1 a) |
Die in Anlage 2 abgedruckten Richtlinien zur Förderung von Vereinsheimen im Kulturbereich (Baumaßnahmen und Ausstattung) werden beschlossen. Sie treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
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b) |
Der Aufwand für die zu bewilligenden Zuschüsse ist aus Mitteln des jeweiligen Vermögenshaushalts bei AHSt. 2.3300.9874.000/0050 - Theater, Konzerte, Musikpflege; Investitionszuschüsse für Vereinsheime - zu decken.
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2. |
Die nachstehend aufgeführten Vereine erhalten für Baumaßnahmen an ihren Vereinsheimen und deren Ausstattung folgende Zuschüsse:
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