Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9010-07
GRDrs 115/2005
Stuttgart,
02/25/2005



Ergänzung der Finanzplanung 2003 bis 2007 um das Jahr 2008



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
16.03.2005
17.03.2005



Beschlußantrag:

Der Ergänzung der Finanzplanung 2003 bis 2007 um das Jahr 2008 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 85 GemO ist dem Gemeinderat zu jedem Haushaltsplan ein Finanzplan mit dem Investitionsprogramm über den maßgeblichen fünfjährigen Zeitraum vorzulegen. Sofern ein Doppelhaushalt beschlossen wurde, ist nach § 35 GemHVO die Finanzplanung fortzuschreiben. In der vorliegenden Fortschreibung wurden die Plandaten 2006 und 2007 aus dem bisherigen Finanzplan unverändert übernommen. Die Planung wurde lediglich um das Jahr 2008 ergänzt. Von einer kompletten Neuplanung wurde abgesehen, da die Finanzplanung ohnehin in wenigen Monaten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2006/2007 fortzuschreiben ist.

Wie im Zwischenbericht zur Entwicklung der Steuereinnahmen (Stellungnahme zum Antrag Nr. 285/2004 der SPD-Gemeinderatsfraktion) dargelegt, wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Eingriffe des Landes in den Kommunalen Finanzausgleich sowie der erhöhten Steuerkraft aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen 2004 im Jahr 2006 mit Verschlechterungen im Finanzausgleich in Höhe von rund 110 Mio. € zu rechnen ist. Diese Verschlechterungen können im Jahr 2006 teilweise durch höhere Gewerbesteuereinnahmen - die voraussichtlich auch für die Jahre 2005 und 2007 zu erwarten sind – ausgeglichen werden. Die für die Jahre 2005 bis 2007 in der Finanzplanung geplanten Zuführungsraten von insgesamt 22,4 Mio. € werden unter Berücksichtigung der heute bekannten Veränderungen erreicht bzw. geringfügig überschritten werden. Für diesen Zeitraum wären gesetzliche Mindestzuführungsraten von 112 Mio. € erforderlich.

Im Ergebnis wird für das Jahr 2008 eine Zuführungsrate des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von 14,5 Mio. € erreicht. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der Hartz-IV-Reform und die Behördenreform einschließlich die Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands. Dabei wurde angenommen, dass sich die damit verbundenen Veränderungen von Zahlungsströmen per Saldo ausgleichen.

Konkretere Aussagen über die mittelfristigen Finanzperspektiven können erst mit der Fortschreibung der Finanzplanung bis zum Jahr 2009 anlässlich der Beratungen des Doppelhaushalts 2006/2007 vorgelegt werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass eine Reihe von noch nicht bewertbaren Risiken zu erheblichen Deckungslücken in den Haushalten ab 2006 und zu einem finanzpolitischen Handlungsbedarf führen können:

· Verschlechterung im Kommunalen Finanzausgleich in Form geringerer Schlüsselzuweisungen bzw. einer höheren Finanzausgleichsumlage infolge eines erhöhten Gewerbesteueraufkommens

· Verschlechterungen im Kommunalen Finanzausgleich von jährlich schätzungsweise 30 Mio. € aufgrund von Eingriffen des Landes

· Verlustentwicklung Klinikum

· Eventuell zusätzlicher Verkehrslastenausgleich wegen der beabsichtigten Reduzierung der Mitfinanzierung durch das Land (Kündigung des Verbundvertrags)

· Unvorhersehbare Mehrkosten im Zusammenhang mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands und der Hartz-IV-Reform

· Weitere Mehrkosten durch Gesetze des Landes und des Bundes (z. B. durch Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 4 Mio. € jährlich)

· Eventuell höhere Folgekosten für den Ausbau der Ganztageskinderbetreuung

· Reduzierung des Gemeindeanteils für die Umsatzsteuer aufgrund Fortschreibung der Verteilungskriterien


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



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