Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 681/2006
Stuttgart,
03/12/2007



Abschlussbericht zur Untersuchung des Chemischen Instituts



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Kenntnisnahme
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.03.2007
17.04.2007
18.04.2007
19.04.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Abschlussbericht zur Untersuchung des Chemischen Instituts wird Kenntnis genommen.

2. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Variante 2c umzusetzen, wird zugestimmt. Die organisatorische Umsetzung erfolgt zum 01. Juli 2007, die stellenplantechnische und haushaltsmäßige Umsetzung im Haushalt 2008/2009 und im Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Stuttgart 2008/2009. Die Verwaltung berichtet Anfang 2008 über die Umsetzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern sinnvoll und wirtschaftlich, die vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagene Kooperation im Bereich der Gebäudeerkundung umzusetzen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Auftrag

Zu den Beratungen des Haushalts 2006/2007 hat die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt, das Chemische Institut ab 2007 zu schließen (Haushaltsantrag 301/2005). In der 1. Lesung zum Haushalt 2006/2007 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Entscheidung über eine mögliche Schließung zu verschieben. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt, das Chemische Institut des Amts für Umweltschutz hinsichtlich

- Fortführung (mit Steigerung des Kostendeckungsgrads) oder
- Schließung

ergebnisoffen zu untersuchen und die inhaltlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Konsequenzen je Alternative darzustellen.

Im vorliegenden Abschlussbericht (Anlage) wurden die Änderungen gegenüber dem Zwischenbericht (GRDrs 522/2006 im RSA 19.07.2006) durch einen Balken am rechten Textrand hervorgehoben.


2. Ausgangslage

Das Chemische Institut ist eine Abteilung des Amts für Umweltschutz und beschäftigt derzeit 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2005: 23,5 Stellen, 2006: 22,5 Stellen), verteilt auf die Standorte Stafflenbergstraße 40 und 42 und Hauptklärwerk in Mühlhausen. Im Auftrag städtischer Ämter und Eigenbetriebe führt das Chemische Institut als interner Servicebetrieb der Stadt Stuttgart chemische Untersuchungen durch. Zur Auslastung der vorhandenen Geräte werden im Umfang von ca. 3% (rund 35 TEUR) auch Untersuchungen für Stuttgarter Bürger/-innen und Firmen durchgeführt, überwiegend im Bereich Trinkwasser und Gebäudeerkundung.

Der Fachbereich Abwasser des Chemischen Instituts (6,5 Stellen) ist nahezu ausschließlich für den Eigenbetrieb SES tätig. Der SES erstattet dem Chemischen Institut die hierfür anfallenden Personalkosten sowie anteilige Verwaltungs- und Regiekosten, die beim Amt für Umweltschutz entstehen. Darüber hinaus stellt der SES dem Chemischen Institut für den Bereich Abwasser die entsprechenden Räumlichkeiten im Hauptklärwerk in Mühlhausen zur Verfügung und trägt in seinem Wirtschaftsplan auch die hierfür notwendigen Investitions- und Betriebsmittel.

Die finanzielle Situation des Chemischen Instituts stellt sich wie folgt dar:

2005
2004
2003
2002
2001
Erlöse
1.125.588
1.196.793
1.351.633
1.309.140
1.409.144
Kosten
2.016.150
2.070.647
2.248.828
2.287.064
2.768.003
Abmangel
-890.562
-873.854
-897.195
-977.925
-1.358.859
Kostendeckung
56%
58%
60%
57%
51%

In Folge des Abbaus der Bereiche Toxikologie und Blutalkohol konnte der Kostendeckungsgrad von 51% in 2001 auf 60% im Jahr 2003 gesteigert und der jährliche Abmangel von –1.358.859 EUR in 2001 auf –897.195 EUR verringert werden. In den Jahren 2004 und 2005 verschlechterte sich der Kostendeckungsrad wieder auf 58% (2004) bzw. 56% (2005), was bei nahezu gleich bleibendem Abmangel insbesondere auf die rückläufigen Erlöse (Sondereffekt in den Jahren 2002 und 2003 durch verstärkte Untersuchungen im Bereich Altlasten im Rahmen des Projekts Stuttgart 21) zurückzuführen ist. Lässt man die Gemeinkostenanteile, die Steuerungsumlage und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, lag das Defizit noch bei rd. 540 TEUR/a.

Entgelte und Qualitätsanforderungen des Chemischen Instituts entsprechen der Verwaltungsvereinbarung zwischen OFD Hannover und der Bundesanstalt für Materialforschung, die von den öffentlichen Organisationen und den Interessenverbänden anerkannt und angewandt wird. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass der derzeitige Abmangel von 890 TEUR/a allein auf eine ungünstige Kostensituation zurückzuführen ist. Die im Rahmen der Untersuchung durchgeführte Markterkundung hat gezeigt, dass das Preisniveau externer Labore um rund 200.000 EUR (ca. 15%) unter dem des Chemischen Instituts liegt.

Durch Sachverstand und Eigeninitiative des Chemischen Instituts konnten in den letzten Jahren bei Fachämtern/Eigenbetrieben Kosten in nicht unerheblicher Höhe vermieden werden. Hierbei ging die Initiative vom Chemischen Institut aus, d.h. das Chemische Institut war Auslöser für die Untersuchungen, die dann zur Vermeidung von Kosten führten. Allein im Deponie- und Bäderbereich hätte dies ohne den Einsatz des Chemischen Instituts zu zusätzlichen Kosten von rund 650.000 EUR im Jahr geführt. Details hierzu befinden sich in Anlage 7 zum Abschlussbericht.

In Baden-Württemberg ist die Landeshauptstadt Stuttgart die einzige Stadt der Größenklasse 1. Neben Stuttgart gibt es in Süddeutschland Chemische Institute als kommunale Einrichtungen in Nürnberg und in Frankfurt/Main (Vergleich s. S. 9 im Abschlussbericht). Das Chemische Institut der Stadt Pforzheim wurde Anfang 2005 als städtische Einrichtung aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und mit einem Privatlabor zu einer gemeinsamen neuen GmbH fusioniert. Zieht man weiter einen Vergleich mit den 10 größten Städten Deutschlands, dann haben alle diese Städte mit Ausnahme von München eine solche Einrichtung (Stand 2005).


3. Beschreibung der Alternativen

Bei allen fünf Varianten wird von der Beibehaltung der Aufgaben der Qualitätssicherung ausgegangen. Zur Anerkennung der Untersuchungsergebnisse, Prüfberichte und Gutachten ist eine solche Akkreditierung zwingend vorgeschrieben. Damit handelt es sich um eine Daueraufgabe.

Alternative 1:

Beibehaltung eines optimierten Chem. Instituts bei der Stadtverwaltung Stuttgart

a) Fortführung beim Amt für Umweltschutz

Bei dieser Variante wird davon ausgegangen, dass das Chemische Institut in optimierter Form beim Amt für Umweltschutz weitergeführt wird. Das heutige Leistungsspektrum wird weiterhin erbracht. Durch räumliche Verdichtung und Teilumzug nach Mühlhausen und in das Haus in der Stafflenbergstraße 42 kann das Haus in der Stafflenbergstraße 40 geräumt werden. Durch die teilweise Standortzusammenlegung kann eine Straffung der Abläufe und ein Abbau von Redundanzen erreicht werden. Das Chemische Institut wird jedoch weiterhin an zwei Standorten betrieben werden (Stafflenbergstraße 42 + Hauptklärwerk in Mühlhausen).

b) Fortführung beim Eigenbetrieb SES

Bei dieser Variante wird davon ausgegangen, dass das Chemische Institut in optimierter Form in den Eigenbetrieb SES integriert wird. Das heutige Leistungsspektrum wird weiterhin erbracht. Weiter sieht diese Variante eine vollständige räumliche Zusammenlegung der heutigen Standorte in Mühlhausen vor. Hierzu ist ein Anbau in Mühlhausen notwendig.

Durch Zusammenführung des kompletten Labors unter einem Dach können im Vergleich zur Variante 1a weitere Synergieeffekte sowie Ablaufoptimierungen erreicht werden. Durch den Komplettumzug nach Mühlhausen können beide Häuser in der Stafflenbergstraße 40 und 42 geräumt werden.

Die Untersuchung einer Änderung der Rechtsform ergab, dass grundsätzlich eine andere Rechtsform zulässig ist, jedoch, mit Ausnahme der Eingliederung in einen Eigenbetrieb, bei allen anderen steuerliche Nachteile entstehen.


Alternative 2:

Weiterführung des Fachbereichs Abwasser beim Eigenbetrieb SES und ...

a) Schließung des restlichen Instituts

Bei dieser Variante wird davon ausgegangen, dass der Fachbereich Abwasser (6,5 Stellen, ergänzt um weitere 2,5 Stellen) als eigenständiger Bereich in den Eigenbetrieb SES integriert und das restliche Chemische Institut geschlossen wird.

Die Fachämter und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Stuttgart müssen künftig in Eigenregie auf private Labore zugehen. Inwieweit dies durch Rahmenverträge geregelt werden kann, ist noch zu klären.

Der städtische Haushalt kann durch Aufgabe des restlichen Instituts entlastet werden. Dem stehen jedoch entsprechende Vergabekosten für Laborleistungen gegenüber.

Des Weiteren müssen bei Schließung des restlichen Instituts 11 Personen stadtweit untergebracht werden. Aufgrund der Altersstruktur ist mit einem altersbedingten Abbau in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Da es sich bei 8 Personen um Fachpersonal handelt, welches stadtweit nicht ohne weiteres einsetzbar ist, besteht Bedarf an Umschulungen. In Frage kommt eine Umschulung in Medizinisch technische Assistenten oder Verwaltungsangestellte.

Die größten Einsatzmöglichkeiten ergeben sich durch die Umschulung zu Verwaltungsangestellten. Nach derzeitiger Bekundung der Mitarbeiter/-innen besteht jedoch kein hohes Interesse an solch einer Umschulung zur Verwaltungskraft, da dieses Berufsbild in keiner Weise mit dem bisherigen vergleichbar ist. Darüber hinaus stehen derzeit stadtweit 120 Verwaltungskräfte zur Umsetzung an. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass nach der Umschulung nicht sofort ein neuer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es ist vielmehr mit einer durchschnittlichen Dauer von 5 Jahren bis zur Umsetzung zu rechnen.


b) Übernahme des restlichen Instituts durch Externe inkl. Fachpersonal

Auch bei dieser Variante wird (wie bei Variante 2a) davon ausgegangen, dass der Fachbereich Abwasser als eigenständiger Bereich in den Eigenbetrieb SES integriert und das restliche Chemische Institut geschlossen wird.

Diese zweite Variante sieht jedoch einen Übergang der Leistungen und des Personals des restlichen Chemischen Instituts in ein externes (öffentliches oder privates) Labor vor. Dadurch wäre die Frage der Unterbringung des Fachpersonals geklärt.

Nach derzeitigem Stand muss davon ausgegangen werden, dass die Mitarbeiter/-innen des Chemischen Instituts bei Betriebsübergang ihr Recht auf Widerspruch geltend machen, da sie weiterhin beim Arbeitgeber Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigt werden wollen. In diesem Fall käme bei Privatisierung nur die Personalgestellung in Frage, mit der Folge, dass die Stadtverwaltung Stuttgart weiterhin alle Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen trägt.

Bei der Beauftragung eines externen Labors handelt es sich um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Somit ist grundsätzlich das Vergaberecht zu beachten. Dieses besteht aus nationalen und europäischen Regeln, wobei für die Einordnung der Auftragswert maßgebend ist. Da dieser im vorliegenden Fall (rund 525.000 EUR) über dem relevanten Schwellenwert von 200.000 Euro liegt, ist europäisches Vergaberecht zu beachten, d.h. es muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen.

Grundsätzlich ist das Offene Verfahren anzuwenden, das einem unbestimmten Bieterkreis die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebots gibt. Im vorliegenden Fall könnte statt des offenen Verfahrens auch das Verhandlungsverfahren zum Einsatz kommen, da die ausgeschriebene Leistung sehr komplex ist. Hier ist vor allem der Personalübergang und mit ihm die Voraussetzung eines Standorts in der Region Stuttgart und die Finanzierung zu nennen, so dass zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns zwangsläufig noch Punkte offen bleiben müssen, die erst im Verhandlungsverfahren geklärt werden können.

Maßgabe der externen Labore wird es sein, dass die Übernahme zumindest auskömmlich ist. Das Auftragsvolumen für chemische Untersuchungen muss somit die Kosten durch die Übernahme des Fachpersonals übersteigen. Um dies zu gewährleisten, könnte von städtischer Seite eine Ausgleichszahlung notwendig sein.

Zur realistischen Darstellung dieser Variante wurde eine vertiefende Markterkundung vorgenommen. Hierfür wurden 8 Labore angeschrieben, um eine mögliche Ausgleichszahlung zu ermitteln. Grundlage war zum einen der derzeit für den Übergang geplante Aufgabenbestand. Hier wurden die Labore aufgefordert, eine entsprechende Kalkulation vorzunehmen. Zum anderen wurde den Laboren die aktuelle Situation bzgl. des Personalstands aufgezeigt. Weiterer wichtiger Punkt war ein Standort möglichst nahe Stuttgart. Aufgrund der Rückmeldungen ergibt sich eine Ausgleichszahlung an Externe in Höhe von rund 150.000 EUR.


c) Erweiterter FB Abwasser und Vergabe von Altlasten und Gebäudeerkundung

Der größte Nachteil der Varianten 2a und 2b, zum einen was die Finanzen angeht und zum anderen im Blick auf eine kurz- bis mittelfristige Umsetzung, liegt in der Unterbringung des vorhandenen Personals. In Variante 2a sind dies 11 Personen, davon 8 Personen Fachpersonal, in Variante 2b muss von einer Personalgestellung ausgegangen werden.

Aus diesem Grund wurden Überlegungen dahingehend angestellt, inwieweit weitere Leistungen inkl. Fachpersonal an den Eigenbetrieb SES übergehen können. Prämissen hierfür waren, dass keine zusätzlichen Räumlichkeiten im Klärwerk Mühlhausen benötigt werden und sich der Eigenbetrieb SES dadurch wirtschaftlich gesehen nicht verschlechtern würde.

Bei Übergang der Leistungen Deponieüberwachung, Grundwasserschutz, Trinkwasser und Schwimmbäder inkl. 4,25 Stellen zum Eigenbetrieb SES können diese Prämissen eingehalten werden. Durch Umwidmung von bisherigen Räumen in Mühlhausen kann das zusätzliche Personal ohne Anbau untergebracht werden. Durch die Mehreinnahmen kann das erweiterte Abwasserlabor ein positives Ergebnis erwirtschaften.

Da bereits für das Abwasserlabor 11 Großgeräte sowie diverse Kleingeräte und Laborausstattung zum Eigenbetrieb SES übergehen, die heute von den Fachbereichen Wasser/Technik und Messtechnik bei Untersuchungen für den Fachbereich Abwasser benötigt werden, sind alle Geräte vorhanden, um auch die zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Weiterer Vorteil ist die bessere Auslastung der bestehenden Geräte.

Die Personalsituation ist weitestgehend entschärft, da keine Umschulungen mehr notwendig sind. Durch Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen und bereits vorliegenden Kündigungen kann das derzeit in Arbeit befindliche unbefristete Fachpersonal bis auf eine CTA-Kraft komplett zum Eigenbetrieb SES übergehen. Die zwei Personen in Sonderurlaub und 0,75 derzeit durch Reduzierung unbesetzte Stellenanteile werden in die Personalplanung des erweiterten Abwasserlabors aufgenommen.

Die Leistungsbereiche Altlasten und Gebäudeerkundung müssen durch die Fachämter und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Stuttgart künftig in Eigenregie über private Labore bezogen werden. Hierin liegt auch der Unterschied zur Variante 1b „Beibehaltung eines optimierten Chemischen Instituts beim Eigenbetrieb SES“. Durch die externe Vergabe der Leistungsbereiche Altlasten und Gebäudeerkundung werden in Mühlhausen weniger Räume benötigt als bei Variante 1b, da weitere Stellen abgebaut werden können (derzeit durch Kündigungen unbesetzt) und vor allem eine fachspezifische Laborausstattung und Spezialgeräte für diese Untersuchungen nicht gebraucht werden. Somit ist bei dieser Variante kein Anbau notwendig.

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2006 ist das Regierungspräsidium Stuttgart an die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Vorschlag der Bildung eines „Kompetenzzentrums – Gesundes Wohnen – Innenraumluft“ herangetreten. Aufgrund des in den letzten Jahren im öffentlichen und universitären Bereich drastischen Abbaus der Kapazitäten zur Durchführung umwelthygienischer Untersuchungen ist die Leistungsfähigkeit in den umwelthygienischen Institutionen stark eingeschränkt. Das RP Stuttgart ist der Auffassung, dass in Baden-Württemberg weiter über kompetente Untersuchungskapazität im umwelthygienischen Bereich (insb. bei der Gebäudeerkundung) verfügt werden sollte. Deshalb schlägt es vor, die noch vorhandenen personellen Kompetenzen und die apparativen Ausrüstungen zu einer gemeinsamen Einheit zusammenzufassen. Anbieten würde sich eine Kooperation der noch vorhandenen Kompetenzen des Landesgesundheitsamts, der Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart und des Chemischen Instituts der Stadt Stuttgart.

Die Verwaltung hält dies grundsätzlich für sinnvoll. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der drei oben genannten Institutionen, ist derzeit dabei, die Möglichkeiten zu sondieren. Erste Erhebungen haben ergeben, dass fachliche Kompetenz in Form von mindestens einer CTA-Kraft von Seiten der Stadtverwaltung eingebracht werden könnte. Da bei vorliegender Variante 2c derzeit eine CTA-Kraft stadtintern umzusetzen wäre und auch die Leistungen der Gebäudeerkundung zur externen Vergabe anstehen, würde eine solche Kooperation diese Variante sinnvoll ergänzen.


4. Bewertung der Alternativen

In Anlehnung an die „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ von der Bundesfinanzverwaltung wurde die Kostenvergleichsrechnung mit der Nutzwertanalyse kombiniert. Zur Entscheidungsfindung bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind neben den direkt ermittelbaren Kosten häufig weitere Kosten- und Nutzenaspekte heranzuziehen. Wenn diese nicht monetär erfassbar sind, kann hilfsweise die Nutzwertanalyse Verwendung finden. Zum Abschluss der Nutzwertanalyse sind die Ergebnisse mit der monetären Bewertung (Kostenvergleichsrechnung) zusammenzufassen. Sofern die Entscheidung nach Nutzwerten anders als die Entscheidung nach Kostengesichtspunkten ausfällt, ist die Auswahl im Einzelfall zu begründen.

Zur Gesamtbewertung der einzelnen Varianten wurden somit im Folgenden die weichen Faktoren mittels einer Nutzwertanalyse und die finanziellen Konsequenzen mittels einer Kostenvergleichsrechnung einbezogen.

a) Nutzwertanalyse

In der Diskussion der Beurteilungskriterien fiel immer wieder das Stichwort Unabhängigkeit. Letztendlich wurde dieses jedoch nicht als eigenes Kriterium aufgenommen, da es in allen seinen Facetten über die anderen Kriterien bereits abgedeckt wird.



Bei der Alternative 1 „Beibehaltung eines optimierten Chemischen Instituts“ kam man zum Ergebnis, dass eine Beibehaltung beim Amt für Umweltschutz die höchste Punktzahl erzielt, da die Kriterien hier optimal erreicht werden. Eine Beibehaltung beim Eigenbetrieb SES erhielt zum Teil eine leicht geringere Punktzahl, da hier insbesondere die geringeren Einflussmöglichkeiten der Stadt gesehen wurden. Gleiches gilt für die Variante 2c „erweitertes Abwasserlabor beim Eigenbetrieb SES“. Der Nutzwert der Varianten 2a und 2b fiel insgesamt weniger eindeutig aus, da der Kooperationspartner und die Bedingungen noch nicht feststehen und deshalb bei der Bewertung Annahmen zugrunde gelegt werden mussten. Details zur Durchführung der Nutzwertanalyse können der Anlage 8 zum Abschlussbericht entnommen werden.


b) Kostenvergleichsrechnung

Bei der Kostenvergleichsrechnung wurden die finanziellen Verbesserungen auf Basis des Rechnungsergebnisses 2005 dargestellt. Dabei wurde in einem ersten Schritt aufgezeigt, wie sich die Erlöse und Kosten, das Defizit und der Kostendeckungsgrad des je Variante verbleibenden Chemischen Instituts bzw. Abwasserlabors verändern.

In einem zweiten Schritt wurde mit der Kostenvergleichsrechnung bewertet, wie sich die verschiedenen Alternativen auf den Stadthaushalt auswirken. Dabei wurde unterschieden in:

· dauerhafte Effekte, d.h. Maßnahmen, die zu dauerhaften Verbesserungen führen, wie bspw. Stellenstreichungen.
· Einmal-Effekte, d.h. Maßnahmen, die zu einmaligen Verbesserungen führen, wie bspw. Verkauf eines Gebäudes. Um diese Effekte in die Gesamtbewertung (Verbesserungen pro Jahr) einbeziehen zu können, wurden die Beträge unter Zugrundelegung eines Zeitraums von 10 Jahren annuisiert.

Bei dieser Betrachtung wurden im Ergebnis nur Veränderungen berücksichtigt, die den Haushalt tatsächlich entlasten. D.h. Verbesserungen im laufenden Betrieb des Chemischen Instituts, die gleichzeitig an anderer Stelle des Haushalts zu Verschlechterungen führen (z.B. bei innerstädtischen Verrechnungen), wurden im Ergebnis nicht mit einbezogen:


Die Ergebnisse der Kostenvergleichsrechnung ergeben somit insgesamt folgendes Bild:

Bei den Alternativen 1a + 1b wird das gesamte Leistungsspektrum bei der Stadt beibehalten, bei 1a beim Amt für Umweltschutz, bei 1b beim Eigenbetrieb SES. Synergieeffekte können bei beiden Alternativen, insbesondere durch Stellenabbau, realisiert werden. Dadurch können eine Steigerung des Kostendeckungsgrads (bisher 56%) und haushaltswirksame Verbesserungen erreicht werden.

Bei Alternative 1a erfolgt eine teilweise Standortzusammenlegung in einem Gebäude in der Stafflenbergstraße 42 und im Klärwerk Mühlhausen (dadurch Schließung Gebäude Stafflenbergstraße 40). Bei Alternative 1b erfolgt eine Zusammenlegung des Labors unter einem Dach in Mühlhausen (dadurch Schließung beider Gebäude in der Stafflenbergstraße). Hierzu ist ein Anbau in Mühlhausen notwendig.

Aus heutiger Sicht kann das Chemische Institut keinen 100%-igen Kostendeckungsgrad erreichen, da es zum einen in die Organisation der Stadtverwaltung Stuttgart integriert und somit an gesamtstädtische Regelungen gebunden ist, bspw. Verrechnung von EDV-Kosten und Telefonkosten auf Vollkostenbasis, Einrechnung von Overheadkosten. Zum anderen beschäftigt das Chemische Institut durchweg tarifgebundenes Fachpersonal. Private Labore dagegen sind zum Teil nicht tarifgebunden und arbeiten häufig mit Auszubildenden und Hilfskräften, die gering bezahlt werden. Weiter führt das Chemische Institut im Zuge der Bürgerfreundlichkeit/Bürgerorientierung unentgeltlich telefonische Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern durch.

Bei den Alternativen 2a + 2b verbleiben lediglich die Abwasseruntersuchungen inkl. Mineralquellenüberwachung bei der Stadt. Durch diese Reduzierung und die organisatorische Ansiedelung beim Eigenbetrieb SES ist das Abwasserlabor kostendeckend. Bei Alternative 2a ist weiter eine Schließung des restlichen Instituts und eine externe Vergabe der Leistungen vorgesehen. Bei Alternative 2b eine Vergabe der restlichen Leistungen inkl. Personalgestellung.

Bei Alternative 2c verbleiben die Abwasseruntersuchungen inkl. Mineralquellenüberwachung, Deponieüberwachung, Grundwasserschutz, Trinkwasseruntersuchung und Schwimmbäderüberwachung bei der Stadt. Die Bereiche Gebäudeerkundung und Altlasten werden extern vergeben. Durch diese Reduzierung und die organisatorische Ansiedelung beim Eigenbetrieb SES ist das erweiterte Abwasserlabor kostendeckend. Weiter können Synergieeffekte erreicht werden, da keine zusätzlichen Räume und Geräte gegenüber 2a + 2b benötigt werden.

c) Gesamtbeurteilung der 5 Varianten




5. Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, Variante 2c umzusetzen, d.h. künftig ein erweitertes Abwasserlabor beim Eigenbetrieb SES in vorhandenen Räumen im Hauptklärwerk in Mühlhausen zu führen, mit den Leistungsbereichen Abwasseruntersuchungen inkl. Mineralquellenüberwachung, Deponieüberwachung, Grundwasserschutz, Trinkwasseruntersuchung und Schwimmbäderüberwachung. Der Bereich Altlasten wird extern vergeben. Für den Bereich Gebäudeerkundung wird eine Kooperation mit dem Land angestrebt. Sollte dies nicht gelingen, so wird auch dieser Bereich extern vergeben.


a) Begründung

Die Variante 2c stellt unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte die beste Lösung dar. Sie ermöglicht eine Zusammenführung des verbleibenden Instituts unter einem Dach im Hauptklärwerk in Mühlhausen, somit können beide Häuser in der Stafflenbergstraße geräumt werden. Der erweiterte Fachbereich Abwasser kann künftig kostendeckend betrieben werden. Weiter weist diese Variante die höchsten haushaltswirksamen Verbesserungen in Höhe von 710 TEUR p.a. auf.

Der Großteil der Leistungen verbleibt in städtischer/öffentlicher Hand, dadurch kann der bisherige Qualitätsstandard auch künftig gesichert werden.

Das gesamte unbefristete Fachpersonal kann bis auf eine CTA-Kraft zum Eigenbetrieb SES übergehen. Falls eine Kooperation mit dem Land hinsichtlich Gebäudeerkundung zustande kommt, kann auch diese Person weiterhin im öffentlichen Dienst und in ihrem erlernten Beruf weiterbeschäftigt werden.


b) Weitere Vorgehensweise

Es wird empfohlen, die organisatorische Umsetzung zum 01. Juli 2007 erfolgen zu lassen, d.h. ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Eigenbetrieb SES die Federführung für die Planungen und Vorarbeiten für die Umsetzung der Variante. Die stellenplantechnische und haushaltsmäßige Umsetzung erfolgt im Haushalt 2008/2009 und im Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Stuttgart 2008/2009. Bis zum Abschluss der Verhandlungen mit dem Land wird die Gebäudeerkundung bei der Stadtverwaltung Stuttgart verbleiben. Die Verwaltung berichtet Anfang 2008 über die Umsetzung.

Die notwendigen Kosten zur organisatorischen Umsetzung für Umbau und Umzug sind im laufenden Haushalt 2006/2007 des Amts für Umweltschutz (2.5450.9350.000-0999) gedeckt.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat StU, Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister

Anlagen

Abschlussbericht




File Attachment Icon
Vorlage6812006.pdf