Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
782/2004
GZ:
St
Sitzungstermin: 28.10.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Leonberger Straße/Nachtigallenweg (Stgt. 153) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und
§ 74 LBO ohne Anregungen -

Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.10.2004, nichtöffentlich, Nr. 545

Ergebnis:
Vorberatung mit Maßgabe


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 06.10.2004, GRDrs 782/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Leonberger Straße/ Nachtigallenweg im Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Stgt 153) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 28.02.2003 / 17.05.2004 als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 28.02.2003 / 17.05.2004 / 30.08.2004. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.

2. Als Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 1a BauGB verpflichtet sich die Landeshauptstadt Stuttgart, die Offenlegung eines Teilbereichs des Nesenbachs entlang der Burgstallstraße durchzuführen.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.

StR Schmid (CDU) verweist auf die Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt und Technik, die vom Verwaltungsvorschlag abweiche. Gewünscht werde eine Bebauung, die sich in die vorhandene Bebauung einfüge. Die in der Vorlage vorgeschlagene Lösung entspreche diesem Anspruch nicht ganz. Jetzt habe man allerdings zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Projekt weiter vorangeschritten ist als angenommen. Die Fakten seien den Beschlüssen etwas voraus, wofür es Gründe gebe.

Man wolle den Beschluss mit der Forderung verknüpfen, sich diesen städtebaulichen Fragen mit etwas mehr Sensibilität zu widmen und sich insbesondere die Aufstellungsbeschlüsse sehr genau anzusehen. Falls es Alternativen gibt, sollen gegebenenfalls die Ziele genau benannt werden. Er bitte BM Hahn, sich die Dinge mit mehr Sorgfalt anzusehen und den Gemeinderat früher mit einzubeziehen.

Man habe sich geeinigt, so StR Guckenberger (SPD), an dieser Stelle eine kleine Bebauung vorzusehen, und man habe auch geprüft, dass die Planung sowohl klimatisch als auch ökologisch vertretbar ist. Seine Fraktion sei der Ansicht, dass die Verwaltung sorgfältig gearbeitet hat, und werde der Vorlage daher zustimmen. Die Fraktion der CDU wäre bei sorgfältiger Prüfung sicher zu demselben Ergebnis gekommen.

StR Pätzold (90/GRÜNE) erklärt, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnen werde, da das Gebiet Teil einer der wichtigsten Frischluftschneisen in Stuttgart sei. Zusätzlich handle es sich hier um ein so genanntes Trittsteinbiotop. Es sei anzunehmen, dass es zu einer Verschlechterung der Wohnqualität in der unmittelbaren Nachbarschaft dieses Baugebiets kommt und zu einer Verschlechterung des Klimas im ganzen Stuttgarter Süden.

StR Fahrion (FW) schließt sich den Ausführungen von StR Schmid an und bittet künftig um eine bessere Beteiligung des Gemeinderats an den Planungsvarianten.

StR Dr. Werwigk (FDP) begrüßt im Namen seiner Fraktion die Vorlage. Es sei von Vorteil, dass in Stuttgart-Süd diese Häuser entstehen, denn so werde Wohnraum für junge Familien geschaffen.

StR Lieberwirth (REP) betont die klimatologische Bedeutung des Gebiets. Der Bebauung von Grünflächen und damit der weiteren Versiegelung werde seine Fraktion nicht zustimmen.

BM Hahn macht darauf aufmerksam, dass der kritisierte Punkt bereits beim Auslegungsbeschluss im Plan enthalten war. Es sei daher angebracht, sich beim Auslegungsbeschluss die Planungsfestsetzung genau anzusehen.

Für das Flachdach gebe es einen sachlichen Grund, nämlich den Wunsch, das Dach zu begrünen und so einen ökologischen Ausgleich zu schaffen. Bei einem steileren Dach würde die Begrünung wegfallen oder nur mit erheblichen Mehrkosten möglich sein. Er bitte es daher hinzunehmen, dass das Dach als Flachdach bis 10 % Neigung im Bebauungsplan festgesetzt ist. Generell sollte einmal eine Debatte über die Frage geführt werden, welche Arten von Dächern für Stuttgart angemessen sind. Die Form hänge ja auch sehr stark von der jeweiligen Situation ab, in der sich das Dach befinde.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 14 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.