Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 816/2004
Stuttgart,
11/08/2004



Verlässliche Grundschule - Situationsbericht Ferienbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.11.2004
01.12.2004
02.12.2004



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die Entwicklung der Ferienbetreuung seit Einführung der Subjektförderung (Gutscheinverfahren) zum Schuljahr 2003/2004 wird Kenntnis genommen.

2. Den mit den Trägern entwickelten Übergangsbestimmungen zur Sicherung eines auf die Stadtbezirke verteilten flächendeckenden Angebots, die auf Seite 4 dargestellt sind, wird zugestimmt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dürfen nicht überschritten werden.


Begründung:


1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 20. Februar 2003 (GRDrs. 5/2003) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, bei der Finanzierung der seit dem Schuljahr 2001/2002 angebotenen Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule von der Förderung der Freien Träger (Objektförderung) ab dem Schuljahr 2003/2004 umzustellen auf ein Gutscheinverfahren (Subjektförderung) mit festgelegtem Platzangebot. Es wurden durchschnittlich rund 620 Betreuungsplätze je Ferienabschnitt durch die kooperierenden Träger der Jugendhilfe bereitgestellt. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel für die Ferienbetreuung reichen aus, um im Schnitt 600 Plätze jeweils in den sieben Ferienwochen (insgesamt also 4200 Plätze im Schuljahr) anzubieten - zuzüglich der Kosten für eine sehr begrenzte Anzahl von Bussen.

Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderats wurde mit Stellungnahme vom 12. Januar 2004 (GRDRs. 280/2003) über den ersten Ferienabschnitt unter den Bedingungen der Subjektförderung in den Herbstferien 2003. Rund 450 Kinder haben die Ferienbetreuung in Anspruch genommen. Diese weniger als erwartete Nachfrage ist auf Anlaufschwierigkeiten mit der neuen Organisation zurückzuführen. Vor allem mussten sich die Eltern erst an die direkte Anmeldung bei den Einrichtungen gewöhnen. Die Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltungsamt und Freien Trägern verlief gut. Auf Probleme, die an einzelnen Standorten auftraten, wurde flexibel durch kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Einrichtungen reagiert. Um die gewünschte Orientierung an der “kinderfreundlichen Stadt” zu gewährleisten, wurde in Absprache mit den Freien Trägern vereinbart, dass bei freien Plätzen auch andere Kinder nachrücken können und dass darüber hinaus, sofern Bedarf besteht, die Kinder auch unabhängig von Ferienbetreuungsangebot der Stadt – zu den Bedingungen der jeweiligen Einrichtung – direkt bei den Freien Trägern eine Betreuung buchen können. In keiner Einrichtung musstenKinder abgewiesen werden.


2. Bericht über die Entwicklung der Ferienbetreuung seit der Umstellung des Verfahrens

Die beteiligten Freien Träger (weiterhin der Stuttgarter Jugendhaus e.V., der Dachverband Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. und die Evangelische Kirchenpflege für die Waldheime) stehen der neuen Regelung der Subjektförderung aufgeschlossen gegenüber. Die Zusammenarbeit gestaltet sich auch nach den Herbstferien 2003 weiterhin gut und kooperativ.

Die zunächst rückläufige Teilnahme hat sich seit den Oster- und Pfingstferien 2004 verbessert. Die Änderung des Anmeldeverfahrens seit den Herbstferien 2003 hat sich bei den Freien Trägern, bei denen die Eltern die Gutscheine seither direkt erwerben, eingespielt. Trotz der erneuten Ausweitung des Berechtigtenkreises (etwa 20 neue Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zum Schuljahr 2003/2004 – weitere rd. 25 Gruppen folgen im jetzt angelaufenen Schuljahr) kann derzeit das Platzangebot als ausreichend bezeichnet werden. Es konnten auch Kindern Plätze angeboten werden, die nicht im Rahmen der verlässlichen Grundschule betreut werden.

Über die Teilnahme in den sieben Ferienabschnitten in den einzelnen beteiligten Einrichtungen unterrichtet die als Anlage 1 beigefügte tabellarische Übersicht.

Das Angebot der Stadt reicht auch weiterhin aus. Die Gesamtzahl der teilnehmenden Kinder wirft keine Probleme auf. Nach wie vor ist jedoch, trotz flexibler kurzfristig erfolgter wohnortnaher Ausweitung des Angebots, an einzelnen Standorten (insbesondre Sillenbuch, Zuffenhausen und Giebel) eine vergleichsweise geringe Nachfrage festzustellen. Die Verwaltung sieht in der Verlässlichkeit der Standorte für die Eltern eine hohe Priorität, so dass die Standorte nach Möglichkeit auch in der Breite gehalten werden sollen. Hier soll die weitere Entwicklung bis zum Sommer 2005 abgewartet werden. Der Nachfragerhythmus selbst hat sich (mit der bereits früher dargestellten geringeren Teilnahme in den Weihnachtsferien) auch beim neuen System bestätigt. Den Hauptteil der betreuten Kinder stellen inzwischen konstant die Erst- und Zweitklässler.

Inhaltlich wird weiterhin das nun schon bewährte kombinierte Angebot (siehe Anlage 2 zur GRDrs. 816/2004) gemacht, das das vielgestaltige Spektrum der Freien Träger und ihrer Einrichtungen widerspiegelt. Es reicht vom Umgang mit Tieren und der Übernahme von Verantwortung über kreatives Basteln bis zu Gesellschaftsspielen und dem gemeinsamen Zubereiten kleiner Mahlzeiten. Wert gelegt wird vielfach auch auf das Gemeinschaftserlebnis und auf Möglichkeiten zum freien Spiel, angeboten werden schließlich auch Rückzugsmöglichkeiten, zum Beispiel zum Lesen.

Die Verwaltung konnte sich bei zahlreichen Besuchen vor Ort von der Mannigfaltigkeit des Angebots und der Ausstattung der Einrichtungen und vom eingesetzten Personal ein positives Bild machen.

Die Praxis seit Einführung der Ferienbetreuung im Schuljahr 2001/2002 hat gezeigt, dass bei angebotenen zwei bzw. drei Tagen Betreuung in der Woche eine ausreichende Nachfrage nicht zustande kommt und damit eine wirtschaftliche Führung der Einrichtungen nicht zu erreichen ist. Hierfür sind mindestens vier Betreuungstage in der Ferienwoche notwendig.

Insbesondere der Verwaltungsaufwand für die Stadt, wie er vor Änderung des Verfahrens gerade im Zusammenhang mit der Organisation der Ferienbetreuung (Verteilung der Kinder auf die beteiligten Einrichtungen, Verwaltungsabwicklung und Koordination mit den und für die Freien Träger) sehr hoch war, hat sich erwartungsgemäß insgesamt reduziert. Aus der notwendigen Abrechnung der Gutscheine nach den Ferienwochen ergibt sich jedoch jeweils ein zeitweise hoher Arbeitsaufwand. Die vorgenommene Reduzierung des Stellenbedarfs auf eine halbe Stelle hierfür hat sich als auskömmlich erwiesen.


3. Vorübergehend notwendige Maßnahmen zur Sicherung des flächendeckenden Angebots

Die aufgezeigte unterschiedliche Inanspruchnahme der Ferienwochen insgesamt fordert den Freien Trägern eine hohe Flexibilität bei der Organisation der Angebote ab. Oft steht die Anzahl der Kinder erst spät fest, so dass die Personaldisposition kurzfristig getroffen werden muss. Kommt in einem Stadtbezirk anstelle der geplanten zwei Gruppen nur eine zustande, müssen Eltern auf das andere Angebot oder – soweit möglich und zumutbar – auf Angebote in anderen Stadtbezirken umgelenkt werden. Dies ist nicht immer konfliktfrei möglich. Es gibt auch Fälle, in denen Eltern darauf hin oder, weil die Wunscheinrichtung bereits voll ausgebucht war, ganz auf die Teilnahme verzichtet haben. Bei Nachfrageeinbrüchen wie in den Weihnachtsferien kann jedoch das Angebot einfach nicht in vollem Umfang aufrecht erhalten werden.

Diese Situation wird im Augenblick noch auf Anlaufschwierigkeiten bei der Systemumstellung zurückgeführt. Inwieweit die konjunkturelle Lage eine geringere Nachfrage bewirkt, ist schwer einzuschätzen. Die Verwaltung geht jedoch fest davon aus, dass bei gleichzeitig wachsender Zahl von Betreuungsgruppen im Rahmen der verlässlichen Grundschule auch die Nachfrage für die Ferienbetreuung wieder deutlich ansteigen wird. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich das Angebot als verlässlich erweist.

Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde mit den Freien Trägern vereinbart, dass selbst bei geringer Nachfrage zumindest ein Angebot in nahezu allen Stadtbezirken aufrecht erhalten werden soll. Da dieses gemeinsame Interesse über die Subjektförderung nicht allein zu Lasten der Freien Träger gehen kann, wurde in diesen Fällen unabhängig von der tatsächlich teilnehmenden Zahl von Kindern insgesamt zehn Gutscheine vergütet, um eine Kostendeckung sicherzustellen.

Die im vergangenen Jahr noch deutliche Zurückhaltung in der Nachfrage hat aber noch ein anderes Problem in der Subjektförderung aufgezeigt. Die Gutscheinwerte sichern den Freien Trägern bei einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von zehn bzw. 20 Kindern/Gruppe (mit einer bzw. zwei Betreuungkräften) eine Kostendeckung. Die Gruppen können auf zwölf bis 24 Kinder aufgefüllt werden, was in diesen Fällen zu einem wirtschaftlichen Vorteil der Freien Träger führt. Damit soll auch die Bildung von Gruppen mit unter zehn bzw. 20 Kindern ermöglicht und die hier geringeren Einnahmen ausgeglichen werden.

Soweit sind wir jedoch im Augenblick noch nicht. Kaum eine Gruppe kann die Höchstzahl erreichen. Den Freien Trägern ist es derzeit noch nicht möglich, geringere Gruppenstärken wirtschaftlich auszugleichen. Hinzu kommt, dass für die Ferienbetreuung auch Arbeitsverträge des bestehenden Fachpersonals aufgestockt wurden. Bei Ferienwochen mit nur drei oder vier Angebotstagen müssen daher auch die Feiertage bezahlt werden. Nur Zweitkräfte werden in der Regel zusätzlich genau auf die Ferienwoche hin abgestimmt eingesetzt und bezahlt. Der Verwaltungsaufwand für diese kurzen Angebote ist aber in Bezug auf die Anmeldung, Organisation und Abrechnung gleich hoch. Um das Angebot überhaupt weiterführen zu können, haben die Freien Träger daher Nachbesserungen in der Abrechnung eingefordert.

In Verhandlungen konnte begrenzt auf das Schuljahr 2004/2005 folgender Kompromiss erzielt werden:

· Künftig wird das Angebot auf Ferienwochen mit mindestens vier Betreuungstagen begrenzt.
· Bei nur vier Betreuungstagen wird für den fünften Tag der halbe Gutscheinwert in den Fällen vergütet, wenn die Gruppenauslastung von zehn bzw. 20 Kindern nicht erreicht wird.
· Zur Sicherstellung des flächendeckenden Standortangebots wird in besonders gelagerten Einzelfällen die kostendeckende Abrechnung für bis zu zehn Gutscheine weitergeführt. Sollte sich auch nach dem Schuljahr 2004/2005 die sehr geringe Nachfrage bestätigen, müssten diese Standorte aufgegeben werden.
· Diese Regelungen gelten nur, wenn weiterhin der Schnitt von 600 Kindern/Ferienwoche unterschritten wird.

Nur so ist es möglich, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein breites Angebot mit Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen sowie die Bedarfsorientierung und auch die Stabilisierung der Einrichtungen und Standorte zu gewährleisten. Es herrscht mit den Freien Trägern Übereinstimmung darüber, dass dies nur eine Übergangslösung darstellt. Bei voller stabiler Inanspruchnahe des Angebots sind diese stützenden Maßnahmen nicht mehr erforderlich. Sobald sich im neu angelaufenen Schuljahr ein Trend für die weitere Entwicklung des Angebots abzeichnet, wird erneut berichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Für das Angebot stehen im Haushalt jährlich 424.800 Euro zur Verfügung. Die aufgezeigten notwendigen Maßnahmen bewegen sich innerhalb dieses Rahmens.


Beteiligte Stellen

Das Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin


Anlagen

1