Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 406/2005
Stuttgart,
05/19/2005



Modernisierung der Hanns-Martin-Schleyer-Halle
Umsetzung der neuen Versammlungsstättenverordnung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
03.06.2005
08.06.2005
09.06.2005



Beschlußantrag:

1. Die Objektgesellschaft Schleyer-Halle und Neue Arena mbH & Co. KG erhält eine Kapitaleinlage in Höhe von 1.366.000 € zur Finanzierung der (Mehr-) Kosten auf Grund der Umsetzung der zwingenden Maßnahmen aus der neuen Versammlungsstättenverordnung in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle.

2. Der Aufwand von 1.366.000 € wird im Vermögenshaushalt 2005 bei AHSt. 2.8430.9300000/0020, Schleyer-Halle und Neue Arena GmbH & Co.KG, Kapitaleinlage, gedeckt.

3. Bei der AHSt. 2.8430.9300000/0020, Schleyer-Halle und Neue Arena GmbH & Co. KG, Kapitaleinlage, wird eine außerplanmäßige Ausgabe von 1.366.000 € zugelassen.

Die Mehrausgabe von 1.366.000 € wird bei der AHSt. 2.5610.9400000/0104, Gottlieb-Daimler-Stadion, Modernisierung, 3. Bauabschnitt, gedeckt.


Begründung:


Die Modernisierung der Hanns-Martin-Schleyer-Halle wurde auf der Grundlage der Versammlungsstättenverordnung vom 12.02.1982 geplant. Zwischenzeitlich liegt eine neue Verordnung vom 28.04.2005 vor, die deutlich verschärfte Anforderungen stellt. Zugleich ist dort die Verpflichtung verankert, bei bestehenden Versammlungsstätten gewisse Maßnahmen aus dieser Verordnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umzusetzen. Zusätzlich werden einzelne Maßnahmen auch durch baurechtliche Auflagen gefordert.

Die Mehrkosten sind verursacht durch

· der Erneuerung der mobilen Bestuhlung (550.000 €)

Gefordert werden nun “schwer entflammbare” Stühle. Die vorhandenen mobilen Stühle sind ca. 23 Jahre alt. Der in der Sitzpolsterung enthaltene PU-Schaum erfüllt die neuen Anforderungen nicht, da schwer entflammbarer PU-Schaum erst seit zwei bis drei Jahren hergestellt wird. Dagegen sind die fest installierten Stühle nicht auszutauschen, da diese auch nach Aussage des Baurechtsamts der Versammlungsstättenverordnung genügen.

· der Erneuerung der elektroakustischen Alarmierungsanlage einschl. Notstromversorgung für Rufanlage und Tonregie (210.000 €)

· der Ausstattung der mobilen Podeste und Tribünen mit Geländern zur Absturzsicherung (184.000 €)

· der Erneuerung (Erweiterung) der Brandmeldeanlage auf Grund des Einbaus eines zweiten Rangs (110.000 €)

· dem Einbau automatischer Löscheinrichtungen in den Foyers 1 und 2 (108.000 €)

· der Anpassung der Funkversorgung für Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienste und der Einrichtung eines Raumes für die Einsatzzentrale der Polizei im Zwischengebäude von Schleyer-Halle und Neuer Arena (97.000 €)

· den Anpassungsmaßnahmen bei Türen und bei Rettungswegen im Außenbereich (107.000 €).

Insgesamt belaufen sich die Mehraufwendungen auf 1,366 Mio. €. Auf die Einzelaufstellung mit Begründungen in der Anlage wird verwiesen.

Nach dem früheren Pachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt und der SMK hatte die Landeshauptstadt die Kosten aus (künftigen) Auflagen aus der Versammlungsstättenverordnung zu tragen. Bei der Übertragung der Schleyer-Halle auf die Objektgesellschaft ging man davon aus, dass die Halle in vollem Umfang den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung entspricht, was aber nicht der Fall war. Die notwendigen Kosten für die notwendigen Anpassungsmaßnahmen konnten in der Kostenberechnung für den Baubeschluss nicht berücksichtigt werden, da damals weder bekannt war, welche Auswirkungen die neue Versammlungsstättenverordnung auf bestehende Hallen haben wird noch dass weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften erforderlich werden.

Die Gesamtkosten von 1.366.000 € kann die Objektgesellschaft nicht selbst finanzieren; auch eine Fremdfinanzierung ist nicht darstellbar. Deshalb sollen der Objektgesellschaft die erforderlichen Mittel von der Landeshauptstadt als Kapitaleinlage zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrausgabe kann durch geringere Kosten in dieser Höhe beim 3. Bauabschnitt des Gottlieb-Daimler-Stadions (insbesondere aus günstigen Vergaben resultuierend) gedeckt werden.



Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat T hat der Vorlage zugestimmt




Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1