Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
St
GRDrs
932/2005
Stuttgart,
11/28/2005
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Herder-/Vogelsangstraße, im Stadtbezirk Stuttgart-West (Stgt 182)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
13.12.2005
15.12.2005
Beschlußantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften “Herder- / Vogelsangstraße” im Stadtbezirk Stuttgart-West (Stgt 182) wird in der Fassung vom 2. Mai 2005 / 30. September 2005 als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 2. Mai 2005/ 30. September 2005.
Der Geltungsbereich ist auf dem Deckblatt der Begründung als Kartenausschnitt dargestellt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Bebauungsplan schafft die Rechtsgrundlage für die städtebauliche Neuordnung des Geländes “ehemaliges Straßenbahndepot Vogelsang” in Stuttgart-West. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde am 10. Februar 2004 vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 21. Juni 2005 beschlossen, den oben genannten Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 8. Juli 2005 bis 8. August 2005. Anregungen wurden nicht vorgetragen.
Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Der Anregung der Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung OB/82 aus dem Vorverfahren hinsichtlich der Anlage oberirdischer Parkplätze konnte nicht nachgekommen werden (vgl. Anlage 2). Die Anregung der Industrie- und Handelskammer betrifft nicht den Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Es wird auf die Stellungnahme der Gemeinde zu den Anregungen in Anlage 2 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen
Nach Maßgabe des städtebaulichen Vertrages vom 30. August 2005 / 5. Sept. 2005
übernimmt die SSB als Vorhabenträger einen Teil der Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Änderungen an den Erschließungsstraßen innerhalb des Geltungsbereichs und die Kosten für die durch das Vorhaben erforderlich werdende Verlegung des Mischwasserkanals (ehemaliger Vogelsangbach).
Beteiligte Stellen
Referate USO, OB/82
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Stellungnahme zur Träger-/Ämterbeteiligung
3. Lageplan zum Bebauungsplan vom 2. Mai 2005 / 30. September 2005
4. Text zum Bebauungsplan vom 2. Mai 2005 / 30. September 2005
5. Begründung zum Bebauungsplan vom 2. Mai 2005 / 30. September 2005
6. Städtebaulicher Vertrag vom 30. August 2005 / 5. September 2005