Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
176/2005
GZ:
AK
Sitzungstermin: 17.03.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Klinikum Stuttgart
Struktureller Rahmenplan
- Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung -


Vorgang: Krankenhausausschuss vom 04.03.2005, nichtöffentich, Nr. 19

Ergebnis: Einbringung

Krankenhausausschuss vom 17.03.2005, öffentlich, Nr. 27

Ergebnis: einstimmig beschlossen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 25.02.2005, GRDrs 176/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

Dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung als Grundlage für die Umsetzung des strukturellen Rahmenplans und den damit verbundenen Investitionen wird zugestimmt.


Nach Ansicht von StRin Küstler (PDS) entsteht bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Eindruck, dass durch geschicktes Rechnen und Darstellen ein bereits ausverhandelter Kompromiss nachträglich wieder verändert werden soll, und zwar vor allem durch den letzten Punkt auf S. 17 der Anlage zur Vorlage, wo es um den Standort Bad Cannstatt gehe. Es wäre fatal, wenn das umgesetzt würde, weil dann ein Verhandlungspartner der Stadt nie darauf vertrauen könnte, dass das Festschreiben eines gemeinsam für gut befundenen Verhandlungsergebnisses Bestand hat.

Nun sei in der Vorlage auf S. 2 unter dem Stichwort "Ergebnis" festgehalten, dass im Saldo unter Einrechnung der Mehrkosten für Bad Cannstatt Einsparungen in Höhe von 19,9 Mio. € zu erreichen seien. Nur wenn dies weiterhin gelte, könne sie der Vorlage zustimmen. Sie bitte BM Murawski ihr zuzusichern, dass dies nicht durch den letzten Punkt auf S. 17 der Anlage infrage gestellt werde.

StR Dr. Schlierer (REP) begrüßt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Damit werde die Voraussetzung für die notwendigen Förderanträge geschaffen. Seine Gruppierung werde der Vorlage daher zustimmen.

In Ziffer 4.1 der Wirtschaftlichkeitsberechnung werde allerdings dargestellt, dass die Aufsplittung in bestimmten Kliniken nicht unbedingt zu Einsparungen oder Synergie-effekten, sondern zu Mehraufwendungen führt. Damit werde die Vermutung belegt, dass die Aufteilung auf zwei Standorte unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht optimal ist. Die Entscheidung für zwei Standorte sei letztlich eine politische und werde daher auch beibehalten.

Es dürfte aber sinnvoll sein, bei den weiteren Planungen und Feinabstimmungen sich Gedanken darüber zu machen, inwieweit diese Aufsplittungen etwa im Bereich der medizinischen Kliniken, der Neurologie, der Psychiatrie und der Radiologie doch so vorgenommen werden können, dass der dadurch entstehende Mehraufwand möglichst gering gehalten werden kann. Denn Ziel müsse auch im Rahmen dieser Zwei-Standorte-Lösung sein, eine möglichst weitgehende Optimierung zu erreichen.

BM Murawski erklärt an StRin Küstler gewandt, dass der im Beschlussantrag von der Verwaltung genannte Betrag weiterhin gelte. Diese Zahl sei die unter der Zwei-Standorte-Prämisse zu erreichende Effizienzrendite.

Zum Hinweis von StR Dr. Schlierer, dass eine Zwei-Standorte-Lösung betriebswirtschaftliche Nachteile biete, sei zu bedenken, dass bei den Aspekten, die der Gemeinderat in diesem Zusammenhang zu prüfen hatte, beispielsweise auch einzubeziehen war, dass ein Krankenhaus von den Patienten als humanes Krankenhaus empfunden wird. Dieser Aspekt werde in Zukunft eine noch größere Rolle spielen, weil er in Zeiten des Wettbewerbs von den Patientinnen und Patienten berücksichtigt werde.

Er gebe aber StR Dr. Schlierer recht, dass die Verwaltung sich bemühen müsse - und das gebe er zu Protokoll -, bei den weiteren Planungen unter der Zwei-Standorte-Prämisse eine Optimierung der Abläufe zu erreichen. Dass dies möglich ist, zeige z. B. das Klinikum Nürnberg, das bei gleicher Größenordnung ebenfalls auf zwei Standorte verteilt sei und seit 13 Jahren nicht nur eine schwarze Null, sondern schwarze Zahlen schreibe.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich wie beantragt.