Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 168/2004
Stuttgart,
03/02/2004



Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger
Verfahren zur Vergabe
- "Kinderbetreuung in Tagespflege"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.03.2004
18.03.2004



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der Markterkundung nach der Verdingungsordnung für Leistungen/Teil A (VOL/A) wird Kenntnis genommen.

2. Die Leistung wird im freihändigen Vergabeverfahren vergeben.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit der GRDrs 750/2003 “Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger – Verfahren” vom 01.09.2003 haben die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats das Verfahren zur Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger beschlossen; zuletzt der Verwaltungsausschuss am 08.10.2003 (Niederschrift-Nr. 434). Danach sollte die Verwaltung zunächst ein Markterkundungsverfahren durchführen.

Zu 1: Auf die Markterkundung (§ 4 Ziff. 1 VOL/A) vom 16.1.2004 haben sich innerhalb der Bewerbungsfrist bis 30.1.2004 die folgenden Interessenten gemeldet:

· Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V.,
· Caritasverband für Stuttgart e. V.,
· St. Josef gGmbH,
· pme Familienservice GmbH,

Zu 2: Die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe sind nach § 3 Ziff. 4h VOL/A gegeben, weil die Leistung nach Art und Umfang nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden konnte, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden konnten. Mit der GRDrs 1051/2003 “Städtische Tagespflege” (Jugendhilfeausschuss 15.12.2003, Verwaltungsausschuss 17.12.2003) wurden qualitative und quantitative Rahmenbedingungen in Form einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Diese konnten noch nicht in allen Punkten eindeutig beschrieben werden. Es sind daher noch Verhandlungen mit den Interessenten notwendig, bevor dem Gemeinderat ein abschließender Vorschlag der Verwaltung zur Übertragung des Angebots auf einen oder mehrere Träger vorgelegt werden kann.

Die Verwaltung wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit allen Interessenten Gespräche führen. Vorgesehen ist, alle Interessenten am 30.3.2004 nacheinander zur persönlichen Vorstellung ihres jeweiligen Konzeptes und zur Klärung noch offener Punkte einzuladen.

Danach beschließt der Gemeinderat auf der Grundlage eines Vorschlags der Verwaltung über die endgültige Vergabe des derzeit noch städtischen Angebots “Kinderbetreuung in Tagespflege” an einen oder mehrere freie Träger.


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen können erst mit der Gemeinderatsvorlage zur Entscheidung über die endgültige Vergabe des derzeit städtischen Angebots “Kinderbetreuung in Tagespflege” an einen bzw. mehrere freie Träger benannt werden.


Beteiligte Stellen

Das Rechtsreferat und das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen