Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 2005-00
GRDrs 328/2008
Neufassung
Stuttgart,
06/10/2008



Stuttgarter Bildungspartnerschaft -
Einrichtung eines Kompetenzzentrums




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
18.06.2008
19.06.2008



Beschlußantrag:

1. Der Einrichtung der Einheit „Stuttgarter Bildungspartnerschaft – Kompetenzzentrum“ mit den beschriebenen Aufgaben wird zugestimmt.

2. Der Stellenbedarf von maximal 6 Stellen wird anerkannt.

3. Über die Schaffung der 6,0 Stellen wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2010 zu entscheiden sein. Die Verwaltung wird ermächtigt, 6,0 Vollzeitkräfte einzustellen:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In der 3. Lesung am 18.12.2007 wurde mit GRDrs 1388/2007 beschlossen, das Vorhaben „Stuttgarter Bildungspartnerschaft – Auf dem Weg zu einem abgestimmten System von Bildung, Betreuung und Erziehung für junge Menschen im Alter von 1 bis 10 Jahren“ anzugehen und umzusetzen.

Dazu soll ein Kompetenzzentrum „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ mit folgenden Schwerpunktaufgaben eingerichtet werden:

§ Unterstützung der Qualitätsentwicklungsprozesse in den Kindertagesstätten und Schulen
§ Interdisziplinäre Fort- und Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter/-innen der Kindertagesstätten und Schulen
§ Erarbeitung einer Konzeption zur Unterstützung und dem Aufbau von sozialraumbezogenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Kindertagesstätten und Schulen
§ Exemplarische Erprobung des Projekts "Interkulturelle Schulentwicklung" (GRDrs 266/2007)

Für die personelle und sächliche Ausstattung sowie die räumliche Unterbringung stehen insgesamt jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Personalausstattung und Aufgabenzuordnung des Kompetenzzentrums „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ waren im Rahmen eines Projekts zu konkretisieren und die organisatorische Zuordnung innerhalb der Stadtverwaltung zu klären.

Unter Leitung des Haupt- und Personalamts wurden die einzelnen Themen im Rahmen der Projektarbeit, an der das Staatliche Schulamt, das Jugendamt und das Schulverwaltungsamt beteiligt waren, erarbeitet. In einer Projektlenkungsgruppe – bestehend aus dem Oberbürgermeister, dem Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser, dem Referat Kultur, Bildung und Sport und dem Referat Soziales, Jugend und Gesundheit sowie dem Gesamtpersonalrat – wurden die nun vorliegenden Arbeitsergebnisse abgenommen bzw. Entscheidungen getroffen.


Aufgaben des Kompetenzzentrums

In Anlage 1 ist eine Aufgabenbeschreibung für das Kompetenzzentrum auf Basis der vier Schwerpunkte aus GRDrs 1388/2007 beigefügt. Die Aufgabenbeschreibung wurde nicht weiter detailliert, um dem neuen Kompetenzzentrum Freiräume zu geben und dem Unterausschuss Stuttgarter Bildungspartnerschaft eine weitere Einflussnahme auf die Aufgabenstellungen des Kompetenzzentrums zu ermöglichen.


Organisatorische Ansiedlung

Verschiedene Alternativen zur organisatorischen Ansiedlung wurden geprüft und bewertet. Das Kompetenzzentrum wird organisatorisch dem Oberbürgermeister zugeordnet (Dienst- und Fachaufsicht).


Stellenausstattung

Das Kompetenzzentrum nimmt neue, zusätzliche Aufgaben wahr. Es wird eingerichtet, weil die Aufgaben vom vorhandenen Personal aus Kapazitätsgründen nicht erledigt werden können. Deshalb ist die Einrichtung von sechs neuen Stellen erforderlich. Doppelarbeit (z.B. im Bereich Qualität und Qualifizierung oder Jugendhilfeplanung beim Jugendamt) entsteht nicht.


Das Kompetenzzentrum verfügt über maximal 6 Stellen:

Stellen-
anzahl
Funktion
Stellenbewertung
1
Leitung
Bes.Gr. A 16 / AT
3
Sachbearbeiter/-innen
Bes.Gr. A 13 h.D. / EG 13
1 bis 2
Assistenzkräfte
EG 6

Das Kompetenzzentrum soll eine zweite Assistenzstelle besetzen können, falls sich zeigt, dass dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Damit besteht das Kompetenzzentrum aus maximal 6 Stellen.

Um auch Beamtinnen und Beamten eine Bewerbung auf die Stellen zu ermöglichen, müssten Beamtenstellen eingerichtet werden. Laut Rundschreiben 06/2002 „Umgang mit Stellenbedarfen während eines Doppelhaushalts“ vom 1. März 2002 (Beschluss des Verwaltungsausschusses) dürfen Stellen für Beamtinnen und Beamte nur im Rahmen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 im Vorgriff auf den Stellenplan geschaffen werden, ansonsten ist eine Nachtragssatzung zum Haushalt erforderlich.

Es werden deshalb Beschäftigtenstellen eingerichtet (vgl. Beschlussantrag Ziffer 3). Um bei Bedarf trotzdem Beamtinnen und Beamte einstellen zu können, werden ggf. verwaltungsintern Beamtenstellen bereit gestellt.

Weiter wurden Funktionsbeschreibungen inkl. Anforderungsprofilen erarbeitet. Diese sind als Anlage 2 beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

Das Budget für das Kompetenzzentrum wurde zum Haushaltsplan 2008/2009 bereits bereitgestellt. Für die personelle und sächliche Ausstattung sowie die räumliche Unterbringung stehen jährlich insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Stellen-
anzahl
Funktion
Stellenbewertung
Kosten Stellenschaffung EUR*
Beamte
Beschäftigte
1
Leitung
Bes.Gr. A 16 / AT
148.900
> 97.100 (AT)
3
Sachbearbeiter/
-innen
Bes.Gr. A 13 h.D. /
EG 13
324.300
249.500
2
Assistenzkräfte
EG 6
-
102.100
Summe
575.300
(inkl. Assistenzkräfte)
> 448.700

* Durchschnittswerte auf Basis des Rundschreibens „Kosten eines Arbeitsplatzes 011/2002“ inkl. Personal- und Sachkosten sowie Kosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung


Beteiligte Stellen




Erledigte Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 827/2007 der Gemeinderatsfraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN


Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Aufgabenbeschreibung Kompetenzzentrum
Anlage 2: Funktionsbeschreibungen





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Vorlage3282008Neufassung.pdf