Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 766/2004
Stuttgart,
09/20/2004



Neuordnung des Veranstaltungs- und Marktgeschehens
in der Landeshauptstadt Stuttgart - Gründungsbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
24.09.2004
29.09.2004
30.09.2004



Beschlußantrag:

1. Der Gründung der Personengesellschaft "Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG” (VMS KG) durch die Landeshauptstadt Stuttgart, der Beteiligung der Landeshauptstadt an ihr als einziger Kommanditistin sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Der Gründung einer "Veranstaltungen und Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH" (VMS GmbH) durch die Landeshauptstadt, der Beteiligung der Landeshauptstadt an ihr als alleiniger Gesellschafterin, der Beteiligung der VMS GmbH an der VMS KG als persönlich haftende Gesellschafterin (ohne Kapitaleinlage und ohne Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft) sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 2) wird zugestimmt.

3. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der VMS KG wird ermächtigt, der Gründung von zwei operativen Tochtergesellschaften, der "Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart mbH & Co. KG” (VGS) und der "Märkte Stuttgart GmbH & Co. KG” (MSG), sowie der Beteiligung der VMS KG an beiden Personengesellschaften als einzige Kommanditistin zuzustimmen. Den Entwürfen der Gesellschaftsverträge (Anlagen 3 und 4) wird zugestimmt.

4. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der VMS KG wird ermächtigt, der Gründung von zwei Verwaltungs-GmbHs – der "Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart Verwaltungs-GmbH" und der "Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH" – zur Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der entsprechenden KG sowie einer Beteiligung an ihnen jeweils als Alleingesellschafterin zuzustimmen.

5. Der Vertreter der Landeshauptstadt in den Gesellschafterversammlungen der zu gründenden Gesellschaften wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Errichtung der Gesellschaften erforderlich und zweckmäßig sind, insbesondere auch die Zustimmung zu Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften. Ferner kann die Verwaltung die vorgelegten Vertragsentwürfe anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.

6. Die Landeshauptstadt erbringt für die Gründung der Gesellschaften Stamm- bzw. Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt
7. Die Stadt entsendet in den Aufsichtsrat der Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG (VMS KG) als ordentliche Mitglieder:

8. Der Vertreter der Landeshauptstadt in den Gesellschafterversammlungen der zu gründenden Gesellschaften wird ermächtigt,


Begründung:


Allgemeines, Struktur der Gesellschaften

In seiner Sitzung am 22. Juli 2004 hat der Gemeinderat der Zusammenfassung und Neuordnung des städtischen Markt- und Veranstaltungsgeschehens in drei verbundenen Personengesellschaften grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und dem Gemeinderat baldmöglichst die entsprechenden Beschlussanträge vorzulegen.

Als erster Schritt steht nunmehr die Gründung der neuen Gesellschaften an, in die anschließend die Veranstaltungsbereiche der SMK, der Eigenbetrieb VMS und der Bereich der herausragenden nationalen und internationalen Sportveranstaltungen des Sportamts eingebracht werden.

Die Verwaltung der Grundstücke und Gebäude und sonstige zentrale Funktionen (Rechnungswesen und Controlling, Personal, IuK) werden in einer Dachgesellschaft (Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG – VMS KG –) konzentriert. Für die operativen Aufgaben des Veranstaltungswesens und des Marktbetriebes werden zwei selbständige Tochtergesellschaften (Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart mbH & Co. KG – VGS KG – , Märkte Stuttgart GmbH & Co. KG – MSG KG –) gebildet, deren Ergebnisse in der Dachgesellschaft zusammengefasst werden können.

Alle drei Gesellschaften sind Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG. Dies bedingt die Gründung von jeweils einer Verwaltungs-GmbH zur Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der jeweiligen KG.

Die VMS KG soll mit einer Pflichteinlage von 350 000 EUR ausgestattet werden. Von ihr werden die Gesellschaftereinlagen in die beiden Töchter-KGs in Höhe von je 100 000 EUR und die Stammeinlagen in die beiden Töchter-Verw.-GmbHs in Höhe von je
25 000 EUR bestritten. Daneben soll auch die “Veranstaltungen und Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH" mit der gesetzlichen Mindeststammeinlage in Höhe von 25 000 EUR ausgestattet werden.

Über die innere Organisation der drei Gesellschaften wird den zuständigen Ausschüssen im Oktober 2004 im Zusammenhang mit den Verträgen zur Personalüberleitung (siehe weiter unten) berichtet.

Die Verträge für die Ausgliederung des Eigenbetriebs VMS aus der Stadtverwaltung und für den Verkauf des Veranstaltungsteils der SMK an die neue Gesellschaft werden derzeit erarbeitet und voraussichtlich im Dezember im Gemeinderat behandelt.


Aufsichtsrat

Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Verzahnung ist für alle Gesellschaften ein "gemeinsamer" Aufsichtsrat bei der Dachgesellschaft VMS KG vorgesehen. Die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung der Tochterunternehmen sind in allen wichtigen Entscheidungen an die Beratung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Dachgesellschaft gebunden. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet dabei als Gesellschafterin alle 15 ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats. Für den offenen 15. Sitz im Aufsichtsrat wird dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt ein Vorschlag unterbreitet. Im übrigen ist beabsichtigt, dem/der Betriebsratsvorsitzenden im Aufsichtsrat dauerhaft einen Gaststatus einzuräumen.


Geschäftsführung

Der Geschäftsführer der Dachgesellschaft ist entsprechend der Aufgabenstellung dieser Gesellschaft in erster Linie mit kaufmännischen Aufgaben betraut. Es bietet sich an, ihn in der Veranstaltungsgesellschaft und in der Marktgesellschaft zum kaufmännischen Geschäftsführer (jeweils neben dem für das operative Geschäft verantwortlichen Geschäftsführer) zu bestellen. Umgekehrt sollen auch die Geschäftsführer der operativen Gesellschaften in die Verantwortung für die Dachgesellschaft eingebunden werden. Sie sollen deshalb (Mit-) Geschäftsführer der Dachgesellschaft werden. Durch diese Konstruktion der verbundenen Geschäftsführungen wird sowohl der wirtschaftlichen wie auch der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung der drei Gesellschaften Rechnung getragen. Gleichzeitig kann die Leitungsebene mit insgesamt drei Personen schlank gehalten werden.

Bei Gründung der Gesellschaften werden die Geschäftsführer grundsätzlich durch den jeweiligen Gesellschafter bestellt. Es ist vorgesehen, Herrn Martin Rau zum Geschäftsführer der Dachgesellschaft zu bestellen. Herr Rau ist Geschäftsführer der Objektgesellschaft Schleyer-Halle und Neue Arena Verwaltungsgesellschaft mbH und wird diese Funktion bis zur Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Dachgesellschaft beibehalten.

Bei der Marktgesellschaft soll Herr Karl Kübler zum Geschäftsführer bestellt werden, der derzeit Geschäftsführer beim Eigenbetrieb VMS ist.

Die Stelle der Geschäftsführung der Veranstaltungsgesellschaft wurde öffentlich ausgeschrieben. Über die Besetzung der Stelle wird der Aufsichtsrat entscheiden.


Personalüberleitung

Die Einzelheiten der Überleitung des bei der SMK und bei der Landeshauptstadt betroffenen Personals werden derzeit mit dem Betriebsrat der SMK und dem Gesamtpersonalrat Verwaltung/Personalrat VMS verhandelt. Es ist vorgesehen, die notwendigen Verträge Ende Oktober den zuständigen Ausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrags "Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG"
Anlage 2: Entwurf des Gesellschaftsvertrags "Veranstaltungen und Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH"
Anlage 3: Entwurf des Gesellschaftsvertrags "Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart GmbH & Co. KG"
Anlage 4: Entwurf des Gesellschaftsvertrags "Märkte Stuttgart GmbH & Co. KG"