Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1411-00
GRDrs 383/2004
Stuttgart,
05/04/2004



Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart

- Einsatzzentrale der Branddirektion (EZ)
- Führungs- und Lagezentrum für außergewöhnliche Ereignisse
und Katastrophen (SAE)
- Integrierte Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ)

Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
11.05.2004
12.05.2004
13.05.2004



Beschlußantrag:


1. Dem Vorhaben eines Neubaus einer Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart mit den Elementen:

2. Der Voruntersuchungsplanung für den Neubau der Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart in Bad Cannstatt nach den Plänen und der Baubeschreibung der Architekten Nixdorf Consult vom 8. April 2004 und der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung vom 20. April 2004 (Anlagen 3 und 4).

    mit Gesamtbaukosten in Höhe von
4.400.000 € brutto
    zuzüglich Kosten der Ausstattung in Höhe von
100.000 € brutto
    zuzüglich Prognose Baupreissteigerung vor Baubeginn 01.01.2005 bis 01.08.2005 aus Baukosten in Höhe von
100.000 € brutto
    mit Gesamtkosten in Höhe von
4.600.000 € brutto

(Risiken aus Baugrund, Altlasten und Kampfmittelbeseitigung sind nicht enthalten, die Begutachtung ist in Auftrag gegeben)

wird unter der Maßgabe einer Reduzierung des Raumprogramms (Anlage 2) und sich daraus ergebenden

Gesamtkosten in Höhe von4.150.000 € brutto

zugestimmt und der weiteren Planung zugrunde gelegt.

3. Aus Gründen der Dringlichkeit und des Termindrucks, bedingt durch die Realisierung bis zur Fußball WM 2006, wird auf den Projektbeschluss verzichtet und an dessen Stelle, noch vor der Sommerpause (vor Ausführungsplanungs- und Ausschreibungsphase) dem Gemeinderat ein aktueller Bericht zum Stand der Entwurfs-/Genehmigungsplanung sowie zur Kosten- und Terminsituation vorgelegt.

4. Architektenbeauftragung:
5. Das Hochbauamt wird mit der Bestellung einer externen Projektsteuerung beauftragt.

6. Deckung des Kostenaufwandes:

Branddirektion:
Bau AHSt.2.1300.9400.000 VKZ 0103
2004
800.000 €
Bau AHSt. 2.1300.9400.000 VKZ 0103
2005
1.000.000 €
Fzge, Einrichtg., Gerät 2.1300.9350 VKZ 0999
2004
700.000 €
Einrichtung AHSt. 2.1300.9350.000 VKZ 0103
2005
100.000 €
Amt für öffentliche Ordnung:
IVLZ AHSt.2.1100.9599.000 VKZ 0100
2005
1.100.000 €

Bei AHSt. 2.1300.9400.000 VKZ 0103 werden im Jahre 2004 450.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch Sperrung bei AHSt. 1.9140.8500.000 (Deckungsreserve).

7. Die gesamte Informations-, Kommunikations- und Leitstellentechniktechnik der Einsatzzentrale und des Führungs- und Lagezentrums für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen inclusive Anbindung an die fünf Wachen der Berufsfeuerwehr belaufen sich auf ca. 3,5 Mio €. Die technische Ersatzbeschaffung wird im Rahmen des Fernmeldevertrages durch die EnBW realisiert. Die Mehrkosten für anfallende Investitionsabschreibungen sind durch Aufstockung der Finanzposition 1.1300.6210.000, Fernmelde, Alarm- und Funksprechanlage im Verwaltungshaushalt der Branddirektion ab dem Jahre 2004 gedeckt.

8. Zum technischen Aufbau und der Einrichtung der Arbeitsplätze innerhalb des gemeinsamen Projektes Integrierte Verkehrsleitzentrale fallen bis Ende 2005 6,55 Mio. € an. Diese beinhalten die Beschaffung von Hardware (Verkehrsrechner, Wechselwegweiser, Verkehrserfassungssysteme), Kommunikationskosten (Vernetzung der Systeme) und die Entwicklung von Software zum Steuern der Ampelanlagen.

9. Für die technische Ausstattung der Arbeitsplätze von SSB und LPD II innerhalb der IVLZ fallen zusätzliche Kosten an. Diese betragen auf Seite der SSB 0,5 Mio. € und auf Seite der LPD II rund 65.000 €. Diese fachspezifische Technikausstattung der jeweiligen Arbeitsplätze wird entsprechend der GRDrs 909/2001 von den jeweiligen Partnern finanziert.


Begründung:


Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte eines integrierten Leitstellenansatzes:

1. Die Einsatzzentrale der Branddirektion – EZ –

Die Einsatzzentrale umfasst neben der Feuerwehrleitstelle auch Räumlichkeiten für die Unterbringung der Technischen Einsatzleitung. Sie muss aus technischen und einsatztaktischen Gründen zwingend erneuert werden. Da ein Umbau und ein Austausch von Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. Abfrage Notruf 112) im laufenden Betrieb unmöglich ist und die Branddirektion über keine anderen nutzbaren Flächen verfügt, ist nach Prüfung aller denkbaren Alternativen durch die Firma Nixdorf Consult der Neubau auf dem Gelände der Hauptfeuerwache in Bad Cannstatt die beste Lösung. Die Baumaßnahme wurde mit einem Kostenvolumen von 1,9 Mio. € in den Haushalt 2004/2005 aufgenommen (GRDrs 1238/2003). Das Land fördert die Maßnahme im Rahmen der Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


2. Führungs- und Lagezentrum für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen – SAE –

Vor dem Hintergrund, alle Sicherheits- und Verkehrslenkungsaufgaben zu bündeln, erscheint es organisatorisch, technologisch und wirtschaftlich sinnvoll, auch die notwendigen Räumlichkeiten für den nach § 2 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) notwendigen Verwaltungsstab der Landeshauptstadt (genannt: Stab für außergewöhnliche Ereignisse – SAE – bzw. Katastrophenschutzstab – K-Stab – ) in dem Neubau unterzubringen. Derzeit dient der kleine Sitzungssaal im Rathaus behelfsmäßig als Stabsraum für den SAE. Der unmittelbare Zugriff auf die gesamte Kommunikations- und Informationstechnik einer modernen Leitstelle (zentraler Meldekopf aller Hilfeersuchen aus der Bürgerschaft für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr über die europaeinheitliche Notfallnummer 112, zentrale Steuerung der politisch administrativen Aufgaben nach dem LKatSG sowie der operativen Maßnahmen einer rückwärtigen Technischen Einsatzleitung, multifunktionktionale Nutzung einer Videobildübertragungstechnik aller Stuttgarter Videoanlagen, Visualisierung von Schadenslagen sowie der aktuellen Verkehrslage etc.) bedingt, dass auch der Krisenstab der LHS (zuständig für Großschadenlagen, Gesundheitslagen, terroristische Anschläge und Katastrophenfälle) organisatorisch sinnvoll in diesem Gebäude anzusiedeln ist.


3. Integrierte Verkehrsleitzentrale Stuttgart – IVLZ –

Die Notwendigkeit, das Stuttgarter Verkehrsgeschehen durch eine Integrierte Verkehrsleitzentrale neu zu steuern und zu lenken, wurde bereits mit der GRDrs 909/2001 beschlossen. Für die Umsetzung der Ausbaustufe zur Fußball WM 2006 konnten bisher keine geeigneten Räume gefunden werden. U. a. weil durch Umbaumaßnahmen für den weiteren Ausbau verlorene Investitionskosten anfallen würden oder weil Räumlichkeiten aus arbeitstechnischen/arbeitsergonomischen Gründen nicht geeignet waren. Durch eine Zusammenlegung mit der Einsatzzentrale der Branddirektion werden diese Nachteile vermieden. Die Zusammenfassung der beiden Leitstellen in einem Gebäude führt durch Synergieeffekte sowohl zu einer erheblichen Effizienzsteigerung zwischen den beteiligten Stellen in der täglichen Gefahrenabwehr, als auch zu Kosteneinsparungen durch gemeinsam genutzte Technik. Dadurch dass die im Haushalt 2005 für eine Interimsphase eingestellten 1,1 Mio. € in die gemeinsame Leitstelle für Sicherheit und Mobilität einfließen, kann bereits zur Fußball WM 2006 von dieser Stelle aus in den Bereichen Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord und Wasen eine operative Verkehrslenkung erfolgen. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass bei einer Erweitungsstufe nach 2006 keine verlorenen Investitionen auftreten.

Für die 2. Ausbaustufe der IVLZ nach 2006 können durch Synergieeffekte insgesamt 1,3 Mio. € Investitions- und Betriebskosten eingespart werden. Langfristig entwickeln sich die Betriebskosten – z. B. durch Einsparung der Mietkosten bezogen auf 25 Jahre Gebäudenutzung – noch günstiger.

Sollten im Jahre 2005 noch weitere technische Komponenten benötigt werden, die für eine zentrale Steuerung zwingend notwendig sind, sind die entsprechenden Mittel im Rahmen außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen im Vorgriff auf den Haushalt 2006 sicherzustellen.

Die Verkehrslenkung erfolgt in der ersten Stufe der IVLZ zur Fussball-WM 2006 mit vorhandenem Personal der Stadt und Mitarbeitern der LPD und SSB. Entsprechend dem stufenweisen Anschluss der Stadtbezirke an die IVLZ wird das dafür notwendige Personal nach 2006 sukzessive aufgebaut.


4. Optionale Möglichkeit der Zusammenlegung von Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – ILS –

Durch die Zusammenlegung von Feuerwehr- und Rettungsleitstelle könnten weitere ökonomische und vor allem qualitative Synergien im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes einer Sicherheitszentrale der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erschlossen werden. Hierzu muss aber zunächst der DRK-Kreisverband Stuttgart e. V. (DRK) seine Bereitschaft erklären, nach § 6 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz (RDG) in konkrete Vertragsverhandlungen mit der Stadt einzutreten.

Trotz intensiver Bemühungen in den zurückliegenden fünf Jahren um die Schaffung einer Integrierten Leitstelle Stuttgart (Feuerwehr- und Rettungsleitstelle) nach dem bewährten Modell deutscher Großstädte ist es der Verwaltung erst am 21. April 2004 auf der 42. Bereichsausschusssitzung für den Rettungsdienstbereich Stuttgart gelungen, das DRK zur Aufnahme konkreter Verhandlungen mit der Stadt zu gewinnen. Eine Inte-grierte Leitstelle ist nach dem gemeinsam von Innen- und Sozialministerium in Auftrag gegebenen Gutachten (Anlage 5) die unter Berücksichtigung aller Aspekte wirtschaftlichste und einsatztaktisch beste Lösung. Die Verwaltung beabsichtigt daher, noch vor der Sommerpause die Eckpunkte einer möglichen Zusammenarbeit mit dem DRK abzuklären. Da bei der vorliegenden Planung nur die Anzahl der Disponentenabfrageplätze um zwei Plätze erhöht werden muss, ist die Integration der Rettungsleitstelle in den Gesamtkomplex auch nachträglich möglich. Der Gemeinderat soll noch vor der Sommerpause im Rahmen des Beschlussantrages unter Ziffer 3 über die Ergebnisse informiert werden.


Termine

Unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Baugenehmigung und des Baubeschlusses Ende 2004 ist aus technischer Sicht ein Baubeginn im 1. Quartal 2005 möglich. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 12 Monate.

Durch eine daran anschließende Installation der Informations- und Kommunikations-technik und der Einrichtungen für die EZ und die IVLZ samt Probeläufen durch die EnBW im 1. Halbjahr 2006 wäre eine rechtzeitige Inbetriebnahme der Leitstelle zur Fußball WM 2006 möglich (Anlage 3).

Nur unter diesen terminlichen Vorgaben kann auf eine kostenintensive Interimslösung beim Aufbau der IVLZ verzichtet werden.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe ausführliche Begründung



Beteiligte Stellen

     




Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Voruntersuchungsplanung
Anlage 4: Kostenschätzung
Anlage 5: Empfehlungen des Gutachters Dr. Schmiedel

Anlage 1 zur GRDrs 383/2004


Ausführliche Begründung:



1. Vorliegende Beschlüsse: GR-Beschluss im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2004/2005 vom 3. Dezember 2003 zum Bau einer “Einsatzzentrale der Branddirektion (EZ)” (GRDrs 1238/2003)

GR-Beschluss zum Aufbau einer “Integrierten Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ)” vom 25. Oktober 2001 (GRDrs 909/2001)


2. Notwendigkeit des Bauvorhabens Zunächst werden die drei Projekte “Einsatzzentrale der Branddirektion”, “Führungs- und Lagezentrum für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen” und “Integrierte Verkehrsleitzentrale Stuttgart” als Einzelprojekte dargestellt. Anschließend wird auf die Entwicklung des gemeinsamen Projektes und die sich damit ergebenden Synergieeffekte und signifikanten Vorteile eingegangen.


2.1 Einsatzzentrale der Branddirektion Stuttgart (EZ):

Die Landeshauptstadt muss nach § 3 Abs. 2 Feuerwehrgesetz eine – den örtlichen Bedürfnissen einer Großstadt entsprechende – leistungsfähige Einsatzzentrale einrichten und betreiben.

Diese umfasst neben der Feuerwehrleitstelle auch Räumlichkeiten für die Unterbringung der rückwärtigen Technischen Einsatzleitung (TEL: Steuerung aller operativer Maßnahmen). Darüber hinaus muss die LHS nach § 2 Abs. 1 Ziff. 4 Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) auch ein Führungs- und Lagezentrum unterhalten, in welchem der Verwaltungsstab der LHS (genannt: SAE, Stab für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen; Steuerung sämtlicher politisch administrativen Maßnahmen) unterzubringen ist.

Einsatzzentrale ist derzeit in einem Anbau der Hauptfeuerwache (Feuerwache 3, Bad Cannstatt) aus dem Jahre 1976 untergebracht. Die Technische Einsatzleitung ist aufgrund fehlender Räumlichkeiten im unmittelbaren Bereich zur Einsatzzentrale im Konferenzraum der Feuerwache 3 eingerichtet. Für den Verwaltungsstab der LHS wird der kleine Sitzungssaal im Rathaus genutzt. Die große räumliche Trennung der drei Komponenten ist unbefriedigend und sollte bei einer Neubauplanung im Sinne eines modernen Führungs- und Lagezentrums in einem Baukörper untergebracht werden.

Die Kommunikationstechnik der Einsatzzentrale stammt zum weitaus größten Teil aus dem Jahre 1978 (vergl. GRDrs Nr. 1015/1977). Der Einsatzleitrechner stammt aus dem Jahre 1994.

Die EnBW, die für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Informations- und Kommunikationstechnik verantwortlich ist, hat gegenüber der Branddirektion erklärt, dass sie die Betriebssicherheit der Einsatzzentrale nicht mehr sicherstellen kann und daher eine umfassende Erneuerung der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik zwingend notwendig ist. Daraufhin hat die Branddirektion gemäß Fernmeldevertrag die EnBW unter Einschaltung eines Fachingenieurs mit der Neuplanung der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik beauftragt. Da der Hersteller des Einsatzleitrechners den für die Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend erforderlichen technischen Support im kommenden Jahr einstellen wird, muss auch ein neuer Einsatzleitrechner mit konzipiert werden.

Da ein Austausch der technischen Komponenten im laufenden Betrieb unmöglich ist, – es muss immer eine uneingeschränkte funktionsfähige Einsatzzentrale in Betrieb sein –, mussten neue Räumlichkeiten für die Einsatzzentrale und deren Technikräume gefunden werden. In den vorhandenen Räumen aller fünf Feuerwachen der Branddirektion gibt es nicht ansatzweise geeignete Räume, um das notwendige Raumprogramm zu realisieren. Die Nutzung von Räumen in anderen Objekten (z. B. durch langfristige Anmietungen bei 15 €/qm für ca. 750 qm Fläche entspricht 135.000 €/Jahr) musste neben den deutlich höheren Kosten auch aus einsatztaktischen Überlegungen heraus und wegen der Sicherstellung eines uneingeschränkten Leitstellenbetriebes als Variante von den Überlegungen ausgeschlossen werden.

Die planerische Voruntersuchung der Firma Nixdorf Consult vom Dezember 2003 ergab unter Zuhilfenahme einer Entscheidungsmatrix, dass von den fünf Berufsfeuerwehrwachen der Standort der Hauptfeuerwache in Bad Cannstatt für den Neubau einer Einsatzzentrale mit einem Flächenbedarf von rd. 750 qm am geeignetsten ist. Dort verfügt die Branddirektion noch über bebaubare Flächen im notwendigen Umfang, zudem sind dort alle Anschlüsse für die Informations-, Kommunikations- und Leitstellentechnik vorhanden.

Die planerische Voruntersuchung für den Neubau einer Einsatzzentrale der Branddirektion (Feuerwehrleitstelle + Räumlichkeiten für eine Technische Einsatzleitung) mit einer Nettogrundfläche von 758 qm wurde zu den Haushaltsberatungen 2004/2005 vorgelegt. Leider konnte der Verwaltungsstab mit einem Flächenbedarf von rd. 140 qm aus Kostengründen nicht in dem Baukörper der neuen Einsatzzentrale untergebracht werden. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 1,9 Mio. € für eine EZ wurden in den Doppelhaushalt 2004/2005 eingestellt. Das Land fördert die Maßnahme nach der Zuwendungsrichtlinie Feuerwehrwesen des Jahres 2003 mit einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


2.2 Führungs- und Lagezentrum für außergewöhnliche Ereignisse und
Katastrophen (SAE)

In der neuen Leitstelle für Sicherheit und Mobilität sollen alle notwendigen Führungs- und Lageeinrichtungen der Stadt untergebracht werden, die zur zeitnahen Bewältigung von Gefahrenlagen aller Art sowie zur Realisierung des Projekts einer IVLZ notwendig sind. In dem Neubaukomplex sollen neben der EZ und der IVLZ auch der Verwaltungsstab der LHS (SAE) untergebracht werden. Dadurch wurden alle organisatorischen, räumlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, die bei der Bewältigung von Großschadenslagen, terroristischen Anschlägen bis hin zu Katastrophen zu bündeln sind. Durch die Unterbringung der gesamten IVLZ ist eine unmittelbare Zusammenarbeit mit dem Leitstellenpersonal der IVLZ zusätzlich sichergestellt. Damit sind in zeitkritischen Situationen die Informations- und Entscheidungswege nachhaltig verkürzt, so dass sehr schnell in direkter Absprache Maßnahmen gefasst und umgesetzt werden können.

Um die in den Leitstellen und Stäben getroffenen Entscheidungen auch direkt für die qualifizierte Information der Stuttgarter Bevölkerung nutzen zu können, sind Räumlichkeiten für eine “Hotline für Sicherheit und Verkehr” eingeplant, die bei Bedarf geschaltet und besetzt wird (z. B. bei Unwetterlagen).

Zudem sind diese Einrichtungen bei Bedarf auch durch andere städtische Ämter nutzbar, so dass keine dezentralen Strukturen aufgebaut werden müssen. Beispielhaft sei hier das sehr große Informationsbedürfnis der Stuttgarter Bürger bei der Bedrohung durch Milzbrand-Erreger genannt, dem mit den oben beschriebenen Einrichtungen unter Federführung des zuständigen Gesundheitsamtes sehr effektiv hätte begegnet werden können.

Der erweiterte Raumbedarf der Anlage 2 gegenüber der ersten Vorplanung der Firma Nixdorf Consult vom Dezember 2003 für eine neue Feuerwehrleitstelle mit einer rückwärtigen Technischen Einsatzleitung führt zu höheren Baukosten. Die Branddirektion hat aufgrund der Priorität des Projektes 0,7 Mio. € zur Verringerung der Deckungslücke aus dem laufenden Haushalt 2004 bereitgestellt. Die notwendigen Fahrzeugbeschaffungen für die Berufsfeuerwehr im Doppelhaushalt 2004/2005 müssen daher um ein Jahr verschoben werden. 2.3 Integrierte Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ):

Mit der GRDrs 909/2001 hat der Gemeinderat den Aufbau einer Integrierten Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ) beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2002/2003 in einem Teilaufbau ab 2003 bis zur Fußball WM im Mai 2005 konkretisiert. Hierbei wurden 6,55 Millionen € bis 2005 angesetzt, mit der Maßgabe, sowohl Kostenreduzierungen durch Kooperationen zu erreichen als auch alle Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Im Bereich der Softwareentwicklung ist dies durch eine Zusammenarbeit in der Länderinitiative der Deutschen Telekom erreicht worden. Mit dem Land wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem GVFG abgestimmt. Die Arbeiten zum technischen Aufbau liegen im Zeitplan.
Bisher wurde dieses Projekt ohne den Neubau einer Verkehrsleitzentrale geplant, da man 2001 davon ausging, dass geeignete Räume innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen würden. Genauere Überprüfungen des AföO und den Partnern Landespolizeidirektion Stuttgart II und Stuttgarter Straßenbahnen AG haben ergeben, dass ein Zwischenzustand zur WM 2006 nur mit hohem finanziellen Aufwand hergestellt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass für derartige Räumlichkeiten arbeitsrechtliche und ergonomische Mindeststandards einzuhalten sind. Für die Einrichtung einer ersten funktionsfähigen Aufbaustufe der IVLZ zur WM 2006 stehen 1,1 Mio. € zur Verfügung. Die LPD und die SSB werden sich anteilig an der Einrichtung der Arbeitsplätze für ihre eigenen Mitarbeiter finanziell beteiligen. Dies ist bereits in der GRDrs 909/2001 so vorgesehen.


2.4 Das gemeinsame Projekt einer “Zentrale für Sicherheit und Mobilität Stuttgart”

Mit dem Oberbegriff “Zentrale für Sicherheit und Mobilität Stuttgart” werden die in einem gemeinsamen Gebäude untergebrachten “Einsatzzentrale der Branddirektion Stuttgart (EZ)”, “Führungs- und Lagezentrum für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen (SAE)” und die “Integrierte Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ)” bezeichnet.

Für die Fußball WM 2006 ist dringend eine erste Ausbaustufe der IVLZ erforderlich. Daher prüften die beteiligten Stellen einen ganzheitlichen Ansatz in einem gemeinsamen Bauprojekt auf dem der Branddirektion zur Verfügung stehenden Gelände.

Durch die Zusammenfassung der beiden Leitstellen ergibt sich eine Vielzahl von Vorteilen. So können viele leitstellenspezifische gebäudetechnische Anlagen gemeinsam genutzt werden (z. B. unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klima- und Lüftungstechnik für Leitstellen- und Technikräume). Auch muss der sehr komplexe und kostenaufwändige Anschluss an informations- und kommunikationstechnische Einrichtungen (z. B. Bildübertragung aus ober- und unterirdischen Verkehrsanlagen) nur einmal realisiert werden. Durch den Anschluss der IVLZ an die Notstromversorgung der Einsatzzentrale ergibt sich eine hohe Verfügbarkeit der operativen verkehrsregelnden Maßnahmen.

Bei Bau und Betrieb der beiden städtischen Leitstellen in einem Gebäude werden gegenüber den Einzelprojekten erhebliche Kosteneinsparungen und eine höhere Investitionssicherheit erzielt. So können die für einen IVLZ-Zwischenzustand vorgesehenen Finanzmittel von 1,1 Mio. € voll in den Aufbau einer endgültigen Zentrale einfließen. Für den weiteren Ausbau der IVLZ werden (bezogen auf die GRDrs 909/2001) Kosteneinsparungen von ca. 1,505 Mio. € abgeschätzt, die sich in erster Linie durch einen gemeinsamen Aufbau und Nutzung der Bildübertragungstechnik und den Betriebskosten ergeben.

Neben den erheblichen finanziellen Vorteilen ergeben sich durch die direkte Anbindung der beiden Leitstellen aneinander umfangreiche operative Vorteile, die zu einer Verbesserung der Sicherheitslage, besonders aber zu einer signifikanten Verbesserung der Effektivität der Integrierten Verkehrsleitzentrale führen.

Da der Einsatzzentrale der Branddirektion durch die IVLZ Verkehrsbehinderungen dann sofort bekannt sind, können bei einem Einsatz die ausrückenden Fahrzeuge fahrzeitoptimiert geroutet werden. Damit werden Verlängerungen der Hilfsfrist vermieden, die Feuerwehr ist die u. U. lebensrettenden Minuten schneller vor Ort.

Bei Einsätzen der Feuerwehr, bei denen es zu Verkehrsbehinderungen kommt, wird die IVLZ unmittelbar informiert, kann sofort reagieren und geeignete Maßnahmen zur Verkehrslenkung einleiten. Bei Verkehrsbehinderungen z. B. durch liegen gebliebene Lkw auf Hauptverkehrsstraßen kann die IVLZ ergänzend sofort mit der Branddirektion prüfen, ob die Branddirektion mit ihren Mitteln die Verkehrsbehinderung beseitigen kann (z. B. Wegschleppen des Lkw bis zur nächstmöglichen Abstellstelle).

Durch die mobile Bildübertragungstechnik der Branddirektion (D2 HSCD) kann die IVLZ auch sehr schnell über Bildinformationen von Stellen verfügen, die nicht an stationäre Bildübertragungssysteme angeschlossen sind. Da die Branddirektion zudem bereits auf die Bildübertragung aus dem Polizeihubschrauber zugreifen kann, stehen so der IVLZ auch Bilder zur Verfügung, die aktuell auch Gesamtsituationen aufzeigen .


2.5 Wirtschaftliche Gegenüberstellung Zwischenzustand IVLZ – Neubau IVLZ

Im Gesamtbudget der GRDrs 909/2001 sind bis zum vollen Ausbau 2011 insgesamt 2.050.000 € für den kommunikationstechnischen und räumlichen Ausbau an Investitionskosten und 360.000 € an Betriebskosten vorgesehen.

Folgende Einsparungen können bei einem Neubau einer IVLZ erzielt werden:

Investitionskosten:

Vorgesehen: Umbau Räumlichkeiten, Klimaanlagen,
Videonetz, Umzug VLZ Rathaus
2.050.000
Einsparungen durch Neubau
1.100.000 €
Zusatzkosten durch IuK-Anschluß Neubau
30.000 €
Kostenersparnis bei gemeinsamem Neubau
1.070.000 €

Die Einsparungen ergeben sich durch eine gemeinsame Nutzung von Technik und Gebäudeausstattung. 1,1 Mio. € für einen Ausbauzustand zu Fußball WM 2006 können voll in das Neubauvorhaben einfließen, führen aber zu keiner Kostenersparnis, da ein Ausbauzustand zur WM 2006 in jedem Fall hergestellt werden muss. Da in der GRDrs 909/2001 kein Neubau vorgesehen war, enthält die damalige Vorlage auch keine entsprechenden IuK-Anschluss-Kosten. Diese werden auf 30.000 € geschätzt und fallen zusätzlich an.


Betriebskosten:

In der Gemeinderatsvorlage 909/2001 sind ab 2006 bis 2011 jährliche Betriebskosten von 72.000 € für Miete angesetzt. Diese jährlichen Kosten entfallen bei einem Neubau. Bezogen auf den Aufbau der IVLZ bis 2011 ergeben sich verminderte Betriebskosten von 360.000 €. Bezogen auf eine Gebäudenutzung von 25 Jahren ergeben sich verminderte Mietkosten von 1.800.000 €.

Vorgesehene Mietkosten 2006 bis 2011
360.000 €
Kostenersparnis durch Neubau
– 360.000 €
Kostenersparnis pro Jahr durch gemeinsame Wartungsverträge von 2006 bis 2011
ca. 75.000 €
Kostenersparnis Betriebskosten 2006 - 2011 insgesamt
435.000 €


Personalkosten:

Der Personalaufbau der IVLZ soll, wie in der GRDrs 909/2001 vorgesehen, ab 2006 sukzessive bei der Stadt und den Partnern vollzogen werden. Im Endausbau umfasst die IVLZ 22 Mitarbeiter mit 12 Arbeitsplätzen. Hiervon werden 5 Mitarbeiter von der LPD und 4 Mitarbeiter von der SSB gestellt, zwei Mitarbeiter der Entstörstelle Ampelanlagen (EnBW) erhalten neue Arbeitsplätze, die alte Entstörstelle im Rathaus wird aufgelöst. Zwei städtische Mitarbeiter sind bisher für das Projekt IVLZ eingestellt worden. Insgesamt sind bei der Stadt bis 2011 noch 5 Arbeitsplätze zu schaffen, die höhere Mitarbeiteranzahl ergibt sich aus dem Schichtdienst von 6:00 h bis 21:00 h.


2.6 Zusammenfassende Bewertung

Insgesamt kann angeführt werden, dass mit einer vom AföO und Branddirektion gemeinsam getragenen Zentrale für Sicherheit und Mobilität Stuttgart erhebliche Kosten- und Betriebsvorteile entstehen. Der Landeshauptstadt Stuttgart bietet sich die einmalige Chance, sicherheitsrelevante Einrichtungen zu bündeln und effektiv zu vernetzen. Durch die gemeinsame Unterbringung in einem Gebäude werden verlorene Investitionen für eine IVLZ-Interimslösung vermieden und die Entwicklung der IVLZ bis zum Jahr 2011 wird langfristig sichergestellt. Die Finanzierung ergibt unter Einbeziehung aller bereits erfolgten Haushaltsbeschlüsse einen finanziellen Mehrbedarf von 450.000 € für das Bauvorhaben. Dem stehen nach 2006 eingesparte Investitionskosten von 1.070.000 € und eingesparte Betriebskosten bis 2011 von 435.000 € gegenüber. Das gemeinsame Projekt ist daher bereits unter mittelfristigen Gesichtspunkten wirtschaftlich und effizient.


3. Erschließung weiterer Synergien durch die Integration der Rettungsleitstelle in das Gesamtkonzept

Durch die Zusammenlegung von Feuerwehr- und Rettungsleitstelle könnten weitere ökonomische und vor allem qualitative Synergien im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes einer Sicherheitszentrale der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erschlossen werden.

Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes im Jahre 1998 aus Gründen der Effizienzsteigerung und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die Schaffung integrierter Leitstellen zum Regelfall erklärt. Nach § 6 Abs. 1 RDG sind Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst in gemeinsamer Trägerschaft “in der Regel” einzurichten. Begründet wird dies damit, dass durch die gemeinsame Aufgabenerfüllung die Wirtschaftlichkeit der Leitstelle durch eine verbesserte Auslastung und Synergieeffekte entscheidend verbessert werde. Auch die zentrale Steuerung und Lenkung aller Aufgabenbereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Bevölkerungs-schutz) in einer Integrierten Leitstelle führt zu einer hohen Bearbeitungsqualität aller Notfalleinsätze. Nicht zuletzt ist es auch bürgerfreundlicher, wenn durch die verbindliche Konzentration auf eine Leitstelle über die europaweite Notrufnummer 112 an einer zentralen Stelle in der Stadt sämtliche Hilfeleistungen angefordert werden können.

Obwohl der Rettungsdienstplan 2000 seit dem 22. Mai 2001 in Kraft ist, ist das Modell einer Integrierten Leitstelle in keinem der sieben Stadtkreise mit Berufsfeuerwehren realisiert. Das Modell scheiterte bislang daran, dass die DRK-Kreisverbände der Stadtkreise sich bis dato nicht in der Lage sahen, über gemeinsame Trägerschaftsvereinbarungen konkret zu verhandeln. Andererseits muss man aber auch erkennen, dass das RDG keinen gesetzlichen Mechanismus enthält, die beiden Organisationen Feuerwehr und DRK an den Verhandlungstisch zu binden. Einzig und allein die Kostenträger und das Sozialministerium als Träger des Rettungsdienstes könnten das DRK als Träger der Rettungsleitstellen bewegen, auch in den Stadtkreisen über die Weiterentwicklung von Leitstellen hin zu Integrierten Leitstellen zu verhandeln.

Die Verwaltung hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren intensiv bemüht, mit unserem Kooperationspartner im medizinischen Rettungsdienst, dem DRK-Kreisverband Stuttgart e. V., über die Möglichkeiten einer Schaffung einer Integrierten Leitstelle zu verhandeln. Um die ökonomischen und vor allem qualitativen Vorteile wertneutral erheben zu lassen, hat die Branddirektion ein für die Stadt kostenloses Gutachten beim Innen- und Sozialministerium angeregt. Das Schmiedel-Gutachten zur Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsuntersuchung “Integrierte Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes oder getrennte Feuerwehr- und Rettungsleitstelle in einer Großstadt am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart”, das den Gemeinderatsfraktionen seit Juni 2003 vorliegt, empfiehlt für den Rettungsdienstbereich der Landeshauptstadt die Einrichtung einer Integrierten Leitstelle mit dem Ziel, das Sicherheitsniveau langfristig und zukunftsfähig zu erhöhen (Anlage 5).

Hierbei spielen für die Stadt nicht nur ökonomische Gesichtspunkte eine Rolle, sondern insbesondere auch die qualitative Verbesserung des Notfallmanagements für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Eine Integrierte Leitstelle nach dem Modell der Berufsfeuerwehren nördlich der Rhein-Main-Linie stellt eine Alarmie-rungs-, Führungs- und Servicezentrale für das gesamte Leistungsangebot der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dar. Mit Hilfe der einheitlichen europäischen Notfallnummer 112 können von einer zentralen Stelle aus sämtliche Hilfeleistungsmaßnahmen eingeleitet und gesteuert werden. Trotz dieser stichhaltigen ökonomischen und qualitätsverbessernden Argumente hat sich der DRK-Kreisverband Stuttgart e. V. bis zum 20. April 2004 nicht – noch nicht – in der Lage gesehen, das ILS-Modell von Herrn Dr. Schmiedel zu unterstützen und in konkrete Verhandlungen mit der Stadt einzutreten.

Da nach rund einjähriger Beratung in einer Arbeitsgruppe zwischen Kostenträgern, DRK und Stadt noch kein Ergebnis über das Schmiedel-Gutachten erzielt wurde, hat die Verwaltung im Vorfeld der 42. Sitzung des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst der LHS erneut eine Kostenschätzung mit einem jährlichen Gesamtkostenvolumen von rd. 2,5 Mio. € für eine ILS vorgelegt, mit dem Ziel, einen Strategiebeschluss für eine Integrierte Leitstelle Stuttgart herbeizuführen. Die Verwaltung hat dargelegt, dass sie einen Neubau einer Einsatzzentrale für die kommunale Feuerwehr auf dem Grundstück der Hauptfeuerwache Bad Cannstatt plane und dass die Planungen durch Beschlüsse im Mai im Gemeinderat weiter konkretisiert werden sollen.

Nachdem die Kostenschätzung der Verwaltung für eine ILS in der 42. Sitzung des Bereichsausschusses am 21. April 2004 Gegenstand der Beratungen war, hat der Vorsitzende des DRK-Kreisverbandes Stuttgart e. V. nunmehr die Bereitschaft erklärt, in konkrete Verhandlungen über die Schaffung einer Integrierten Leitstelle mit der Stadt einzutreten.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, die vorliegende Konzeption einer Leitstelle für Sicherheit und Mobilität zur Grundlage der Verhandlungen mit dem DRK zu machen. Allein durch die paritätische Kostenaufteilung zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst für die genutzten Flächen einer ILS ließen sich Mieteinnahmen in Höhe von rd. 50.000 € pro Jahr erwirtschaften.

Die vorliegende Raumplanung einer Leitstelle für Sicherheit und Mobilität wird durch eine mögliche Integration der Rettungsleitstelle nur unwesentlich tangiert. Lediglich die vorhandene Anzahl von Disponentenarbeitsplätzen in der EZ müsste um zwei Arbeitsplätze erweitert werden. Dies ist in der geplanten Raumgröße machbar. Die Verwaltung will noch vor den Sommerferien Klarheit darüber haben, ob die Schaffung einer Integrierten Leitstelle im Rahmen des vorliegenden Konzepts möglich ist. Über die Ergebnisse soll der Gemeinderat noch vor der Sommerpause informiert werden.