Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz:
WK
GRDrs
1290/2001
Stuttgart,
11/30/2001
Klinikum Stuttgart
Katharinenhospital
Umbau und Sanierung der Klinik für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten
Baubeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
14.12.2001
19.12.2001
Beschlußantrag:
1. Dem Umbau und Sanierung der HNO-Klinik auf der Grundlage der vom Hochbauamt geprüften Ausführungsplanung vom 27. Juli 2001 und dem Kostenanschlag vom 19. November 2001 der Freien Architekten Arcass mit Gesamtkosten von 19.800.000,-- ■ wird zugestimmt.
2. Der Gesamtaufwand für die Baumaßnahme ist aus Mitteln des Vermögensplanes (VKZ 260) und des Erfolgsplanes des Katharinenhospitals wie folgt zu decken:
Bis 2001
EUR
2002
EUR
2003
EUR
2004
EUR
2005
EUR
Gesamt
EUR
Einzelförderung
§ 12 LKHG
3.834.000
4.090.000
1.637.158
9.561.158
Zuweisung Träger
Sopo
1.707.604
2.556.000
1.534.000
2.454.000
284.842
8.536.446
Eigenmittel KH
149.832
149.832
Zwischensumme Baumaßnahmen
Einrichtung (§ 15,16 LKHG)
297.000
297.000
Instandhaltungsmittel (Erfolgsplan KH)
627.782
627.782
1.255.564
Gesamtsumme
1.857.436
7.017.782
6.548.782
4.091.158
284.842
19.800.000
Begründung:
Das Raum- und Funktionsprogramm für die Sanierung der HNO-Klinik wurde am 22.07.1999 vom Gemeinderat beschlossen (vergl. GR-Drs 331/1999). Gegenüber dem damaligen Stand wurden während der Ausführungsplanung folgende Änderungen notwendig:
1. Ursprünglich war die Ausführung der Baumassnahme in 2 Abschnitten vorgesehen und der Klinikbetrieb sollte während der Bauzeit in eingeschränktem Umfang fortgeführt werden.
In einer Beratung mit dem Sozialministerium am 14.02.2000 wurde auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Planungsprozess die Machbarkeit einer abschnittsweisen Realisierung der Sanierung bei laufenden Klinikbetrieb in Frage gestellt. Es wurde festgelegt, dass das Gebäude während der Bauzeit komplett geräumt und in einem Zuge saniert wird. Damit entfallen die bisher geplanten Interimsmaßnahmen im 5. OG zur behelfsmäßigen Unterbringung des Ambulanz-Bereiches. Die nach ursprünglicher Planung technisch notwendigen Vorabmaßnahmen in den Pflegegeschossen können nunmehr in die Gesamtbaumassnahme integriert werden. Weiterhin sollten in das Bauvorhaben vorbereitende Maßnahmen für eine zukünftig mögliche Aufstockung des Gebäudes einbezogen werden. Die Erneuerung und Modernisierung der Aufzugsgruppen sowie die Erweiterung der Kleinförderanlage der HNO-Klinik sind jetzt ebenfalls Bestandteil des Sanierungsprogramms.
Das erweiterte Sanierungsprogramm wurde im März 2000 beim Sozialministerium eingereicht und wurde bei der Festlegung der Festbetragsförderung berücksichtigt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. November 2001 (GRDrs 1053/2001) der Festbetragsförderung in Höhe von 18,7 Mio DM (9 561 158,18 EUR) zugestimmt.
2. Für die Auslagerung der HNO-Klinik ist die bisherige Chirurgische Klinik Bad Cannstatt vorgesehen. Allerdings musste dafür der ursprüngliche Baubeginn von Juli 2000 auf März 2002 verschoben werden, denn die Räume in Bad Cannstatt stehen unter Berücksichtigung der vorher erforderlichen Renovierungsmaßnahmen erst im Februar 2002 zur Verfügung.
3. Der in der Beschlussvorlage zum Raum- und Funktionsprogramm genannte Kostenrahmen betrug 32 Mio. DM (16,36 Mio ■). Die sich mit dem vorliegenden Kostenanschlag ergebende Kostenerhöhung resultiert aus
- Erweiterung des Leistungsumfangs in den Untergeschossen,
- der statisch- konstruktiven Ertüchtigung des Gebäudes für eine eventuelle Aufstockung,
- dem, Einbau einer KFA- Anlage und Anschluss an das bestehende System des KH‘s,
- der losen medizinischen und allgemeinen Geräteausstattung die im Raumprogrammbe-
schluss nicht berücksichtigt waren,
- der Erneuerung der Aufzugsanlagen,
- der Veränderung des Raumprogramms durch die notwendige Einrichtung von 6 Intensivüberwachungsplätzen und der Aufrüstung eines Audiometrieraumes.
Termine
:
Der Baubeginn ist für März 2002 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 24 Monate.
Finanzierung:
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
- Einzelförderung nach § 12 LKHG
9.561.158,-- ■
- Zuweisung des Trägers Sopo
8.536.446,-- ■
- Eigenmittel KH
149.832,-- ■
- Pauschalfördermittel (§15,16 LKHG)
297.000,-- ■
- Instandhaltungsmittel d. KH (Erfolgsplan 2002/3)
1.255.564,-- ■
Gesamtsumme
19.800.000,-- ■
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan und der mehrjährigen Finanzplanung des Klinikums Stuttgart - Katharinenhospital - 60 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Die Referate F und T haben der Vorlage zugestimmt.
Der Bezirksbeirat Mitte wurde informiert.
Dr. Blessing
Bürgermeister
Anlagen
Erläuterungsbericht
Planunterlagen
Kostenanschlag