Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1113/2002
Stuttgart,
03/11/2003


Weiterentwicklung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
- Bau- und Betriebshofkonzeption
- Standortverlagerung der Betriebsstelle Heigelinstraße und der Zentrale
Heinrich-Baumann-Straße




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Ausschuß für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Einbringung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
26.03.2003
08.04.2003
09.04.2003
10.04.2003

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Beteiligte Stellen

Referate A, F, USO und OB/82
Der örtliche Personalrat trägt die Bau- und Betriebshofkonzeption mit.



Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 234/1999 vom 17.06.1999 und
Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 396/2000 vom 09.05.2000

Gemeinsame Fahrzeugwirtschaft im “Konzern Stadt Stuttgart” mit den Tochterunternehmen NWS und SSB.
(s. hierzu auch Stellungnahmen vom 02.08.1999 und 22.11.2000)

Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 54/2002 vom 22.02.2002
Integrierte Rettungsleitstelle DRK:
Hierzu wird gesondert Stellung genommen.

Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 292/2002 vom 09.08.2002 und
Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 334/2002 vom 30.09.2002






Technisches Referat
Betriebsleitung AWS
Prof. Beiche Lutz Dr. Weigel
Mitzeichnung Personalrat
Köller


Anlage 1 Ausführlicher Bericht
Anlage 1 zur GRDrs 1113/2002

1. Bau- und Betriebshofkonzeption


Mit der GRDrs 485/1998 "Neustrukturierung der Bau- und Betriebshöfe der Landeshauptstadt Stuttgart – 1. Folgebericht der Neustrukturierung der Betriebsstellen des Amts für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung" wurde das Betriebshofkonzept des damaligen Amts für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (AfAS) im Grundsatz beschlossen. Dieses Konzept sah u. a. vor,

Beide Verlagerungen wurden zwischenzeitlich vollzogen.

Mitte 1999 bis Ende 2000 ist die Betriebsstelle Talstraße in die Türlenstraße nach Fertigstellung der erforderlichen Baumaßnahmen verlagert worden. Lediglich die Salzsilos wurden noch für eine Winterperiode genutzt. Seit Anfang 2002 ist das Amt für Liegenschaften und Wohnen unter Beteiligung von OB/82 mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. Bislang gibt es jedoch keinen potentiellen Interessenten für das Gebäude. Es ist z. Zt. leerstehend.

Die Betriebsstelle Bebelstraße ist so umgebaut worden, dass Anfang 2002 die Betriebsstelle Burgstallstraße vollständig integriert werden konnte. Die freiwerdenden Räume in der Burgstallstraße wurden zur Büronutzung an das Tiefbauamt vermietet. Eine Übernahme der Immobilie durch das Tiefbauamt ist vorgesehen.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (AWS) unterhält derzeit im Stadtgebiet noch insgesamt 8 Standorte für die Betriebsbereiche Müll- und Wertstoffabfuhr, Straßenreinigung/Winterdienst und Innenstadtreinigung sowie die Zentrale in der Heinrich-Baumann-Straße für die Verwaltung und die Zentralwerkstatt (ohne Verkehrsorientierung).

Die Betriebsstellen sind entsprechend dem Vorschlag von KPMG zwischen den Abteilungen Abfallwirtschaft (Müll- und Wertstoffsammlung) und Straßenreinigung/Winterdienst organisatorisch getrennt und in jeweils 3 Niederlassungen (NL) wie folgt aufgeteilt worden (Stand 2002):


Stellenzahl
(ohne zugehöriges Personal Heinrich-
Baumann-Str.)
Abfallwirtschaft:
(Müll- und Wertstoffs.)
AWS-5
Heigelinstraße (NL Filder)
Türlenstraße (NL Mitte)
einschl. Sperrmüllabfuhr
Burgholzstraße (NL Neckar)
78
190

123
Summe:
391
Straßenreinigung/
Winterdienst
AWS-6
Bebelstraße (NL Mitte)
Leobener Straße (NL Neckar)
Gingener Straße (Stützpunkt Neckar)
(incl. 9 MA Öff.Toil.Anl.)
Heßbühlstraße (NL Filder)
Fangelsbachstraße (NL Innenstadt)
39
31
28

33
70
Summe:
201
Zentrale Heinrich-Baumann-Str.Werkstatt/Fuhrpark
Zentrale Betriebsverwaltung
(Personal-/Finanzverwaltung, Recht, Kundenservice, Betriebsanlagen/Deponien, Betriebsführung)
95




140
Summe:
235
Gesamt AWS:
827*)
*) Stand Juli 2002


2. Standortverlagerung der Betriebsstelle Heigelinstraße 12 und der Zentrale Heinrich-Baumann-Straße 4

2.1 Vorbemerkung:

Aufgrund der teilweise zentralen und verkehrsgünstigen Lage sind diese beiden Betriebsstandorte des AWS durch Nutzungsänderungen in der städtebaulichen Diskussion. Durch die Ansiedlung des Büroparks “STAIR” muss die Betriebsstelle Heigelinstraße abgebrochen werden. Für die Zentrale Heinrich-Baumann-Straße bestanden Kaufabsichten eines Investors der Automobilbranche.

In beiden Fällen ist festzuhalten, dass noch keine abschließende Entscheidung gefallen ist. Seitens AWS können erst Investitionen getätigt werden, wenn sichergestellt ist, dass aufgegebene Betriebsbereiche auch tatsächlich vermarktet werden und nicht als “finanzielle Altlast” (nicht betriebsnotwendiges Vermögen) den Betrieb zusätzlich belasten.


2.2 Aktueller Stand der Planungen:

Im Einzelnen wurden bei den Standorten folgende Überlegungen und Planungen zur Verlagerung eingeleitet bzw. durchgeführt:


2.2.1 Betriebsstelle Heigelinstraße

Durch die Realisierung eines Büroparks im Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost (STAIR) muss neben weiteren Einrichtungen (wie z. B. das Problemstoffzwischenlager und die samstägliche Sperrmüllannahme) die Betriebsstelle Heigelinstraße aufgegeben werden. Es war damit zu rechnen, dass die Bauarbeiten für dieses Großprojekt im Herbst 2003 beginnen; d. h. die Betriebsstelle bis zu diesem Zeitpunkt geräumt sein muss. Aufgrund notwendiger Planungsänderungen hat sich der Baubeginn gegenüber dem Zeitziel nach hinten verschoben. Im Vorgriff wurde die Betriebstankstelle bereits abgebrochen und eine Altlastenerkundung durchgeführt.

Die Einrichtungen der Problemstoffsammlung auf dem Gelände (Container, Lagerflächen, Umladestation, Büro etc.) werden nicht mehr verlagert. Die von den Sammelfahrzeugen eingesammelten Schadstoffe werden künftig direkt einem Entsorger angedient. Hierdurch können Investitionskosten von 0,75 Mio. € und Betriebskosten von ca. 100 000.- €/a eingespart werden.

Nachdem die Betriebsstelle Heigelinstraße eine der drei zentralen Betriebsstellen für die Abfallwirtschaft ist, muss eine adäquate Ersatzlösung gefunden werden. Ziel bei einer Verlagerung ist die Ausnutzung von Synergieeffekten zur Kostenreduzierung.

Folgende Planungsvarianten wurden untersucht:


2.2.1.1 Verlagerung in den Betriebshof der SSB nach Möhringen

Auf dem Gelände des Stadtbahnbetriebshofes der SSB in Möhringen wurde der Neubau einer zentralen Betriebsstelle (NL Filder) auf Basis eines Kooperations- und Mietvertrages geplant. Hierbei könnten Synergieeffekte (Tankstelle, Kantine, gemeinsamer Winterdienst, Fahrzeugkooperationen etc.) genutzt werden. Eine Umsetzung wäre bis 2005 möglich. Entsprechend dem Gutachten der KPMG ist vorgesehen, die Betriebsstelle Heßbrühlstraße in Vaihingen aufzugeben und hier zu integrieren. Die Planung wurde seitens der SSB genehmigungsreif abgeschlossen.

Der Personalrat des AWS hat der Planung ebenfalls zugestimmt.

Die Planung wurde nach Zustimmung im Bezirksbeirat Möhringen am 25.04.2001 im Betriebsausschuss behandelt. Während die Zusammenarbeit mit der SSB Zustimmung fand, wurde der Grundsatzbeschluss für Bau und Finanzierung aufgrund der Unsicherheiten zurückgestellt.

Es war vorgesehen, dass die SSB das Projekt plant, baut und langfristig (Mietdauer mindestens 30 Jahre) an die Stadt vermietet. Aufgrund der ungewissen Zukunft des AWS wäre eine derart langfristige Bindung für die Stadt problematisch.

Der Bauantrag wurde in Abstimmung mit der SSB nicht zur Genehmigung eingereicht, da nicht genügend Planungssicherheit besteht.

Eine Planskizze ist in Anlage 1 beigefügt.


2.2.1.2 Verlagerung in den Baubetriebshof Liebknechtstraße des Tiefbauamts
nach Vaihingen

Parallel zur Planung der SSB ergab sich im Juli 2001 im Rahmen der “Neustrukturierung der Baubetriebsstellen des Tiefbauamtes” (s. GRDrs 606/2001), dass auf der vom Tiefbauamt verwalteten Baubetriebsstelle Liebknechtstraße in Vaihingen eine Fläche von ca. 2 500 m² frei wird und anderweitig genutzt werden kann.

In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Eignung des Grundstücks für eine ganz oder teilweise Unterbringung des Personals und der Fahrzeuge der Heigelinstraße untersucht. Mit vertretbaren Einschränkungen ist der Standort Liebknechtstraße sowohl für die Anforderungen des Tiefbauamts als auch für den AWS als “Ersatzstandort Heigelinstraße” geeignet.

Insbesondere ergeben sich Synergieeffekte bei der Nutzung der vorhandenen Kantine sowie der Gebäude- und Freiflächengestaltung und -nutzung aufgrund nahezu gleich gelagerter Anforderungen (Büro- und Sozialräume, Garagen, Lagerflächen). Die Ansiedlung des AWS-Betriebshofs erfolgt in städtebaulichem Einklang mit dem Bebauungsplan und dem Bestand in der Umgebung.

Ein ganz wesentlicher Vorteil der Variante “Liebknechtstraße” liegt in der künftig flexiblen Nutzungsmöglichkeit des Standorts aus Sicht des “Konzern Stadt Stuttgart”.
Der Standort lässt folgende Optionen zu:

Aufgrund der Dringlichkeit, die sich aus den Bauzeiten von STAIR ergeben und der deutlichen Vorteile wurde die Planung “Gemeinsamer Standort Liebknechtstraße” unter Beteiligung eines Ingenieurbüros bis zur Genehmigungsplanung weitergeführt. Der Genehmigungsantrag für die erforderlichen Neubauten wurde im Juli 2002 eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass die Planung genehmigungsfähig ist.

Die Verwaltung favorisiert diese Lösung eindeutig, da hier größtmögliche Flexibilität bei geringem Aufwand gegeben ist. Zudem ist diese Lösung zügig realisierbar. Sofern der Bauablauf ohne Verzögerungen erfolgt, wäre die Fertigstellung aller Baumaßnahmen bis Anfang 2004 möglich; d. h. eine interimsweise Unterbringung des Personals nur für kurze Zeit erforderlich. Hinzu kommt, dass diese Variante die kostengünstigste Lösung darstellt. Die Baukosten betragen für den AWS ca. 2,0 Mio. €. Die Finanzierung wäre aus dem Verkaufserlös Heigelinstraße möglich.

Der Personalrat des AWS hat der Planung zugestimmt.

Über das weitere Vorgehen wird zu gegebener Zeit in einer separaten Vorlage berichtet. Seitens AWS wird eine Baubeschluss – Vorlage nach endgültiger und sicherer Entscheidung über den Abbruch der Betriebsstelle Heigelinstraße eingebracht.

Ein Lageplan des Genehmigungsantrags ist in Anlage 2 beigefügt.

2.2.2 Zentrale AWS Heinrich-Baumann-Straße

Vorbemerkung:

Bereits im “Städtebaulichen Rahmenplan Stöckach” des Büros Mader vom Januar 1999 wurde die Frage einer Einbeziehung der Flächen der AWS-Zentrale in eine veränderte städtebauliche Nutzung erörtert. In der Studie wurde festgestellt, dass eine vollständige Erhaltung der Betriebs- und Verwaltungsgebäude des AWS dem Ziel einer Aufwertung des Gebiets Stöckach entgegenstehen (Abb. 23, Deckblatt 4). Es wurde eine Verlagerung der Zentrale empfohlen. Eine abschließende Bewertung der Studie und Beschlüsse über konkrete Planungen unter Abwägung aller Interessen liegen jedoch nicht vor.

Parallel zu dem Rahmenplan einen städtebaulichen Wettbewerb durch die Landeshauptstadt Stuttgart auszuloben, erscheint nicht sinnvoll. Vorteilhafter wäre die Weiterentwicklung einzelner Teilbereiche unter Betrachtung der Vorgaben des Rahmenplans. Hierfür können von möglichen Bauherren oder Investoren Realisierungswettbewerbe durchgeführt werden, die dann jedoch Aussagen über Nutzung, Raumprogramm etc. beinhalten müssen.

Ein Investor der Automobilbranche hat im Jahr 2002 gegenüber der Verwaltung Überlegungen zur Ansiedlung ihres zentralen Firmensitzes auf dem Gelände des AWS dargelegt. An diesem Standort wollte der Investor alle seine Stuttgarter Aktivitäten bündeln, so dass ein Bedarf für das gesamte Grundstück bestand. In einem ersten Schritt sollte eine Teilfläche (ca. 4 000 m²) des Grundstücks vermietet werden. Auf den aktuellen Stand wird im Folgenden noch eingegangen.

In der Zentrale Heinrich-Baumann-Straße sind folgende Funktionsbereiche angesiedelt:

Für eine Verlagerung der Zentrale ist die Zukunft der Werkstattbereiche von entscheidender Bedeutung. Hierzu wurden nachfolgend beschriebene Varianten untersucht.


2.2.2.1 Verlagerung in die Burgholzstraße

In einer Machbarkeitsstudie wurde eine Verlagerung aller Bereiche auf das freie Betriebsgelände neben der Betriebsstelle Burgholzstraße untersucht. Der Werkstattbereich wurde in Untervarianten im Raumprogramm stufenweise reduziert.

Zusammenfassend kam die Studie zu folgendem Ergebnis:

Die durchgeführte Planung zeigt, dass eine adäquate Verlagerung der Werkstatt und der gesamten AWS-Verwaltung (Bürobereich) in die Burgholzstraße grundsätzlich möglich sind. Der Neubau bietet die Möglichkeit, die Werkstatt den heutigen Standards entsprechend zu optimieren und zu verkleinern, ohne wesentliche betriebliche Einschränkungen. Die Anbindung an die vorhandene Betriebsstelle bietet zusätzliche Synergieeffekte. Der Planer empfiehlt die Ausführung nach Variante 1 c (s. Anlage 3).

Nach der Kostenschätzung (DIN 276) betragen die Herstellungskosten hierfür brutto 9,64 Mio. €, wobei 5,8 Mio. € auf das Werkstattgebäude und 3,84 Mio. € auf das Verwaltungsgebäude entfallen. In diesen Kosten sind Zusatzaufwendungen zur Kampfmittelbeseitigung und Baugrundverbesserung enthalten.

Die Verlagerung der Zentrale in die Burgholzstraße ist unter finanziellen Gesichtspunkten nur dann zu realisieren, wenn der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Heinrich-Baumann-Straße (abzüglich Abbruchkosten, Restbuchwertablösung) in das Neubauprojekt einfließt.

In Abhängigkeit von den von AWS künftig zu erbringenden Logistik-Leistungen und der möglichen Verlagerung von Werkstattteilen in andere städtische Einheiten, lassen sich die Planung und die Kosten eines Ersatzbaues evtl. nochmals deutlich reduzieren. Bis zum abschließenden Ergebnis der laufenden Untersuchungen über die weitere Entwicklung und Optimierung des AWS und der Werkstatt - Synergien innerhalb der Stadt, wird die Planung momentan nicht weitergeführt.


2.2.2.2 Zusammenarbeit mit NWS/SSB in Gaisburg/Wangen

Die Frage einer gemeinsamen Fahrzeugwirtschaft zwischen der Stadt und den NWS bzw. SSB wurde parallel zu den internen Planungsüberlegungen untersucht.

Bereits Ende 2000 hatte sich herausgestellt, dass eine Kooperation mit den NWS nicht möglich ist. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Betriebswerk Stöckach ist eine Verlagerung und Integration des städtischen Fuhrparks dorthin nicht möglich. Aus Sicht der NWS genießt eine gemeinsame Fahrzeugbewirtschaftung nicht die erste Priorität. Bei den NWS wurde der gesamte Fuhrpark ausgegliedert und einer Tochtergesellschaft übertragen.

Eine Verlegung des städtischen Fuhrparks auf das Gelände des ehemaligen Gaswerks (westlich der Talstraße) wurde nicht weiterverfolgt, da NWS hier eigene Planungen verwirklichen wollen.

Als weiterer Standort für eine Verlagerung der Zentrale wurde das Gelände der NWS in Gaisburg (östlich der Talstraße, zwischen B 10 und Ulmer Straße), welches heute als Kohlehalde genutzt wird, untersucht. Fehlende Synergieeffekte und der ungünstige Grundstückszuschnitt machen einen Neubau an dieser Stelle nicht wirtschaftlich vertretbar.

Erfolgversprechender waren die gemeinsamen Überlegungen und Planungen mit der SSB:

Hier wurde zunächst der Standort Buswerkstatt Gaisburg (Ulmer Straße) für die Unterbringung/Integration der Werkstatt unter Veränderung der Arbeitszeiten (2-Schicht-Betrieb) geprüft. Unter vertretbaren Einschränkungen und mit relativ geringem Investitionsaufwand seitens der SSB wäre eine Unterbringung der Werkstatt dort möglich. Vor allem die Mitbenutzung nahezu aller Infrastruktureinrichtungen (Lagerhaltung, Kantine, Tankstelle etc.) und die Größenverhältnisse der Werkstättenplätze favorisierten diese Lösung. Für den PKW – Bereich wären neue Werkstattboxen kostengünstig herzustellen gewesen.

Vor Einstieg in die Detailplanung hat die SSB die Frage der Zulässigkeit der Mitbenutzung der Werkstatt durch AWS-Fahrzeuge mit dem Zuschussgeber erörtert. Danach würde die vorgesehene Nutzungserweiterung/-änderung für AWS zum jetzigen Zeitpunkt die SSB zur Rückzahlung von Zuschüssen in Millionenhöhe verpflichten. Unter diesem Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit der Verlagerung an diesen Standort nicht mehr gegeben.
Diese Planung wurde deshalb nicht mehr weitergeführt.


2.2.2.3 Verlagerung der Werkstatt zur SSB nach Möhringen

Eine weitere Möglichkeit zur Zusammenarbeit hat die SSB im Betriebshof Möhringen untersucht. Hier ist aufgrund abgelaufener Fristen die Zuschussfrage nicht mehr relevant. Eine erste Machbarkeitsstudie der SSB kommt zum Ergebnis, dass durch den Umbau und die Aufstockung von Montageplätzen in der jetzigen Buswerkstatt und Mitbenutzung von Montageplätzen in der Schienenwerkstatt der Bedarf evtl. gedeckt werden könnte. Bei dieser Lösung können ebenfalls Lager, Kantine, Waschanlage etc. weitestgehend mitbenutzt werden. Problematisch ist die dezentrale Lage dieses Standorts. Eine detaillierte Konzeption wird derzeit erstellt. Über den Stand der Umsetzung wird in einer gesonderten Vorlage vor den Sommerferien berichtet.

Das Konzept einer Zusammenarbeit mit der SSB bei LKW- und PKW-Werkstattleistungen wird als machbar eingestuft und weitergeführt. Bei einer erfolgreichen Umsetzung wäre der Neubau einer Ersatz-Zentralwerkstatt entbehrlich. Leistungen, die nicht oder nur unwirtschaftlich in Möhringen erbracht werden können, müssten ggf. fremd vergeben werden. Die Einrichtung einer zusätzlichen Schnellwerkstatt für Kleinreparaturen an einem AWS-Betriebsstandort in Mitte oder Nord wäre unter Wirtschaftlichkeitsaspekten anzustreben.

Einige Problempunkte wie z. B. die Organisationsstruktur, die Einbindung des Personals, ein eventueller Schichtbetrieb sowie eventuelle Personalüberführungen sind noch offen bzw. wurden mit der SSB noch nicht vertieft diskutiert.

Sollte sich für den Werkstattbereich die SSB-Lösung abzeichnen, wäre für den Bürobereich der Verwaltung, die Verkehrsorientierung und den Fahrbetrieb (Restbetrieb) eine gesonderte Verlagerung zu planen.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Disposition:

Vorstehende Möglichkeiten müssen vor der Realisierung noch unter wirtschaftlichen Aspekten bewertet werden. Für den Eigenbetrieb AWS ist eine ganz oder teilweise Verlagerung der Werkstatt nur dann sinnvoll, wenn für den gesamten auf dem Grundstück untergebrachten Betriebsbereich eine wirtschaftlichere Lösung als die vorhandene Situation entsteht. Das Herauslösen von Teilbereichen erhöht die spezifischen Kosten und verschlechtert die Wirtschaftlichkeit.


2.2.3 Sonstige Betriebsstellen

2.2.3.1 Fangelsbachstraße in S - Süd

Die Betriebsstelle Fangelsbachstraße in S-Süd hat in der Abteilung Straßenreinigung/Winterdienst eine besondere Stellung, da von hier aus die komplette Innenstadtreinigung einschließlich Reinigungszone I und II (Reinigung gegen Gebühr an private Grundstücksbesitzer) sowie die Sonderreinigungen aller Stuttgarter Feste im Innenstadtbereich durchgeführt wird. Die Reinigungsarbeiten erfolgen größtenteils nachts. Für eine wirtschaftliche Leistungserbringung ist die Innenstadtnähe der Betriebsstelle von erheblicher Bedeutung und unerlässlich.

Von einem in unmittelbarer Nachbarschaft ansässigen Unternehmen gibt es Überlegungen zur Übernahme und Neubebauung für das Grundstück dieser Betriebsstelle. Konkrete Kaufabsichten bestehen hier jedoch nicht. Es muss aber mittel- bis langfristig (bis 2010) damit gerechnet werden, dass auch die Betriebsstelle Fangelsbachstraße aufgegeben werden muss. Eine teilweise Verlagerung in die Betriebsstelle Bebelstraße und Umlagerung in andere Standorte wäre zu prüfen.


2.2.3.2 Gingener Straße in S - Wangen

Aufgrund der durch die Umorganisation entstandenen beengten Platzverhältnisse in der Betriebsstelle Türlenstraße ist das Betriebspersonal der Öffentlichen Toilettenanlagen (ÖTA) in den Stützpunkt Neckar (Gingener Straße in Stuttgart Wangen) verlagert worden.

Dieser Standort wird gemeinsam mit dem Tiefbauamt genutzt. Durch einen weiteren Ausbau zu einer gemeinsam genutzten Betriebsstelle können neben der Ausnutzung von Synergieeffekten operative Betriebsabläufe optimiert werden. Für den Fall einer kompletten Verlagerung der Zentrale Heinrich-Baumann-Straße wäre auf dem Gelände in Wangen die Unterbringung einzelner Betriebsbereiche (Verkehrsorientierung, Lager etc.) möglich. Für einen entsprechenden Ausbau wären Neu- und Umbaumaßnahmen erforderlich. Konkrete Planungen hierzu gibt es noch nicht.


2.3 Vermietung einer Teilfläche der Zentrale Heinrich-Baumann-Straße mit der Option der Veräußerung des gesamten Grundstücks an einen Investor

Ein Investor aus der Automobilbranche hat in den vergangenen Jahren wiederholt Interesse an einer Nutzung von Teilflächen des AWS – Geländes und zuletzt am Erwerb des gesamten Grundstücks gezeigt. Ziel des Investors war es, in einem ersten Schritt ca. 4000 m² Teilfläche für die Gebrauchtwagenausstellung anzumieten (Ersatzfläche für den Wegfall anderer Standorte). Nach Überprüfung durch AWS ist die Überlassung der Fläche bei betrieblichen Verlagerungen und Einschränkungen grundsätzlich möglich. Die in den wegfallenden Werkstatt- und Garagengebäuden untergebrachten Einrichtungen (Öllager, Altöltanks, Neu- und Altreifenlager) müssen in reduziertem Umfang in die Hauptwerkstatt verlegt werden. Die teilweise unterkellerten Gebäude müssen abgebrochen und das Gelände für die veränderte Nutzung hergestellt werden. Nach bisherigen Erkenntnissen ist mit einer Altlastensanierung in diesem Bereich nicht zu rechnen.

Vorgenannte Miet- und Kaufabsichten werden derzeit von dem Investor neu überdacht. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor.


3. Stellungnahme zum Initiativantrag des örtlichen Personalrats AWS vom 26.09.2002 betr. Neubau einer Servicestation im Bereich der AVA S-Münster

Der örtliche Personalrat des AWS hat mit Schreiben vom 26. September 2002 (s. Anlage 4) beantragt, im Bereich der Müllverbrennungsanlage eine Servicestation für die Mitarbeiter des AWS einzurichten bzw. zu errichten und Optimierungspotentiale des Eigenbetriebs auszuschöpfen. Diese Variante hätte den zusätzlichen Vorteil, dass die Mitarbeiter des AWS ihre Vesper- bzw. Mittagspause direkt in der AVA einnehmen können und somit Leerfahrten zur Betriebsstelle vermieden werden. Auf diese Weise kann die tägliche Sammelleistung effizienter gestaltet werden.

Zur Durchführung kleiner Reparaturen soll in unmittelbarer Nähe oder auf dem Gelände der AVA eine kleine Werkstatt errichtet werden, um Fahrwege zu sparen. Diese soll und kann aber nur dann realisiert werden, wenn der Standort Heinrich-Baumann-Straße aufgegeben wird.

Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung den Vorschlag des Personalrats. Es werden mit den NWS Gespräche geführt, wie ggf. vorhandene Einrichtungen bei NWS mitbenutzt werden können. Eine Mitbenutzung von Einrichtungen ist jedoch auch von der weiteren Entwicklung der Vertragsverhandlungen mit NWS abhängig.

In der näheren Umgebung der AVA wären geeignete Standorte vorhanden, die jedoch teilweise fremdgenutzt werden. Die Eignung dieser Grundstücke wird geprüft. Alternativ wird eine Kantinennutzung in der Betriebsstelle Burgholzstraße, welche in kurzer Entfernung von der AVA liegt, untersucht. Eine Werkstatt im Bereich der AVA für Kleinreparaturen bedingt Investitionen, die erst dann getätigt werden können, wenn die Zukunft der Werkstatt bzw. der Zentrale Heinrich-Baumann-Straße geklärt ist.