Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5642-30
GRDrs 350/2001
Stuttgart,
04/27/2001



Volleyball-Weltmeisterschaft der Frauen 2002;
hier: Förderung durch die Landeshauptstadt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.05.2001
09.05.2001
10.05.2001



Beschlußantrag:

1 a) Die Organisation und die Durchführung der in Stuttgart stattfindenden Spiele der Volleyball-Weltmeisterschaft der Frauen soll vom Deutschen Volleyball-Verband der Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft mbH (SMK) übertragen werden. Die SMK hat dann das rechtliche, organisatorische, wirtschaftliche und über den unter 1b) aufgeführten Betrag hinaus auch das finanzielle Risiko der Veranstaltung zu tragen.

1 b) Der SMK wird zur Durchführung dieser Veranstaltung ein bedingter städtischer Zuschuss bis zu 1,1 Mio. DM (562.421,06 ■) gewährt, sofern ein entsprechendes Defizit nachgewiesen wird.

2. Für den Zuschuss gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt. Seine Höhe wird nach der Veranstaltung von der Stadt anhand der von der SMK vorzulegenden detaillierten Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben unter Beilage der Originalbelege festgesetzt.

3. Die SMK hat alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und die Ausgaben auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Stadt behält sich das Recht vor unangemessene Ausgaben bei der endgültigen Festsetzung des Zuschusses gemäß Ziffer 3 außer Acht zu lassen. Zuschüsse von Bund, Land oder Region mindern den städtischen Zuschuss.

4. Der Aufwand von max. 1,1 Mio. DM (562.421,06 ■) ist im Verwaltungshaushalt 2002 bei der AHSt. 1.5500.7002.000, einmalige Großveranstaltungen, zu decken.


Begründung:


Bereits im September 2000 hat der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) den Zuschlag für die Austragung der Volleyball-Weltmeisterschaft der Frauen 2002 bekommen. Lange Zeit war die Ausrichtung jedoch wegen Unklarheiten hinsichtlich der TV-Übertragungsrechte gefährdet. Diese Unklarheiten wurden zwischenzeitlich beseitigt. Nun steht definitiv fest, dass in Deutschland zum ersten Mal eine Volleyball-Weltmeisterschaft stattfinden wird.

Vom 30.08. bis 15.09.2002 gastieren die 24 besten Volleyball-Frauenmannschaften in Deutschland. Einzig Weltmeister Kuba und Ausrichter Deutschland sind automatisch für die WM qualifiziert. Die Qualifikation für die übrigen 22 Plätze läuft noch. Spätestens am 02.09.2001 steht dann fest, welche Mannschaften bei der WM in Deutschland dabei sein werden. Die Auslosung der Spielbegegnungen findet im Oktober statt.

Die Vorrundenspiele mit jeweils sechs Mannschaften werden in Dresden, Leipzig, Schwerin und Münster ausgetragen. Dabei qualifizieren sich jeweils die ersten drei Mannschaften einer Gruppe für die Zwischenrunde. Austragungsorte für die Zwischenrundenspiele sind Stuttgart, Bremen und Riesa. Die Zwischenrundenersten sowie -zweiten qualifizieren sich ebenso wie die beiden besten Zwischenrundendritten für das Viertelfinale. Die Viertelfinale werden in Stuttgart und Bremen ausgetragen. In diesen beiden Städten finden auch die Spiele um die Plätze fünf bis acht statt. Die Halbfinalbegegnungen sowie die Finalspiele finden in Berlin statt.

In Stuttgart werden vom 06. bis 12.09.2002 Spiele in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle ausgetragen. In der Zwischenrunde vom 06. bis 08.09.2002 wird auch das deutsche Team mit grosser Wahrscheinlichkeit in Stuttgart spielen. Die Viertelfinale werden am 11.09.2002, das Spiel um Platz fünf am 12.09.2002 in Stuttgart ausgetragen. In Stuttgart finden somit sechs Zwischenrundenspiele, zwei Viertelfinale sowie das Spiel um Platz fünf (insgesamt also neun Spiele) statt.

Finanzielle Auswirkungen
Der vorläufige, von der SMK aufgrund der bislang bekannten Rahmenbedingungen sowie der Erfahrungswerte aus anderen Veranstaltungen aufgestellte Haushaltsplan, geht von einer Unterdeckung für die Veranstaltung von max. 1,1 Mio. DM (562.421,06 ■) aus. Ein Landeszuschuss wird erwartet. Dieser wird den städtischen Zuschuss entsprechend verringern. Das verbleibende Defizit muss die Landeshauptstadt Stuttgart tragen. Entsprechende Mittel müssen im Haushaltsplan 2002/2003 vorgesehen werden.


Beteiligte Stellen

Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft mbH




Dr. Wolfgang Schuster