Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 7850-01
GRDrs 306/2002
Stuttgart,
04/08/2002



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landesbank-Baden-Württemberg (Landesbankgesetz-LBWG)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
24.04.2002
25.04.2002



Beschlußantrag:

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung des Landes Baden-Württemberg zur Änderung des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (Anlage) wird zugestimmt.


Begründung:


Seit 1996 ist zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland strittig, ob Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten als Beihilfen nach dem EU-Wettbewerbsrecht zu bewerten sind. Die Auffassung der Kommission wurde insbesondere auch von den Ländern, den Sparkassenverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden nicht geteilt. Um einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewinnen, setzte sich bei den Beteiligten die Auffassung durch, auf die Haftungsinstrumente gegen Einräumung einer angemessenen Übergangsfrist zu verzichten.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes, der Länder sowie des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes erarbeitete die Vorschläge, die Grundlage der Verständigung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland am 17. Juli 2001 wurden. Weitere Regelungen wurden in den Schlußfolgerungen vom 28. Februar 2002 über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung betreffend die Verständigung über Landesbanken und Sparkassen vom 17. Juli 2001 getroffen.

Der Gesetzentwurf setzt die zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Regelung um. Er enthält außerdem das Avalmodell des Landes Baden-Württemberg, wonach die Träger der Landesbank Baden-Württemberg auch zusammen mit Dritten weiterhin zeitlich befristete und betragsmäßig festgelegt Garantien gegen eine marktgerechte Gebühr übernehmen können. Ferner beinhaltet der Entwurf redaktionelle Änderungen, die sich aus der Vereinigung der beiden Sparkassenverbände in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2001 ergeben.

Einzelheiten können dem als Anlage beiliegenden Gesetzentwurf und der Gesetzesbegründung entnommen werden.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



Gesetzentwurf der Landesregierung Baden-Württemberg (Stand 19.3.02) zur Änderung des Gesetzes über die Landesbank-Baden-Württemberg