Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 2041-02
GRDrs 788/2001
Stuttgart,
12/13/2001



Turn- und Versammlungshalle Sillenbuch, Am Spitalwald 1
Grundsatzbeschluss zum Raumprogramm und zur Weiterplanung
für den Ersatzneubau einer Sporthalle mit ca. 22 x 44 m Hallenfläche




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.12.2001
20.12.2001



Beschlußantrag:

1. Dem Raumprogramm für den Ersatzneubau einer zweiteilbaren Sporthalle mit Vereinsheim auf der Basis der beigefügten Planungsvariante (Anlagen 1 - 4) wird zugestimmt. Die Kosten für den Abriss der alten Halle und Neubau der Sporthalle (baumwurffest), einschließlich Verkürzung des Sportplatzes um ca. 3 m, Ersatz für die wegfallenden Dusch- und Umkleideräume für die beiden Sportplätze, sowie Einrichtung und Sportgeräte, werden grob auf rund 11,2 Mio. DM (5,726 Mio. €) geschätzt.

2. Die Verwaltung wird in Abweichung vom städt. Hochbauerlass mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) beauftragt.

3. Dem SV Sillenbuch, der gleichzeitig einen Neubau seines Vereinsheims plant, soll die Bauherrenfunktion für den Bau der Sporthalle übertragen werden. Die Investitionskosten für die Sporthalle werden von der Stadt übernommen. Der Bau des Vereinsheims soll im Rahmen der Sportförderrichtlinien der Stadt bezuschusst werden.

4. Der Betrieb der Sporthalle soll dem Verein übertragen werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem SV Sillenbuch für die Verträge zur Übernahme der Bauherrenfunktion und des Betriebs der neuen Sporthalle zu führen.



Begründung:


1. Ausgangssituation

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2000/2001 beschlossen, die Hallensituation durch Sanierungsmaßnahmen bzw. durch Neubauten der Turn- und Versammlungshallen in Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Sillenbuch und Wangen zu verbessern.

Hierfür wurde eine Pauschale von 20 Millionen DM in den Doppelhaushalt 2000/2001 aufgenommen. Für die Turn- und Versammlungshalle Sillenbuch wurde ein Ersatzneubau festgelegt. Größe und Umfang der Maßnahme blieben zunächst offen. Als Zwischenbericht wurde im Gemeinderat am 26. Juli 2000 die Mitteilungsvorlage 682/2000 vorgestellt.

Die interfraktionelle AG hat sich für folgende Weiterbehandlung des Projekts ausgesprochen:

Ø Abkopplung der Planung in Sillenbuch vom Bau einer Halle in Riedenberg
Ø Weiterverfolgung der vom SV Sillenbuch vorgeschlagenen Variante 4a
(Zweiteilbare Sporthalle mit 22 x 44 m Spielfläche und Neubau des “Vereinsbereiches”)

Ø Erstellung des Vorhabens durch den Verein (Bauherrenfunktion)
Ø Klärung des Waldabstandes mit dem staatlichen Forstamt

Dem Gemeinderat wurde über die aktuellen Verfahrensstände in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 25.07.2001 und am 14. November 2001 berichtet. Der Auschuss für Umwelt und Technik hat am 25.09.01 die Leistungen bis Lph 4 an den Architekten Lothar Pauls vergeben.

2. Raumprogramm
Das Raumprogramm umfasst eine zweiteilbare Sporthalle mit ca. 22 x 44 m Hallenfläche, die notwendigen Nebenräume für den Sportbetrieb (einschließlich Ersatz für die wegfallenden Dusch- und Umkleideräume der Sportplätze) und die benötigten Technikräume. Einzelheiten des Raumprogramms sind den Anlagen 4a) und 4b) zu entnehmen.

Um das im Jahr 1998 mit Kosten von rund 900.000 DM erstellte Rasenspielfeld und die für rund 280.000 DM erstellte Laufbahn nicht verlegen zu müssen, soll der Neubau der Halle im wesentlichen am derzeitigen Standort erfolgen. Zudem ist das Vorhaben am jetzigen Standort nach § 35 (Außenbereich) genehmigungsfähig. Ein anderer Standort erfordert ein Bebauungsplanverfahren.

3. Baugenehmigung

Im Juli diesen Jahres wurde beim Baurechtsamt eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt, die mit Datum vom 7. November positiv (mit entsprechenden Auflagen zum Thema Waldabstand) beschieden wurde. Da das geplante Gebäude innerhalb des Waldabstandes liegt, ist die Statik des Gebäudes so stabil auszuführen, dass eine Gefährdung der sich im Gebäude befindenden Personen durch umstürzende Bäume ausgeschlossen ist. Weiter ist eine besondere Haftungsverzichtserklärung zu unterschreiben und eine Einmalzahlung von rund 9.000 DM für die Wirtschaftserschwernis zu zahlen.

Eine Genehmigung der zur Umwandlug des Waldes zur Einhaltung des Waldabstandes (Abholzung) lehnt die Forsdtverwaltung strikt ab. Zudem müsste auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden.

4. Übertragung der Federführung

Da die neue Halle deutlich abseits von den Schulstandorten in Sillenbuch, Heumaden und Riedenberg liegt, ist - wie auch jetzt schon bei der Turn- und Versammlungshalle - eine umfassende Nutzung für den Schulsport nicht möglich. Dennoch müssen die Deutsch-Französische Grundschule Sillenbuch und künftig sicher auch das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Eckstunden die neue Halle nutzen. Da die Versammlungsstättenfunktion entfällt und die neue Halle vorrangig vom Bedarf her als Vereinshalle konzipiert ist, geht für das weitere Verfahren die Federführung vom Schulverwaltungsamt auf das Sportamt über.


5. Eckpunkte für die auszuhandelnden Verträge mit dem SV Sillenbuch

Der SV Sillenbuch hat sich grundsätzlich bereit erklärt, den Bau der Halle und nach deren Fertigstellung auch deren Betrieb zu übernehmen. Hierfür müssen entsprechende Verträge ausgehandelt und abgeschlossen werden. Bei diesen Verhandlungen müssen folgende Eckpunkte geklärt werden:

· Klärung von Fragen für die Überlassung des Bedarfsgrundstücks für das Vereinsheim (Erbbaupacht ?).

· Klärung der vertraglichen Grundlagen zur Übernahme der Bauherrenfunktion durch den Verein für den Bau der Sporthalle mit Vereinsheim nach Leistungsphase 6 HAOI (Vorbereitung der Vergabe)einschließlich Klärung vergaberechtlicher Fragen.

· Klärung der finanziellen Abwicklung des Sporthallenbaus mit einer vollständigen Kostenübernahme durch die Stadt und die Bezuschussung des Vereinsheimbaus entsprechend den Sportförderichtlinien der Stadt.

· Übernahme des Betriebs der Sporthalle durch den SV Sillenbuch und Gewährung von Betriebskostenzuschüssen nach den Sportförderrichtlinien.

· Klärung der Fragen zur künftigen Überlassung der Sporthalle an Schulen und andere Vereine, wobei die Belegung der Sporthalle unter Berücksichtigung der Belange des SV Sillenbuch durch das Sportamt erfolgt.

· Klärung der Bedingungen für ein mögliches Rücktrittsrecht des Vereins.

· Gewährung einer eventuellen Räumungsentschädigung an den SV Sillenbuch für vereinseigene Räumlichkeiten.

Über das Ergebnis der Verhandlungen wird im Gemeinderat berichtet.

Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Bau der neuen Sporthalle einschließlich Verkürzung des Sportplatzes werden grob auf 11,2 Mio. DM geschätzt. Bei einem Ausführungsbeginn im Sommer 2003 ist mit einer Preisindexsteigerung von ca.7,5% zu rechnen.

Die Mehrkosten zu den im Arbeitskreis TVH´s ursprünglich benannten ca. 7,5 Mio. DM erklären sich im wesentlichen aus notwendigen Anpassungsmaßnahmen für die baumwurffeste Konstruktion, höhere Kubatur im Nebenraumbereich durch Programmerweiterung für notwendige Dusch- und Umkleideräume für die beiden Sportplätze, Teilrückbau eines Sportplatzes, Abbruchkosten für die bestehende TVH und Erweiterung der Parkierungsflächen.

Eine Aufschlüsselung auf die Kosten für die einzelnen Maßnahmen ist im aktuellen Planungsstand nicht möglich.


Im Vergleich zu der im Bau befindlichen Sporthalle des Johannes-Kepler-Gymnasiums (Gesamtkosten: 10,9 Mio. DM, Gebäudekosten rund 9,4 Mio. DM – inklusive Abbruch der alten Halle - zuzüglich Pausenhofumgestaltung von rund 1,5 Mio. DM) kommen bei dieser Sporthalle noch hinzu die Kosten für:

Zum Betrieb der Sporthalle erwartet der Verein Betriebskostenzuschüsse im Rahmen der Sportförderichtlinien. Diese Mittel müssen dem Sportamt zu gegebener Zeit zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Zum Bau des Vereinsheims erwartet der SV Sillenbuch Baukostenzuschüsse im Rahmen der Sportförderrichtlinien.

Eine sinnvolle Folgelastenberechnung kann derzeit noch nicht erstellt werden, da keine Aussagen zu den Personalausgaben (Entscheidung Neustrukturierung Hausmeistersystem) und auch nicht zu den Betriebskosten und den Folgeeinnahem (abhängig vom Betriebsvertrag mit dem SV Sillenbuch) gemacht werden können.

Termine

Der Bauantrag soll nach Vorliegen der Lph 4 (Genehmigungsplanung) im Januar 2002 gestellt werden. Wenn die Verwaltung im üblichen Verfahren bleibt, ist daraus von den zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung ein Baubeginn im Mai/Juni 2003 errechnet worden. Die Bauzeit wird ca. zwei Jahre betragen.


Um das Verfahren zu beschleunigen müsste der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigen, das Hochbauamt - abweichend vom Hochbauerlass - mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) zu beauftragen. Vergleiche Beschlussantrag Nr. 2. Der Verein hat mitgeteilt, dass er einen Baubeginn Mai/Juni 2002 nachdrücklich anstrebt. Um einen solchen früheren Baubeginn einhalten zu können, müssten neben der Verfahrensbeschleunigung sowohl der beauftragte Architekt als auch der Verein im Rahmen der Vertragsgestaltungen (Beschlussantrag Nr. 3) entsprechend zuarbeiten. Es ist beabsichtigt, ggf. den Verwaltungsausschuss über die Termine des beschleunigten Verfahrens nach Einreichung des Bauantrags im Januar 2002 durch eine gesonderte Mitteilungssvorlage zu informieren.

Referat T weist jedoch darauf hin, dass eine Planungsbeauftragung bis Lph 6 HOAI einen grundsätzlichen Verzicht auf einen Vorplanungsbeschluss bei einem Planungskostenaufwand (ca. 63 % der Gesamthonorarkosten) ohne Kontrolle durch den Gemeinderat bedeutet.


Beteiligte Stellen

Die beteiligten Referate F und T haben die Vorlage mitgezeichnet.
Das Referat F hat gebeten, die zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen darzustellen und ausführlich zu erläutern. Weiter sollte ausgeführt werden, welche Optionen bestehen, damit das Vorhaben mit einem Kostenrahmen von maximal 10 Mio. DM realisiert werden kann. Der Kostenrahmen einschließlich 7,5% Preisindexsteigerung beträgt derzeit 12 Mio. DM (6,13 Mio. €). Als vergleichbare Objekte werden die 1992 bzw. 1993 fertiggestellten Ballspielhallen in Wangen und Botnang (25x45m; NGF 1.833qm) mit Kosten von 8,3 bzw. 8,15 Mio. DM (4,24 bzw. 4,17 Mio. €) genannt.
Eine Reduzierung des Kostenrahmens auf 10 Mio. DM kann nur durch eine Reduzierung des Raumprogramms erzielt werden. Damit könnte die Halle nicht mit wettkampfgerechten Maßen erstellt werden.



Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag der Gemeinderatsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen GRDrs 118/2001
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion,
GRDrs 145/2001
Antrag der Stadträte Föll, Wahl und Stradinger, (CDU-Gemeinderatsfraktion), GRDrs 233/2001
Antrag von Stadtrat Prof. Dr. Kußmaul und Stadträtin Sawade (SPD-Gemeinderatsfraktion),
Nr. 446/2001 vom 29.10.01



Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen



Lageplanskizze (Anlage 1)
Vorentwurf Erdgeschoss (Anlage 2)
Vorentwurf Ansicht Nord-Ost (Anlage 3)
Raumprogramm (Anlage 4)