Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0331-01
GRDrs 685/2004
Stuttgart,
09/14/2004



Bestellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für die nach § 4 der Hauptsatzung gebildeten beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich16.09.2004



Beschlußantrag:

Für die gemäß § 4 der Hauptsatzung gebildeten beschließenden Ausschüsse werden die in den Anlagen 1 bis 6 genannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder bestellt.


Begründung:


Gemäß § 4 der Hauptsatzung sind die 6 nachstehend genannten beschließenden Ausschüsse gebildet, die auf Grund einer Änderung der Gemeindeordnung erstmals mehr stellvertretende Mitglieder haben können, als ordentliche Mitglieder zu bestellen sind. Neben dem Vorsitzenden gehören den beschließenden Ausschüssen auch in ihrer Funktion als Betriebsausschüsse gemäß § 5 der Hauptsatzung bzw. den unten genannten Paragrafen der jeweiligen Betriebssatzung folgende Mitglieder an:

Verwaltungsausschuss16 Mitglieder des Gemeinderats
(siehe Anlage 1)
Sozial- und Gesundheitsausschuss16 Mitglieder des Gemeinderats
(siehe Anlage 2)
Ausschuss für Umwelt und Technik16 Mitglieder des Gemeinderats
(siehe Anlage 3)
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen16 Mitglieder des Gemeinderats
(siehe Anlage 4)
Krankenhausausschuss16 Mitglieder des Gemeinderats
(siehe Anlage 5)
Jugendhilfeausschuss15 stimmberechtigte Mitglieder, davon mindestens 9 Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats, 2 Frauen und Männer auf Vorschlag der in Stuttgart wirkenden Jugendverbände, 1 Frau oder 1 Mann aus dem Bereich der Offenen Jugendarbeit, auf Vorschlag der in diesem Bereich Tätigen, 3 Frauen und Männer auf Vorschlag der in Stuttgart wirkenden Verbände der freien Wohlfahrtspflege (siehe Anlage 6)
Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart16 Mitglieder (Anlage 1)
Gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart ist der Verwaltungsausschuss zugleich Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart
Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Leben und Wohnen16 Mitglieder (Anlage 2)
Gemäß § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Leben und Wohnen ist der Sozial- und Gesundheitsausschuss zugleich Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Leben und Wohnen
Betriebsausschuss Stadtentwässerung Stuttgart16 Mitglieder (Anlage 3)
Gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) ist der Ausschuss für Umwelt und Technik zugleich Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart
Marktausschuss16 Mitglieder (Anlage 4)
Gemäß § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Versorgungsmärkte und Marktveranstaltungen der Landeshauptstadt Stuttgart (VMS) ist der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen zugleich Marktausschuss
Bäderausschuss16 Mitglieder (Anlage 4)
Gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kur- und Bäderbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen zugleich Bäderausschuss.
Der Bäderausschuss entscheidet als gemeinsamer Betriebsausschuss im Sinne von § 7 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz für die Eigenbetriebe “Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart” und “Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart, Hallen- und Freibäder”
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart16 Mitglieder (Anlage 5)
Gemäß § 6 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart ist der Gesundheitsausschuss (künftig Krankenhausausschuss) zugleich Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart

Die beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats sind nach § 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) nach jeder Wahl zum Gemeinderat neu zu bilden. Die ordentlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der beschließenden Ausschüsse werden vom Gemeinderat widerruflich aus seiner Mitte bestellt. Bei der Bildung von Ausschüssen ist nach § 41 Abs. 1 der GOG eine Einigung über die Zusammensetzung anzustreben.

Über die in den Anlagen dargestellte Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse haben sich die Fraktionen verständigt. Eine offene Wahl dieser dort genannten Personen durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, also auch die Mitglieder, die keiner Fraktion angehören, dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls die Einstimmigkeit nicht erreicht wird, ist eine Listenwahl nach gebundenen Listen zu empfehlen.


Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

6
Anlage 1 zur GRDrs 685/2004


Verwaltungsausschuss
Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)


Vorsitz:
Oberbürgermeister Dr. Schuster

Ständige stellv. Vorsitzende:
Erster Bürgermeister Föll
Bürgermeister Murawski
Bürgermeister Beck
Bürgermeisterin Dr. Magdowski

MitgliederStellvertreter/-innen
CDUBarg
Dr. Eisenmann
Prof. Dr. Loos
Ripsam
Sauer
Uhl
Heinz
Hill
Kotz
Dr. Löffler
Metke
Pfau
Rudolf
Schmid
Dr. Unold
Vetter
Wahl
SPDGröger
Kanzleiter
Sawade
Wüst
Baumstark
Dr. Blind
Can
Guckenberger
Dr. Hackl
Prof. Dr. Kußmaul
Lutz
Reißig
Thurner
Zürn
90/GRÜNEFeindor
Kugler
Wölfle
Aras
Fischer
Dr. Kienzle
Marx
Münch
FWZeeb, Jürgen
Palmer
Zaiß
Fahrion
Kauderer
Gulde
FDP/DVPZeeb, RolfDr. Werwigk
Willmann
von Stein

Anlage 2 zu GRDrs 685/2004


Sozial- und Gesundheitsausschuss
Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Leben und Wohnen



Vorsitz:
Oberbürgermeister Dr. Schuster

Ständige stellv. Vorsitzende:
Bürgermeisterin Müller-Trimbusch

MitgliederStellvertreter/-innen
CDUHaug
Hill
Metke
Ripsam
Schmid
Schrode
Dr. Unold
Barg
Currle
Dr. Eisenmann
Heinz
Dr. Löffler
Dr. Nopper
Pfau
Uhl
Sauer
Vetter
SPDGröger
Dr. Hackl
Lutz
Zürn
Baumstark
Kanzleiter
Reißig
Sawade
Thurner
Wüst
90/GRÜNEAras
Marx
Münch
Feindor
Fischer
Kirschner
Pätzold
Wölfle
FWGuldeZeeb, Jürgen
Zaiß
Fahrion
Kauderer
Palmer
FDP/DVPvon SteinDr. Werwigk
Willmann


Anlage 3 zu GRDrs 685/2004


Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart


Vorsitz:
Oberbürgermeister Dr. Schuster

Ständige stellv. Vorsitzende:
Bürgermeister Hahn
Bürgermeister Beck
Bürgermeister Thürnau

MitgliederStellvertreter/-innen
CDUHill
Kotz
Dr. Nopper
Pfau
Schmid
Vetter
Wahl
Barg
Currle
Dr. Eisenmann
Heinz
Prof. Dr. Loos
Ripsam
Rudolf
Sauer
Uhl
Dr. Unold
SPDDr. Blind
Guckenberger
Prof. Dr. Kußmaul
Thurner
Can
Gröger
Kanzleiter
Lutz
Reißig
Sawade
Wüst
90/GRÜNEDr. Kienzle
Pätzold
Peppler-Kelka
Feindor
Fischer
Marx
Münch
Wölfle
FWFahrionZeeb, Jürgen
Zaiß
Kauderer
Palmer
Gulde
FDP/DVPDr. WerwigkZeeb, Rolf
Willmann
von Stein

Anlage 4 zu GRDrs 685/2004


Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Marktausschuss
Bäderausschuss


Vorsitz:
Oberbürgermeister Dr. Schuster

Ständige stellv. Vorsitzende:
Erster Bürgermeister Föll

MitgliederStellvertreter/-innen
CDUCurrle
Heinz
Kotz
Dr. Löffler
Uhl
Rudolf
Dr. Eisenmann
Hill
Prof. Dr. Loos
Metke
Dr. Nopper
Pfau
Schmid
Schrode
Dr. Unold
Vetter
Wahl
SPDBaumstark
Can
Reißig
Wüst
Dr. Blind
Gröger
Guckenberger
Kanzleiter
Sawade
Thurner
Zürn
90/GRÜNEFischer
Münch
Wölfle
Dr. Kienzle
Kugler
Marx
Pätzold
Peppler-Kelka
FWZaiß
Kauderer
Zeeb, Jürgen
Fahrion
Palmer
Gulde
FDP/DVPWillmannZeeb, Rolf
Dr. Werwigk
von Stein

Anlage 5 zu GRDrs 685/2004


Krankenhausausschuss
Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart



Vorsitz:
Oberbürgermeister Dr. Schuster

Ständiger stellv. Vorsitzender:
Bürgermeister Murawski


1. Stadträtinnen bzw. Stadträte

MitgliederStellvertreter/-innen
CDUHaug
Heinz
Dr. Nopper
Ripsam
Uhl
Dr. Unold
Vetter
Barg
Dr. Eisenmann
Hill
Kotz
Dr. Löffler
Pfau
Rudolf
Schmid
Schrode
Wahl
Gulde (FW)
SPDGröger
Dr. Hackl
Kanzleiter
Sawade
Can
Guckenberger
Lutz
Thurner
Wüst
Zürn
90/GRÜNEFischer
Kirschner
Marx
Aras
Kugler
Pätzold
Peppler-Kelka
Wölfle
FWZaißZeeb, Jürgen
Fahrion
Kauderer
Palmer
FDP/DVPvon SteinZeeb, Rolf
Willmann

Anlage 6 zu GRDrs 685/2004

Jugendhilfeausschuss


Vorsitz:
Oberbürgermeister Dr. Schuster

Ständige stellv. Vorsitzende:
Bürgermeisterin Müller-Trimbusch

Die stimmberechtigten Mitglieder werden nach § 3 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt vom Gemeinderat gewählt. Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt kann ein Mitglied des Gemeinderats nicht als Mitglied im Sinne der Buchstaben b) – d) bestellt werden. Frauen und Männer sollen im Jugendhilfeausschuss zu angemessenen Anteilen berücksichtigt werden; in der Regel sind gleiche Anteile anzustreben.

Mit der Beschlussfassung über die Anlage 6 der GRDrs 685/2004 gelten die vorgeschlagenen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses als gewählt im Sinne von § 3 der Satzung für das Jugendamt.

1. Stimmberechtigte Mitglieder nach § 3 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt (vom Gemeinderat gewählt)

a) 9 Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats

MitgliederStellvertreter/-innen
CDUMetke
Ripsam
Schmid
Schrode
Dr. Eisenmann
Haug
Hill
Dr. Nopper
Rudolf
Sauer
Dr. Unold
Vetter
SPDReißig
Sawade
Can
Gröger
Dr. Hackl
Kanzleiter
Wüst
Zürn
90/GRÜNEAras
Kirschner
Feindor
Fischer
Marx
Wölfle
FWGuldevon Stein (FDP/DVP)
Zeeb, Jürgen
Zaiß
Fahrion
Kauderer
Palmer