Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 60/2007
Stuttgart,
06/15/2007



Verlässliche Grundschule - Situationsbericht 2007



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.07.2007
05.07.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die derzeitige Situation im Schuljahr 2006/07 und den weiteren bedarfsorientierten Ausbau der ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zum Schuljahr 2007/08 wird Kenntnis genommen. Zum Schuljahr 2006/2007 wurden 29 Gruppen beantragt und genehmigt. Tatsächlich eingerichtet wurden 33 Gruppen. Die Bedarfsabfrage zum Schuljahr 2007/2008 ergab einen zusätzlichen Bedarf von 28 Gruppen.

2. Um eine rechtzeitige Einrichtung zum Schuljahr 2007/08 sicherstellen zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, die personellen und sächlichen Voraussetzungen für weitere 28 Gruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zu schaffen.

3. Bei weiterem Gruppenbedarf während des Schuljahres wird die Verwaltung ermächtigt, diese ohne erneuten Gemeinderatsbeschluss einzurichten und das dafür notwendige Personal ohne Blockierung von Planstellen einzustellen. Über derartige Einrichtungen und Personalschaffungen wird im Rahmen der Vorlage zum Schuljahr 2007/08 berichtet.

4. Der Verlängerung der zunächst bis zum 31.08.07 befristeten Erhöhung der Arbeitszeit von Betreuerinnen, die im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung ein Mittagessen organisieren, um zwei Stunden pro Woche hat sich bewährt und wird in dieser Form fortgeführt.

5. Von dem aufgrund des durch die Umfrage geschätzten zusätzlichen Personalbedarfes für das Schuljahr 2007/08 in Höhe von 11,84 Vollzeitkräften (Betreuungskräfte einschließlich Springkräfte) wird Kenntnis genommen.


6. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal baldmöglichst ohne Blockierung von Planstellen im Umfang zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Angebots einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Über die Schaffung der Stellen wird im Stellenplanverfahren, ggf. im Vorgriff auf den Stellenplan 2008 entschieden.

7. Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel für die vorstehenden Maßnahmen überplanmäßig bereitzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aktuelle Situation im Schuljahr 2006/2007

Anstelle der mit GRDrs 257/2006 beantragten und genehmigten 29 neuen Gruppen wurden insgesamt 33 neue Gruppen (davon 11 im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung) im Laufe des Schuljahres 2006/2007 eingerichtet.

Bedarfserhebung zum Schuljahr 2007/08
Die im März durchgeführte Erhebung ergab einen Bedarf von 28 zusätzlichen Gruppen, davon 14 Gruppen im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung, die gesondert gezählt werden. Soweit eine Betreuung nach 15.00 Uhr gewünscht wird, erfolgt die Einrichtung in Absprache mit dem Jugendamt im Blick auf geplante oder bereits vorhandene Hortkapazitäten. Einige der Einrichtungen werden als Übergangslösung bis zur Fertigstellung eines bereits geplanten oder im Bau befindlichen Horts eingerichtet. Anstelle von bisher rund 5.315 Kindern in 331 Gruppen sind künftig rund 5.850 Kinder in 359 Gruppen zu betreuen.

Stand der flexiblen Nachmittagsbetreuung
Im letzten Schuljahr wurden in Absprache mit dem Jugendamt 11 Gruppen im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung, zunächst befristet für die Dauer eines Schuljahres möglichst bis zur Einrichtung eines Horts an der Schule, eingerichtet. Durch die Umsetzung des Konzepts „Betreuung aus einer Hand“ entfallen zum Schuljahr 2007/08 voraussichtlich 7 flexible Nachmittagsgruppen. Die übrigen bereits vorhandenen Nachmittagsbetreuungsgruppen sollen in Absprache mit dem Jugendamt um ein Jahr verlängert werden.

Erhöhung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte, die ein Mittagessen i.R.d. flexiblen Nachmittagsbetreuung organisieren
Aufgrund des entstehenden Mehraufwands durch die Ausgabe und Organisation eines Mittagessens für die im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung betreuten Kinder wurde die Arbeitszeit der betroffenen Betreuungskräfte, die ein Mittagessen anbieten, um zwei Stunden pro Woche – befristet für ein Jahr – erhöht. Diese Regelung sollte fortgeführt werden.

Weiterführung des Konzepts „Betreuung aus einer Hand“
Bislang ging an 10 Schulen die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an das Jugendamt oder freie Träger der Jugendhilfe über. Für das kommende Schuljahr werden voraussichtlich weitere 5 Schulen folgen. Das von einem Trägerwechsel betroffene Betreuungspersonal konnte bislang innerhalb des Schulverwaltungsamtes umgesetzt werden. Zwei Betreuerinnen wechselten zum freien Träger.


Personelle Auswirkungen
Für die Einrichtung von 28 neuen Gruppen sind nach dem Ergebnis der Umfrage bis zu 11,84 Stellen erforderlich. Im Vorgriff zum nächsten Stellenplan wird zum gesamten Personalbedarf eine gesonderte Stellenplanvorlage erstellt.


Finanzielle Auswirkungen

Der laufende jährliche finanzielle Nettoaufwand für die Einrichtung von 28 weiteren Gruppen beläuft sich auf rund 232.600 Euro. Dabei verursacht die Schaffung von 11,84 Stellen für Betreuungspersonal laufende Kosten von rund 464.700 Euro pro Jahr; laufende zusätzliche Sachausgaben fallen in Höhe von rund 12.000 Euro/Jahr an. An Einnahmen ist mit rund 90.100 Euro aus Elternbeiträgen und mit rd. 154.000 Euro an Landeszuschüssen zu rechnen. Für die Grundausstattung entstehen einmalige Kosten von rund 34.500 Euro.



Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Entwicklung der Betreuung
3. Verteilung der Gruppen auf die Schulbereiche
4. Auswertung der Umfrage (Anteil der Beteiligung)
5. Auswertung der Umfrage (Anteil Bedarf Vor- und Nachmittagsbetreuung)

Anlage 1 zur GRDrs 60/2007


Ausführliche Begründung: 1. Ausgangslage und aktueller Stand

Am 27.07.06 (GRDrs. 257/2006) wurde dem Gemeinderat vom weiteren Ausbau der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule berichtet. Weiterhin wurden folgende Beschlüsse gefasst:

· Ermächtigung das laufende Bastelgeld pro Gruppe von 409 auf 430 Euro zu erhöhen.
· Zustimmung der zunächst für ein Schuljahr befristeten Erhöhung der Arbeitszeit von Betreuerinnen, die im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung ein Mittagessen organisieren, um 2 Stunden pro Woche.

Beantragt, genehmigt und eingerichtet wurden im Schuljahr 2006/07 weitere 33 Gruppen, davon 11 Gruppen im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Durch die Einrichtung von Horten an den Schulen sind insgesamt 18 Gruppen in ein Ganztageskonzept überführt worden, davon 9 Nachmittagsgruppen.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass durch den Ausbau von Ganztagesangeboten die Nachfrage beim Angebot Verlässliche Grundschule leicht zurückgeht, weil Eltern verstärkt das Ganztagesangebot in Anspruch nehmen. Die Träger richten ihr Angebot bedarfsorientiert aus und bieten nach wie vor auch die erforderliche Vormittagsbetreuung an. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die freien Träger aufgrund der Förderrichtlinien bis zu 25 Kinder in einer Gruppe betreuen (auch in der Vormittagsbetreuung), während in der „klassischen“ Verlässlichen Grundschule oft deutlich weniger Kinder in einer Gruppe betreut wurden, d.h. weniger Gruppen bedeutet nicht gleichzeitig weniger Kinder.

Die folgende Übersicht macht deutlich, dass es zwar Verschiebungen bei den Angeboten gegeben hat, insgesamt an den Schulen aber mehr Plätze für Betreuung zur Verfügung stehen.

Übersicht über Veränderungen bei den Angeboten an Grundschulen, an denen freie Träger alle Angebotsbausteine anbieten: Das Jugendamt wertet derzeit das Konzept „Ausbau der Betreuung an Grundschulen“ aus und wird im September den Auswertungsbericht dem Gemeinderat vorlegen.

Damit bestehen derzeit an 71 Grund- und 9 Förderschulen insgesamt 331 Gruppen mit rund 5.315 Kindern. Die Entwicklung der Betreuung an den einzelnen Schulen ist der Anlage 2 zur GRDrs. 60/2007 zu entnehmen. Die Verteilung der Betreuungsgruppen im Schuljahr 2006/07 auf die einzelnen Schulbezirke wird in Anlage 3 zur GRDrs. 60/2007 dargestellt. 2. Bedarfserhebung und Umfrage für das Schuljahr 2007/08 Im März 2007 wurde an allen Schulen bei den Sorgeberechtigten der Erstklässlerkinder und allen Sorgeberechtigten, deren Kinder bereits die Grundschule besuchen, der Bedarf für die ergänzende Betreuung ab dem Schuljahr 2007/08 abgefragt. Die Ergebnisse der Umfrage über die tatsächlich gewünschten Betreuungszeiten sind den Anlagen 4 und 5 zur GRDrs. 60/2007 zu entnehmen.

An der Fuchsrainschule kann der Betreuungsbedarf komplett durch den Hort an der Schule abgedeckt werden, so dass hier derzeit keine Betreuung i.R.d. Verlässlichen Grundschule benötigt wird.

Nach Auswertung der Bedarfserhebung stellt sich der Bedarf für das kommende Schuljahr wie folgt dar:

Anstelle von derzeit rund 5.315 Kindern in 331 Gruppen (inklusive Förderschulen) sind künftig rund 5.850 Kinder in 359 Gruppen zu betreuen.

Dies bedeutet die Neueinrichtung von voraussichtlich weiteren 28 neuen Gruppen zum Schuljahr 2007/08 an folgenden Grundschulen:

· zusätzlich 15 neue Gruppen neben den bereits bestehenden Gruppen

GS Gaisburg mit 2 Gruppen
Lerchenrainschule
Luginslandschule
GS Obertürkheim
Österfeldschule
Reisachschule
Schönbuchschule
GS Sillenbuch
Steinbachschule
Tiefenbachschule
Wilhelm-Hauff-Schule
Wilhelmsschule Wangen
Wolfbuschschule
GS Zazenhausen · 13 weitere Nachmittagsbetreuungsgruppen

Eichendorffschule 2 Gruppen bis 16 Uhr, befristet für das Schuljahr 2007/08
Filderschule 2 Gruppen bis 15 Uhr, befristet für das Schuljahr 2007/08
Hohensteinschule 1 Gruppe bis 15 Uhr, befristet für das Schuljahr 2007/08
Lerchenrainschule 1 Gruppe bis max. 17 Uhr bis zur Einrichtung der GTS*
Luginslandschule 1 Gruppe bis max. 17 Uhr, befristet für das Schuljahr 2007/08
Österfeldschule 3 Gruppen bis 15 Uhr, befristet für das Schuljahr 2007/08
GS Sillenbuch 1 Gruppe bis 14.30 Uhr, befristet für das Schuljahr 2007/08
Steinbachschule 1 Gruppe bis 17 Uhr, befristet für das Schuljahr 2007/08
Wilhelmsschule Wangen 1 Gruppe bis 16 Uhr bis zur Einrichtung der GTS*

* GTS= Ganztagesschule


3. Stand der flexiblen Nachmittagsbetreuung Im letzten Schuljahr wurden in Absprache mit dem Jugendamt 11 zusätzliche Gruppen im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung, zunächst befristet für die Dauer eines Schuljahres oder bei Betreuung nach 15.00 Uhr bis zur Einrichtung eines Horts an der Schule, eingerichtet. Genauso viele Nachmittagsgruppen sind durch die Einrichtung der Horte weggefallen.

Detaillierte Informationen zum jeweiligen Betreuungsangebot sind unten stehender Tabelle zu entnehmen:

SchuleGruppenanzahlBetreuung bis...
Altenburgschule116.00 Uhr
Ameisenbergschule2 17.00 Uhr
Bachschule115.00 Uhr
Carl-Benz-Schule116.00 Uhr
GHS Gablenberg116.10 Uhr
Hattenbühlschule216.15 Uhr
GHS Heumaden116.00 Uhr
GS Hofen116.00 Uhr
Hohensteinschule115.00 Uhr
Hohewartschule315.00 Uhr
Schule Im Sonnigen Winkel115.00 Uhr
Lerchenrainschule116.00 Uhr
Luginslandschule217.00 Uhr
Mönchfeldschule115.00 Uhr
GS Mühlhausen216.00 Uhr
Österfeldschule215.00 Uhr
GHS Ostheim116.15 Uhr
Pestalozzischule216.00 Uhr
Pfaffenwaldschule216.00 Uhr
GHS Plieningen217.00 Uhr
Raitelsbergschule117.00 Uhr
Reisachschule114.30 Uhr
Römerschule216.15 Uhr
Salzäckerschule214.30 Uhr
Schönbuchschule217.00 Uhr
Silcherschule117.00 Uhr
Steinbachschule117.00 Uhr
Vogelsangschule515.00 Uhr
Wilhelmsschule Wangen216.00 Uhr
Wilhelmsschule Untertürkheim116.00 Uhr
Gesamtzahl:48
Die Nachmittagsbetreuung wird gut frequentiert. Soweit die Betreuungszeit bis max 15.00 Uhr erfolgt, sind die in der Verlässlichen Grundschule üblichen reduzierten Standards auch noch vertretbar.

Die über 15.00 Uhr hinausgehende flexible Nachmittagsbetreuung soll weitergeführt werden als vorübergehende Lösung bis zur Einrichtung einer Ganztagesbetreuung an den Grundschulen. Als dauerhafte Einrichtung ist sie jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen, da bei einer Betreuung mit den hier vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht der Standard und die Qualität erbracht werden können wie bei einem Angebot der Jugendhilfe (Hort, Kindertageseinrichtung). Die unterschiedlichen Standards wurden in der GRDrs 246/2004 dargestellt. In diesen Fällen sollte daher schnellstmöglich darauf hingearbeitet werden, dass an den betroffenen Schulen möglichst bald ein Hort in Kooperation mit der Schule eingerichtet oder die Grundschule in eine Ganztagesschule umgewandelt wird (vgl. GRDrs 57/2007).

An der Ameisenbergschule soll in Absprache mit dem Jugendamt das bestehende, gut funktionierende Angebot im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung anstelle eines Hortes weitergeführt werden.

Zum Schuljahr 2007/08 werden voraussichtlich aufgrund der Umsetzung des Konzeptes „Betreuung aus einer Hand“ an folgenden Schulen die flexiblen Nachmittagsgruppen wegfallen:

· Carl-Benz-Schule
· Hattenbühlschule
· GS Hofen
· GHS Plieningen, Wegfall einer Gruppe
· Raitelsbergschule

In Absprache mit dem Jugendamt werden alle anderen oben genannten bereits eingerichteten Nachmittagsbetreuungsgruppen längstens für die Dauer eines Schuljahres verlängert. Anschließend wird erneut über die Weiterführung der Nachmittagsbetreuungsgruppen beraten und entschieden.


4. Erhöhung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung, die ein Mittagessen organisieren

Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten zum Schuljahr 2006/07 fraktionsübergreifend beantragt, (Antrag 155/2006) die Mehreinnahmen der Gebührenerhöhung zur Verbesserung der Personalausstattung in der Betreuung Verlässliche Grundschule, vor allem um die Mittagszeit, zu verwenden, vorrangig in Gruppen, in denen länger als 14.00 Uhr betreut wird. In diesen Gruppen wird auf freiwilliger Basis ein Mittagstisch für die Kinder angeboten.

Da viele Nachmittagsgruppen mittlerweile bis 16/17 Uhr betreuen, ist es den Kindern nicht zuzumuten, die lange Zeit an der Schule ohne geregeltes Mittagessen zu verbringen.

Den Berichten der einzelnen Schulen ist zu entnehmen, dass der durch das Angebot eines für die Kinder dringend notwendigen Mittagstisches entstehende Mehraufwand nicht innerhalb der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit bewältigt werden kann. Zur Aufrechterhaltung des von den Betreuungskräften in Eigenregie trotz der sehr eingeschränkten räumlichen und ausstattungsbezogenen Rahmenbedingungen durchgeführten Mittagessensangebotes im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung bis zur Einrichtung eines Ganztagesangebotes aus einer Hand, ist es daher unumgänglich, wenigstens die Arbeitszeit der hiervon betroffenen Betreuungskräfte weiterhin um zwei Stunden/Woche (entspricht 24 Minuten am Tag) aufzustocken. In den Arbeitsverträgen wird diese Aufstockung jeweils befristet und von der Leistung der Aufgaben des Mittagstisches abhängig gemacht.


5. Zusammenführung der Betreuungsangebote Verlässliche Grundschule und Hort an einer Schule in eine Zuständigkeit - Konzept „Betreuung aus einer Hand“

Für die Umsetzung der Rahmenkonzeption Kooperation Schule/Hort ist die Übernahme der Trägerschaft der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (bisher Schulverwaltungsamt) durch das Jugendamt oder freie Träger (GRDrs. 1086/2003) vorgesehen.

Mittlerweile wird an folgenden Grundschulen das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule vom Jugendamt oder einem freien Träger durchgeführt:

UhlandschuleCaritasverband Stuttgart e.V.
Wilhelm-Hauff-SchuleCaritasverband Stuttgart e.V.
KirchhaldenschuleStuttgarter Jugendhaus e.V.
PragschuleStuttgarter Jugendhaus e.V.
RiedseeschuleStuttgarter Jugendhaus e.V.
GS GaisburgPistoriuspflege e.V.
GS KaltentalJugendamt
Martin-Luther-SchuleJugendamt
SommerrainschuleJugendamt
JakobschuleJugendamt

Zum Schuljahr 2007/08 werden voraussichtlich folgende Grundschulen hinzukommen:

RaitelsbergschuleGemeinde Heilig Geist
HattenbühlschuleJugendamt
GS RiedenbergJugendamt
RappachschuleJugendamt
GS SillenbuchGanz- und Gar

Das Personal, das bis dato beim Schulverwaltungsamt beschäftigt war, wurde im Falle des Betreuungsübergangs an das Jugendamt, von diesem übernommen.

Bei Übernahme durch einen freien Träger haben sich die bisherigen Betreuerinnen bis auf zwei entschieden, beim Schulverwaltungsamt zu bleiben und wechselten an andere Grundschulen. Von der am 27.07.06 im Gemeinderat (GRDrs. 430/2006) beschlossenen maximal auf zwei Jahre befristeten Personalgestellung wurde bislang also weitgehend kein Gebrauch gemacht, da den betroffenen Betreuungskräften bislang ausreichend freie Stellen an anderen Grundschulen zur Verfügung gestellt werden konnten. Für die Betroffenen ist dies i.d.R. mit Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen (z.B. weitere Wege bei geteilten Diensten) verbunden. Dies wird bei den ohnehin relativ niedrigen Gehältern einer Teilzeitbeschäftigung eher in Kauf genommen, als Einkommenseinbußen durch einen Arbeitgeberwechsel.

10 Neueinstellungen wurden, wie vom GR am 27.07.06 beschlossen, probeweise zeitlich befristet für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eingestellt. Bislang wirkt sich die probeweise zeitlich befristete Neueinstellung nicht nachteilig aus, da weiterhin auch für kurze Zeiträume qualifizierte Bewerberbungen eingehen.


6. Gegenüberstellung tatsächlich gebuchte Betreuungszeiten und Stellenanteile

Es folgt die Übersicht über die von den Sorgeberechtigten gebuchten Stundenumfänge/Woche im Schuljahr 2006/07:

Stundenzahl pro Woche5 67891011121315
Anzahl der Gruppen101132212061012236
Gesamt-gruppenanzahl: 331
Derzeit sind insgesamt 130,08 Betreuungsstellen eingerichtet (davon 115,43 mit Planstelle und 14,65 ohne Planstelle). Auf diesen Stellen werden insgesamt 273 Betreuungskräfte geführt.


7. Personelle Auswirkungen

Bei den neu einzustellenden Betreuungskräften wird durch die Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Woche ein arbeitsvertraglicher Beschäftigungsumfang von 15 Stunden/Woche angenommen. Dazu kommt für Springkräfte ein Zuschlag von 10%. Danach errechnet sich für die Einrichtung von 28 Gruppen folgender maximaler Stellenmehrbedarf (Brutto):

Personalbedarf in der Innenverwaltung

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat zum 21.07.06 die unbefristete Schaffung einer 1,0 Stelle für die Innenverwaltung im Bereich der Verlässlichen Grundschule aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes und zur Abwicklung der Betreuung aus einer Hand zugestimmt. In den Stellenschaffungen wurde diese Stelle jedoch nur mit einem KW-Vermerk, Wegfall der Stelle zum 31.12.09, geschaffen mit der Begründung, dass durch die Verlagerung von Gruppen zum Jugendamt und freien Trägern die Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts teilweise künftig entlastet wird und der dauerhafte Bedarf deshalb zum Stellenplan 2010 erneut zu überprüfen ist.

Im Rahmen der Neuorganisation der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts wurde die Personalausstattung als „derzeit auskömmlich“ bezeichnet.

Wie jedoch die aktuelle Bedarfsabfrage zeigt, ist im Bereich Verlässliche Grundschule nach wie vor die Anzahl der Betreuungsgruppen steigend. Durch die Verhandlungen bei Trägerübergängen zu Jugendamt und freie Träger der Jugendhilfe kommt es derzeit noch zu keiner Entlastung, sondern es entsteht ein weiterer zusätzlicher Arbeitsaufwand. Auch bleibt abzuwarten, wie sich die Einrichtung von Ganztagesschulen in den kommenden Jahren auf den Bereich der Verlässlichen Grundschule auswirken wird (vgl. GRDrs 57/2007).

Die Verwaltung versucht daher den zusätzlichen Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen, zumal bei entsprechenden Befristungen neu zu schaffender Stellen nur schwer dauerhaft Personal gewonnen werden kann. Sollte sich die Entwicklung auch im nächsten Schuljahr entsprechend fortsetzen, wird eine Personalaufstockung und der Wegfall des Stellenplanvermerks jedoch unumgänglich sein.


8. Finanzielle Auswirkungen

8.1 Mehrausgaben für die im Schuljahr 2006/07 zusätzlich eingerichteten Gruppen

Genehmigt und vom Gemeinderat beschlossen wurde für das letzte Schuljahr die Einrichtung von 29 Gruppen. Tatsächlich eingerichtet wurden jedoch 33 zusätzliche Gruppen. Hieraus ergeben sich folgende Mehrausgaben:

Erstausstattungsgeld
BeantragtTatsächlichDifferenz
14x2301=32.214,0022x2301=50.622,0018.408,00
(ohne Nachmittagsgruppen)
Bastelgeld
BeantragtTatsächlichDifferenz
29x430=12.470,0015x430=6.450,00+6020,00
(abzgl. an Horte
übergeführte Gruppen)
Personal(Betreuungskräfte)
BeantragtTatsächlichDifferenz
12,26 Stellen=481.205,0013,86 Stellen544.005,0062.800,00
Gesamtsumme75.188,00

Die zusätzlich benötigten Mittel werden – soweit erforderlich – in den Jahren 2007 und 2008 von der Stadtkämmerei überplanmäßig bereitgestellt und ab 2008 in den Haushaltsplan aufgenommen.


8.2 Voraussichtliche finanzielle Folgelasten für die Einrichtung von 28 neuen Gruppen ab dem Schuljahr 2007/08

8.2.1 Anteilige Kosten für zusätzliches Personal

· Die Schaffung von 11,84 Stellen für Betreuungskräfte (für die 28 neu einzurichtenden Gruppen einschl. Springkräfte) in Entgeltgruppe 6 TVöD mit max. 15 Stunden/Woche Beschäftigungsumfang) verursacht Kosten in Höhe von 464.720 Euro/Jahr.

· Die Mehrausgaben für die personelle Aufstockung des Mittagessensangebotes in Höhe von rund 100.619 Euro pro Jahr wurden vom Gemeinderat bereits per GRDrs. 257/2006 genehmigt.

· Im Fall der Übernahme einer neu einzurichtenden Betreuungsgruppe durch das Gemeinschaftserlebnis Sport oder die Stuttgarter Musikschule werden die anteiligen Personalkosten auch als Sachausgaben (mögliche Kosten für eine Gruppe mit 15 Stunden/Woche:16.108 Euro) ausgewiesen unter der Fipo 1.2910.6290.000.


8.2.2 Anteilige Kosten für Sachausgaben 2007/08

· Der Gesamtaufwand für die Grundausstattung (einmalige Leistung pro Gruppe von 2.301 Euro) bei 15 neu einzurichtenden Gruppen (ohne Nachmittagsbetreuung) beläuft sich auf 34.515 Euro bei Finanzposition 1.2910.5200 - Beschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die für die Grundausstattung nötigen Gelder müssen den Gruppen zu Beginn des Schuljahres 2007/08 bereitgestellt werden.

· Des Weiteren fallen für die 28 einzurichtenden Gruppen zusätzliche Sachausgaben für den laufenden Betrieb (430 Euro/Gruppe) von voraussichtlich 12.040 Euro bei Finanzposition 1.2910.5910 jährlich an. Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist deshalb ab 2007 entsprechend zu erhöhen.


8.2.3 Zu erwartende Entgelteinnahmen und Landeszuschüsse

Bei der Einrichtung von 28 neuen Gruppen sind

· Entgelteinnahmen in Höhe von rund 90.132 Euro (63 Cent pro Betreuungsstunde) und
· Landeszuschüsse in Höhe von rund 153.972 Euro (für die Vormittagsgruppen beträgt der Zuschuss 458,12 Euro/Stunde/Jahr x 15 Stunden, für die Nachmittagsbetreuung beträgt der Zuschuss 275,08 Euro/Stunde/Jahr x 15 Stunden)

zu erwarten.


8.2.4 Nettoaufwand für die Einrichtung der 28 zusätzlichen Gruppen

An jährlichen Folgekosten ist bei der Schaffung von 28 weiteren Gruppen somit mit rund 232.600 Euro zu rechnen (laufende Ausgaben abzüglich laufende Einnahmen). Dazu kommen rund 34.500 Euro einmalige Kosten für die Grundausstattung.


9. Entwicklung des Landeszuschusses

Im Bereich der Verlässlichen Grundschule hat sich der Landeszuschuss in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

JahrAnsatz HaushaltsplanRechnungsergebnis
2002
948 300 €
1 104 184 €
2003
889 200 €
1 486 306 €
2004
1 770 000 €
1 191 625 €
2005
1 770 000 €
1 000 000 €
2006
1 508 600 €
1 195 000 €
2007
1 508 600 €
2008
1 200 000 € (Entwurf)
2009
1 200 000 € (Entwurf)
Trotz steigender Gruppenzahlen hat sich der Landeszuschuss nicht im gleichen Verhältnis erhöht. Dies hat folgende Gründe:

- Bis zum Schuljahr 2003/04 bewilligte das Regierungspräsidium auch eine mehrfache Förderung von Gruppen, d.h. es wurden nicht nur die Personalkosten pro Gruppe geför­dert, sondern es konnten pro Betreuungskraft mehrere Gruppen, sog. Zeitgruppen gel­tend gemacht werden. Ab dem Schuljahr 2004/05 wurde dies geändert und nur noch die Personalkosten gefördert, was sich ab diesem Zeitpunkt auf die Gesamtsumme der Zuschüsse entsprechend ausgewirkt hat. Bei der Haushaltsplanaufstellung war dies damals jedoch nicht bekannt. Diese Differenz konnte teilweise durch die Erhöhung des Elternentgelts für die Betreuung auf 0,63 Cent pro Betreuungsstunde aufgefangen werden (Steigerung der Landeszu­schüsse vom Jahr 2005 von 1.000.000 Euro auf im Jahr 2006 1.195.000 Euro, somit eine Steigerung um 19,5 %).

- Ab dem Schuljahr 2006/07 hat das Regierungspräsidium erneut die Förderung dahin­gehend geändert, dass nun auch die Einteilung in Vor- und Nachmittagsgruppen in ande­rer Definition erfolgt. Bislang galt eine Gruppe bis 14 Uhr als Vormittagsgruppe mit dem vollen Landeszuschuss und erst nach 14 Uhr wurde der für eine Nachmittagsgruppe ver­ringerte Landeszuschuss berechnet. Nun beginnt für das Regierungspräsidium die flexible Nachmittagsbetreuung bereits ab 13 Uhr, wodurch der Stadt Stuttgart, die sehr viele Nachmittagsgruppen aufweist, bereits ab 13 Uhr nicht mehr der volle Landes­zuschuss pro Gruppe erhalten soll. Das Schulverwaltungsamt hat beim Regierungspräsidium gegen diese Förderpraxis interveniert und fordert die Einhaltung des Sechs-Stunden-Korridors beim erhöhten Zuschuss. Das Ergebnis muss noch abgewartet werden.


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