Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 852/2002
Stuttgart,
11/08/2002



Eigenbetrieb Leben & Wohnen
Generationenhaus Wangen, Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Betriebsausschuß Leben und Wohnen
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
18.11.2002
25.11.2002
26.11.2002
27.11.2002
28.11.2002



Beschlußantrag:



1.

Dem Bau des Generationenhaus Wangen mit Pflegeheim (Willy-Körner- Haus), Stadtteilraum (Erna-Beck-Saal) und Kindertageseinrichtung nach den Plänen und der Baubeschreibung der freien Architekten Lanz, Gruber, Schwager aus Konstanz wird zugestimmt.

2.

Den Gesamtkosten in Höhe von 6.861.700 EUR nach der Kostenberechnung der Architekten und der Prüfung des Baubetreuers (SWI) wird zugestimmt. Von den Gesamtkosten entfallen auf

    das Willy-Körner-Haus
5.301.300 EUR
    den Erna-Beck-Saal
532.900 EUR
    die Kindertageseinrichtung
1.027.500 EUR
    inkl. Ausstattung

3.

Der Gesamtaufwand in Höhe von 6.861.700 EUR wird wie folgt gedeckt:

Jahr
Willy-Körner-Haus
Erna-Beck-Saal
Kinder-
tageseinrichtung
Gesamt
bis 2002
1.000.000
0
0
1.000.000
2003
1.574.300
122.800
0
1.697.100
2004
1.379.500
410.100
589.900
2.379.500
2005
1.347.500
0
437.600
1.785.100
Gesamt
5.301.300
532.900
1.027.500
6.861.700


Begründung:


(Ausführliche Begründung siehe Anlage 1)

Nach dem Grundsatzbeschluss vom Juli 1999 (GRDrs. 367/1999) hat der Gemeinderat im Oktober 2000 (GRDrs. 854/2000) dem Raumprogramm für das Generationenhaus Wangen zugestimmt und den Eigenbetrieb Leben & Wohnen ermächtigt, die Architekten Lanz, Gruber, Schwager und die Fachingenieure bis Leistungsphase 5 sowie Teilen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI, zu beauftragen. Zudem wurde der Einholung von Angeboten zugestimmt, um ein hohes Maß an Kostensicherheit zu erhalten. Mit der Baubetreuung wurde die
Siedlungswerk-Infrastrukturbau GmbH (SWI) beauftragt. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Leben & Wohnen wurde beauftragt, die Förderung für das Pflegeheim nach dem Landespflegegesetz zu beantragen.

Die weiteren Planungen wurden auf der Grundlage des Raumprogramms für das Willy-Körner- Haus mit 50 Pflegeplätzen und für den Stadtteilraum mit einer Nutzfläche von ca. 250 m2 fortgeführt. Ergänzend wurde im EG des Pflegeheims eine Tagespflege mit 6 Plätzen für externe Gäste konzipiert. Gegenüber den bisherigen Überlegungen wurde die Kindertageseinrichtung aufgrund der aktuellen Bedarfslage um eine weitere Gruppe aufgestockt und bietet nun als zweigruppige Tageseinrichtung (maximal) 50 Plätze.

Das Förderverfahren nach dem Landespflegegesetz für das Willy-Körner-Haus wurde entsprechend dem Auftrag des Gemeinderates eingeleitet. Bereits nach einem Jahr, im Oktober 2001, hat der Ständige Ausschuss das Willy-Körner-Haus in Wangen zur Förderung empfohlen. Im März 2002 wurde das Projekt schließlich in das Förderprogramm 2002 aufgenommen. Dies war nicht selbstverständlich, da im Land ein Förderstau von rund 120 Mio. EUR für rund 80 bewilligungsreife Förderprojekte bestand. Inzwischen liegt der Bewilligungsbescheid vor, mit einer Gesamtförderung des Landes von 2.062.623 EUR. Davon entfallen auf das Pflegeheim 1.942.185 EUR und auf die Tagespflege 120.438 EUR (Index 02/2002).

Für die städtischen Bereiche des Generationenhauses Wangen (Willy-Körner-Haus, Erna-Beck-Saal und Kindertageseinrichtung) übernimmt der Eigenbetrieb Leben & Wohnen entsprechend der Beschlusslage federführend die Bauherrschaft. Nach Abschluss der Baumaßnahme soll die Kindertageseinrichtung an das Jugendamt übertragen werden. Die Grundstücksflächen für das Willy-Körner-Haus und den Erna-Beck-Saal können nur gemeinsam als selbständiges Grundstück gebildet werden und werdem daher zusammen mit dem Gebäude dem Eigenbetrieb Leben & Wohnen übertragen.

Die Planunterlagen für das Willy-Körner-Haus, den Erna-Beck-Saal und den Kindergarten sind als Anlage 2, die Flächenberechnungen als Anlage 3 und die Baubeschreibung als Anlage 4 beigefügt.

Die Gebäude werden so errichtet, dass der spezifische Jahres-Primär-Energiebedarf und der spezifische, auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionsverlust um 15% gegenüber der gültigen Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001 reduziert wird. Als Anlage 9 sind die energetischen Datenblätter der Bauteile beigefügt.


Bebauungsplanverfahren:

Für das Projekt Generationenhaus Wangen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Beschluss des Gemeinderates (Satzungsgeschluss gem. § 10 Bau BBGB i.V. m. § 74 LBO) über die während der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Kornhasen, Teil 1, eingegangenen Anregungen, ist für die Sitzung des Gemeinderates am 14. November 2002 vorgesehen. Zusätzlich zum Satzungsbeschluss muss eine ausreichende Erschließung sowie die Entlassung aus der Landschaftsschutzverordnung sichergestellt sein. Nach Auskunft des Amts für Umweltschutz werden die notwendigen naturschutzrechtlichen Entscheidungen rechtzeitig vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass die Baugenehmigung voraussichtlich Ende Januar 2003 erteilt werden kann. Für die im November vorgesehenen Arbeiten zur Vorbereitung des Grundstücks wurde eine Befreiung beim Amt für Umweltschutz beantragt. Der eigentliche Baubeginn ist erst nach der Erstellung der Erschließungsstraße möglich. Diese wird nach Auskunft des Tiefbauamtes derzeit ausgeschrieben und soll ab Ende Januar 2003 erstellt werden. Mit dem Baubeginn ist dann voraussichtlich im Mai/Juni 2003 zu rechnen.

Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Projekt konnten im Oktober 2000 nur aufgrund einer groben Kostenannahme beziffert werden. Im Vorfeld der Architektenbeauftragung und der Beauftragung der Fachingenieure konnten Kosten für die erwartete erschwerte Gründung und Mehrkosten wegen der Hanglage noch nicht beziffert werden. Gegenüber der groben Kostenannahme vom Oktober 2000 in Höhe von 5.225.500 EUR liegt die Kostenberechnung nach DIN 276 vom 01.10.2002 bei 6.861.700 EUR. Die Differenz in Höhe von 1.636.200 EUR ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die zweite Kindergartengruppe, die Kosten für die Tagespflege, die grundstücksbedingten Mehrkosten und auf Preissteigerungen im Rohbau.

Die Kostenberechnungen nach DIN 276 für das Pflegeheim, einschließlich Tagespflege, für den Stadtteilraum und für die Kindertageseinrichtung, sind der Anlage 5 zu entnehmen. Der Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 6) gibt einen Gesamtüberblick über die Kosten der einzelnen Bereiche und die vorgesehene Finanzierung. Der Finanzierungsplan sieht neben den gesetzlichen Fördermitteln nach dem Landespflegegesetz eine Entnahme aus dem
Willy-Körner-Fonds, der aus der rechtlich selbstständigen Willy-Körner-Stiftung gespeist wird, für das Pflegeheim und die Tagespflegeeinrichtungen in Höhe von 2.556.500 EUR vor. Für den Stadtteilraum werden die Mittel aus dem Erna-Beck-Fonds in Höhe von 422.838 EUR eingesetzt. Die Kostenentwicklung (Anlage 7) zeigt je Leistungsbereich die Differenz zwischen der Kostenannahme vom September 2000 und der aktuellen Kostenberechnung auf. In Anlage 8 ist mit der gesonderten Berechnung die voraussichtliche Auswirkung auf den Investitionskostenanteil aufgezeigt, der von den Bewohnern zu tragen ist.


Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde vom Finanz- und Beteiligungsreferat, vom Referat Allgemeine Verwaltung, vom Referat Städtebau, vom Technischen Referat und vom Referat USO mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Planunterlagen
Anlage 3 Flächenberechnungen
Anlage 4 Baubeschreibung
Anlage 5 Kostenberechnungen nach DIN 276
Anlage 6 Kosten- und Finanzierungsplan
Anlage 7 Kostenentwicklung
Anlage 8 Gesonderte Berechnung
Anlage 9 Energetische Datenblätter