Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
168/2004
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 18.03.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Übertragung sozialer Dienste in kommunaler
Trägerschaft an freie Träger
Verfahren zur Vergabe
- "Kinderbetreuung in Tagespflege"

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.03.2004, nichtöffentlich, Nr. 94

Ergebnis: Zustimmung mit der Maßgabe, dass das Rechtsamt bis zur
Sitzung des Gemeinderats die gewünschte schriftliche
Stellungnahme abgibt


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 02.03.2004, GRDrs 168/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Ergebnis der Markterkundung nach der Verdingungsordnung für Leistungen/Teil A (VOL/A) wird Kenntnis genommen.

2. Die Leistung wird im freihändigen Vergabeverfahren vergeben.



Den Gemeinderatsmitgliedern liegt weiter ein Schreiben des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit mit der Stellung des Rechtsreferats vom 18.03.2004 vor (dieser Niederschrift angeheftet).
BMin Müller-Trimbusch teilt mit, dass im Gegensatz zu ihrer Aussage im Verwaltungsausschuss am Tag zuvor, die sie aufgrund einer mündlichen Auskunft des Rechtsamts gemacht hatte, das Rechtsamt nunmehr schriftlich dargelegt habe, dass ein Bewerber auch nach Ablauf der Abgabefrist noch in das weitere Verfahren aufgenommen werden könne. Es stehe dem Gemeinderat nun frei, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Nach der Vergabe könnten allerdings keine weiteren Bewerber mehr berücksichtigt werden.

StRin A. Schmid (CDU) äußert ihr Erstaunen, dass das Rechtsamt mittlerweile einen anderen Standpunkt eingenommen hat. Ihre Fraktion begrüße aber die Möglichkeit, die Evangelische Gesellschaft doch noch in den Bewerberkreis aufzunehmen

StRin Johnson (REP) erklärt, ihre Gruppierung werde der Vorlage nicht zustimmen, da die Stadt hier eine Fürsorgepflicht habe und als kinderfreundliche Kommune die "Kinderbetreuung in Tagespflege" in eigener Trägerschaft behalten sollte.

StRin Küstler (PDS) kann keine inhaltliche Begründung erkennen, warum die Stadt von dieser Aufgabe zurücktritt. Billiger könnte es für sie nur werden, wenn Leistungen zurückgefahren werden; das wäre aber unter jeder Trägerschaft möglich. Mit der Vergabe verliere die Stadt die Möglichkeit, Qualitätsmaßstäbe selber in der Praxis zu erproben. Und nicht zuletzt sei durch die Ausgliederung die weltanschauliche Neutralität infrage gestellt, die in einer Stadt, in der viele Kulturen zusammenleben, ein wichtiges Gut sei. Es sei aber auch eine Frage der Demokratie, dass die Stadt eine direkte Kontrolle über diese notwendigen öffentlichen Dienstleistungen und die damit verbundenen Arbeitsplätze hat. Sie lehne die Vorlage daher ab.


Mit der Maßgabe, dass die Bewerbung der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart im weiteren Verfahren mit berücksichtigt wird, stellt OB Dr. Schuster die Vorlage zu Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.