Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
272
11
Verhandlung
Drucksache:
1017/2002
GZ:
A (10)5/4100-
Sitzungstermin:
11/28/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
wu
Betreff:
Abkehr von den seitherigen Gesamtversorgungs-
Obergrenzen nach der Zusatzversorgungsordnung
(ZVO)
Einführung einer 1%igen Anpassungsdynamik
- Mitbestimmungsverfahren - Bildung der
Einigungsstelle -
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 27.11.2002,
nichtöffentlich, Nr. 510
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung vom 14.11.2002, GRDrs 1017/2002, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Auffassung der Verwaltung, dass die Beschlussanträge GRDrs 676/2002, Ziffer 1 - 6, in Abkehr von den seitherigen Gesamtversorgungsobergrenzen nach der ZVO zu § 29 der Satzung der ZVO festgehalten werden und damit eine 1%ige Anpassungsdynamik eingeführt wird, wird zugestimmt.
2. Der Bestellung der nachstehend genannten Personen zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstellen a) Verwaltung und b) Klinikum nach § 71 Abs. 1 LPVG wird zugestimmt:
a) Einigungsstelle Verwaltung:
1. Herr Schönhaar, Leiter ZVO in der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamts,
2. Herr Wiedenmann, Leiter Referatsabteilung Krankenhausbereich,
3. Herr Dr. Wollensak, stellv. Amtsleiter des Haupt- und Personalamts.
b) Einigungsstelle Klinikum:
1. Herr Schimandl, stv. Leiter Verwaltung im Krankenhaus Bad Cannstatt,
2. Herr Wich, Leiter Personalabteilung (Abt. 2), im Bürgerhospital,
3. Herr Wiedenmann, Leiter Referatsabteilung Krankenhausbereich.
StR
Lieberwirth
(REP) erklärt, die Gruppe DIE REPUBLIKANER stimme dem Beschlussantrag nicht zu, weil er vor allem im Hinblick auf die zukünftige Rentenfinanzierung eine Verschlechterung für die Arbeitnehmer darstelle.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt.