Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A 0322-05
GRDrs 481/2001
Stuttgart,
06/27/2001



Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen
- Zwischenbericht
- Jugendratswahl 2002




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.07.2001
11.07.2001
12.07.2001



Beschlußantrag:

1. Vom Zwischenbericht über die Arbeit der neu geschaffenen Koordinationsstelle Jugendbeteiligung/Jugendräte und die in Vorbereitung befindlichen Jugendforen wird Kenntnis genommen.

2. Einer Neuwahl der Stuttgarter Jugendräte in den Bezirken Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Sillenbuch, den vier Oberen Neckarvororten und neu in den Stadtbezirken Mitte und Mühlhausen im Januar/Februar 2002 wird unter Beibehaltung der bisherigen Rahmenbedingungen (Anlage 2 zu GRDrs. 575/2000) zugestimmt. Für die Durchführung der Wahl gelten die modifizierten Wahlgrundsätze (Anlage 2), d.h. zusätzlich zur fliegenden Wahlurne kann künftig auch mittels Briefwahl gewählt werden.

3. Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen werden im Doppelhaushalt 2002/2003 einmalig 44.000 Euro (ca. 86.000 DM) bereitgestellt.

4. Von dem Vorschlag, für die laufenden Kosten der Arbeit der Jugendräte sowie für die Durchführung weiterer Jugendforen (Anlage 1 zu GRDrs 575/2000) jährlich 31.000 Euro (ca. 60.000 DM) bereitzustellen, wird Kenntnis genommen. Über die Mittelbereitstellung wird abschließend im Rahmen der Haushaltsberatungen und der Jahresprogramme entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Beschlussfassung der GRDrs. 575/2000 hat der Gemeinderat die 1995 in Stuttgart begonnene Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen aufgrund der Erfahrungen sowie der Jugendräte-Studie weiter- und einen sogenannten Partizipationsmix eingeführt. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Jugendbeteiligung in Stuttgart sukzessiv stadtweit in einen Regelbetrieb überzuleiten. Im Jahre 2002 stehen turnusmäßig die nächsten Jugendratswahlen an; in weiteren ein bis zwei Stadtbezirken sollen Jugendforen durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2002/2003 ist von folgenden Kosten auszugehen:
Für die Vorbereitung, Werbemaßnahmen und Durchführung der Wahl der im Beschlussantrag Nr. 2 genannten Jugendräte im Jahr 2002 ist mit Kosten von 44.000 Euro (ca. 86.000 DM) zu rechnen.
Für die laufenden Aufwendungen der künftig sieben Jugendräte - einschl. der Aufwendungen nach der Entschädigungssatzung - sowie für die in Stadtbezirken ohne Jugendbeteiligung durchzuführenden Jugendforen wären jährlich 31.000 Euro (ca. 60.000 DM) erforderlich; über knapp 1/3 dieser Mittel würden die Jugendräte (gem. Gemeinderatsbeschluss vom 24.7.1997, Nr. 160) eigenverantwortlich verfügen; jedem Jugendrat stünden DM 3.000 (ca. 1.550 Euro) zur Verfügung. Über eine entsprechende Aufstockung des Budgets wäre im Rahmen der Haushaltsberatungen und der Jahresprogramme abschließend zu entscheiden.


Beteiligte Stellen

Ref. SJG und Ref. F haben der Vorlage zugestimmt

Vorliegende Anträge/Anfragen

-/-




Klaus-Peter Murawski

Anlagen



3


Anlage 1 zur GRDrs 481/2001

Ausführliche Begründung:


1. Vorbemerkung

Die vom Gemeinderat mit Beschluss vom 23. November 2000 im Vorgriff auf den Stellenplan 2002 beim Haupt- und Personalamt geschaffene Planstelle bei der Koordinationsstelle für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen konnte zum 01. April 2001 mit Herrn Dipl. Päd. Paul Woog besetzt werden.
Herr Woog informiert und berät derzeit die Bezirksvorsteher/-innen und Bezirksbeiräte ohne Jugendbeteiligungen sowie die dortigen "Multiplikatoren" in Jugendeinrichtungen u.ä. über die in Stuttgart möglichen Beteiligungsformen. Er begleitet, unterstützt und berät die vorhandenen Stuttgarter Jugendräte, hauptsächlich deren Arbeitskreis (AK), bei verschiedenen Projekten und Planungsprozessen und koordiniert federführend die Vorbereitung der Jugendratswahlen 2002.

Mit der gem. GRDrs. 575/2000 gleichfalls beschlossenen Planung und Durchführung von vier Jugendforen (zeitlich befristet auf das Jahr 2001) konnten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Stadtjugendring Stuttgart e.V. (SJR) zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) beauftragt werden. Die Bildung der Arbeitsgemeinschaft war die logische Konsequenz aus der Feststellung, dass beim SJR die zur Durchführung von Jugendforen unverzichtbaren stadtbezirksbezogenen jugendspezifischen und bei der LpB landesweite Erfahrungen und Kenntnisse in der politischen Bildungsarbeit und im Umgang mit Jugend(gemeinde)räten vorhanden sind.

2. Zu Beschlussantrag Nr. 1: Zwischenbericht

a) Jugendforen b) Projektgruppen c) Stuttgarter Jugendräte
3. Zu Beschlussantrag Nr. 2: Neuwahl der Stuttgarter Jugendräte in den Bezirken Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Sillenbuch, den vier Oberen Neckarvororten und neu in den Stadtbezirken Mitte und Mühlhausen im Januar/Februar 2002
Anlage 2 zur GRDrs 481/2002

Grundsätze für die Wahl der Mitglieder der Stuttgarter Jugendräte



1. Alle wahlberechtigten Jugendlichen erhalten, getrennt nach Wahlbezirken, mit dem Wahlausweis auch Briefwahlunterlagen zugesandt. Die Wahlberechtigten können entweder in einem Wahllokal oder vorab per Briefwahl abstimmen. Die Wahlbriefe müssen spätestens drei Tage vor Beginn des Wahlzeitraumes beim Haupt- und Personalamt, Dienststelle Innere Stadtbezirke, eingegangen sein, um die Briefwahlsperrvermerke in den Wählerverzeichnissen vor Beginn des Wahlzeitraumes anzubringen. Alle Wahlberechtigten, die nicht per Briefwahl abgestimmt haben oder deren Wahlbrief nicht rechtzeitig zum Fristende eingegangen ist, erhalten während des Wahlzeitraumes Gelegenheit zur Stimmabgabe in Schulen sowie an weiteren geeigneten Orten (z. B. Bezirksrathaus, Jugendhäuser). Hier wird mit "fliegenden Wahlurnen" gewählt.

2. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlausschuss gebildet, der die Wahl im Stadtbezirk leitet und das Wahlergebnis feststellt. Dem Wahlausschuss gehören neben dem Vorsitzenden zwei Mitglieder des Bezirksbeirats, in den Oberen Neckarvororten je ein Mitglied der Bezirksbeiräte der vier Stadtbezirke sowie jeweils ein/e städtische/r Mitarbeiter/-in als Schriftführer/-in an. Den Vorsitz führt jeweils der Bezirksvorsteher/die Bezirksvorsteherin, in den Oberen Neckarvororten der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Untertürkheim.

3. Über die Zulassung von Bewerbungen entscheidet die Verwaltung. Bewerbungen sind als ungültig zurückzuweisen,
4. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf dem Stimmzettel in der alphabetischen Reihenfolge ihrer Nachnamen aufgeführt. Der Stimmzettel enthält Angaben über Familienname, Vorname, Alter, Anschrift und Schule oder Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz der Bewerberinnen und Bewerber.

5. In jedem Wahlbezirk ist den Bewerberinnen und Bewerbern in mindestens einer öffentlichen Veranstaltung Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung zu geben. Außerdem ist von Amts wegen ein einheitlicher Kandidatenprospekt zu erstellen, der neben einem Porträtfoto (fakultativ) der Bewerberin/des Bewerbers nach einem vorgesehenen Raster kurzgefasste Angaben zur Person enthält.

6. Jeder/jede Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; einer Bewerber/einem Bewerber kann aber nicht mehr als eine Stimme gegeben werden.

7. Der Wahlausschuss ermittelt die auf die Bewerberinnen/Bewerber entfallenden Stimmenzahlen. Die Sitze werden auf die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber nach der Rangfolge der erreichten Stimmenzahlen verteilt. Die Verwaltung benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, binnen zwei Wochen zu erklären, ob sie bereit sind, als ehrenamtlich tätige Einwohnerinnen und Einwohner im Jugendrat mitzuwirken. Unterbleibt eine Äußerung innerhalb dieser Frist, so wird unterstellt, dass diese Bereitschaft nicht vorhanden ist; in diesem Fall wird die nächste Ersatzbewerberin bzw. der nächste Ersatzbewerber bestellt.

8. Bewerberinnen und Bewerber können gegen diese Wahl binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch beim Wahlausschuss erheben. Über den Einspruch entscheidet der jeweilige Bezirksbeirat abschließend, d.h. der Rechtsweg ist ausgeschlossen. In den Oberen Neckarvororten ist der Bezirksbeirat des Wohnstadtbezirks des/der Einsprechenden zuständig.



Anlage 3 zur GRDrs 481/2002


Konzept zur Durchführung von Jugendforen in vier Stuttgarter Stadtbezirken
vom Stadtjugendring Stuttgart e.V. und der Landeszentrale für politische Bildung

Der Stadtjugendring Stuttgart e.V. (SJR) und die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) legen hiermit ein gemeinsames Konzept zur Durchführung von Jugendforen in vier Stuttgarter Stadtbezirken vor.

1. Einleitung
2. Das Jugendforum – ein Konzept
3. Aufgaben und Zeitplan für das Team Jugendforum
4. Zusammenstellung der Kosten

1. Einleitung

Im Jahr 2001 sollen in vier Stadtbezirken Jugendforen durchgeführt werden. Zum einen werden dadurch die Ergebnisse der Studie von Professor Möller umgesetzt, zum anderen sollen sich Jugendliche in einer jugendgemäßen Form über ihre stadtteilbezogenen Interessen Gedanken machen und sich zu einer Partizipationsform wie dem Jugendrat äußern. Um die Jugendbeteiligung auf eine breitere Ebene zu stellen, sollen Jugendliche aus den einzelnen Projekten zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Stuttgarter Jugendräte gewonnen werden.
Zur Durchführung der vier Jugendforen schlagen SJR und LpB vor, ein Team junger Menschen einzusetzen (Peer-Group-Education), das die Jugendforen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung vorbereitet, organisiert und durchführt. Das Team hat gegenüber anderen Formen den Vorteil, flexibel auf Anforderungen reagieren und im Zweifelsfall effektiver als eine Einzelperson agieren zu können.
Die Projektpartner werden das Team rekrutieren, die Betreuung des Teams übernehmen und die Jugendforen begleiten. Die Gesamtverantwortung für die Jugendforen, die Konzeption, vorbereitende Planung, Organisation, die Durchführung und die Projektberichte übernehmen die Projektpartner in enger Kooperation mit der Stadtverwaltung.

2. Das Jugendforum – ein Konzept

Ziele
Beim Jugendforum sollen Jugendliche in einer jugendgemäßen Form politische Interessen und Forderungen formulieren und öffentlichkeits-wirksam darstellen. Dies beinhaltet vor allem projektbezogenes Arbeiten und jugendgemäße Arbeitsformen. Jugendliche sollen im Jugendforum Entscheidungsprozesse miterleben können, d.h. Lösungsmöglichkeiten sollen im Dialog mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern gesucht bzw. ein verbindlicher Umgang vereinbart werden.

Allgemein
Eine Begleitung in allen Phasen ist durch Fachpersonen gewährleistet.

An der Vorbereitung und Durchführung sollen beteiligt werden:




Prinzipiell gliedert sich das Modell Jugendforum in drei Teile, die je nach Thema und Fragestellung unterschiedlich intensiv sind.

Phase 1 Die Vorbereitung

Die Kontaktaufnahme

- mit Jugendlichen im Stadtteil
Mit dem Jugendforum sollen möglichst viele Jugendliche erreicht werden.
Deshalb muss für ein erstes Informationstreffen ”breit” eingeladen werden. Eine Kontaktaufnahme findet über Werbeflyer an Schulen, offenen und sozialen Einrichtungen, Jugendverbänden und schriftlicher Einladung statt.

- mit anderen Personen/Institutionen
Parallel dazu werden Stadtteilrunde, Bezirksbeirat und (bei Bedarf) Gemeinderat in die Vorbereitung mit einbezogen, um eine hohe Verbindlichkeit der Umsetzung zu gewährleisten.

- Das erste Informationstreffen
findet dort statt, wo Jugendliche sind: im Jugendhaus, beim Jugendverband oder bei anderen informellen Treffpunkten. Es gilt die Fragestellung des Jugendforums festzulegen (beispielsweise strukturell: Angebote im Stadtteil, Freizeitanlagen und Räume für Jugendliche oder thematisch: Ausbildung und Beruf, Drogen, Lebensstile, interkultureller Austausch etc.) oder ein Thema, das bereits im Vorfeld aus dem Stadtteil benannt wurde; näher zu definieren (beispielsweise die Gestaltung eines Schulhofs).
Darüber hinaus können während der Vorbereitungen, wie auch beim eigentlichen Jugendforum selbst, Themenschwerpunkte verändert bzw. neu entwickelt werden.
Auch in dieser Phase werden Vertreterinnen und Vertreter aus der Kommunalpolitik und Fachkräfte der Jugendhilfe aktiv beteiligt, um den dialogischen Prozess zu unterstützen.

- Die Aufteilung in Arbeitsgruppen

Ein Jugendforum lebt von der Beteiligung junger Menschen, die sich auch zur Vorbereitung des eigentlichen Jugendforums bereit erklären. Im Gegensatz zu Beteiligungsangeboten mit festen Strukturen, hat das Jugendforum Projektcharakter mit einzelnen, zeitlich begrenzten Aufgaben, die auch ein kurzfristiges Engagement der Jugendlichen in einzelnen Arbeitsbereichen ermöglichen. Nach dem ersten Vorbereitungstreffen erfolgt die Gründung von Arbeitsgruppen, die sich verschiedener Aspekte des Forums annehmen.

Alle diese Punkte werden durch den Einsatz jugendgerechter Methoden unterstützt.

- Zusammenführung im Plenum
Um eine möglichst transparente Planung zu gewährleisten ist es notwendig, sich zwischenzeitlich im Plenum zu treffen, um Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen zusammenfließen zu lassen.


Phase 2 Die Durchführung

Der eigentliche Veranstaltungsablauf des Jugendforums bleibt in den Grundzügen immer gleich:
Das Jugendforum findet dann an einem Tag/Abend statt. Als Ort der Veranstaltung hat sich auch hier ein Ort bewährt, der von Jugendlichen bereits ”angenommen” ist.
Als Ablauf hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

Wie geht’s weiter?

* Während die Erwachsenen zunächst die Aufgabe von Zuhörerinnen und Zuhörern haben, sind sie anschließend in einem Dialog mit den Jugendlichen gefordert.


Phase 3 Die Nachbereitung

Das Jugendforum wird nachbereitet und dokumentiert. In dieser Phase gilt es, Jugendliche aus den Vorbereitungsgruppen und Interessierte aus dem Forum wieder mit einzubeziehen. Ziel dieser Nachbereitungsphase ist es:

Auch in der Nachbereitungsphase ist besonders darauf zu achten, dass kurzfristig mit der Umsetzung der Ergebnisse begonnen wird, um Jugendlichen zu zeigen, dass sie ernst genommen werden. Bei Bedarf kann man nach einer vorher vereinbarten Zeitspanne alle Beteiligten erneut zu einem Jugendforum einladen, bei dem die Umsetzung der Ergebnisse präsentiert, überprüft und bewertet werden.


3. Aufgaben und Zeitplan für das Team Jugendforum

Aufgaben des Teams

    Januar 2001
      Vorbereitendes Seminar im Januar - Modell Jugendforum
    Februar/März/
    April 2001
      Kontaktaufnahme mit Verwaltungen und beteiligten Einrich-
      tungen sowie die Vorplanung der Jugendforen
    Juni/Juli 2001
      Vorbereitung mit den Gruppen Forum I
    29. Juni 2001
    Juli/August
      Jugendforum I Zuffenhausen in der Zehntscheuer
      Projektbericht und Dokumentation Jugendforum I
    Juni/Juli/August
    Sept./Oktober
      Vorbereitung mit den Gruppen Forum II, III, IV
    20. Oktober 2001
    November 2001
      Jugendforum II Plieningen/Birkach
      Projektbericht und Dokumentation Jugendforum II
    17. November 2001
    November 2001
      Jugendforum III in Degerloch
      Projektbericht und Dokumentation Jugendforum III
    September 2001
      Projektbericht und Dokumentation Jugendforum I
    Dezember 2001
    Dezember 2001
      Jugendforum IV in Degerloch
      Projektbericht und Dokumentation Jugendforum IV
    Januar 2002
      Abschlussbericht und Dokumentation Jugendforen