Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-14.1 me/pri
GRDrs 354/2002
Stuttgart,
05/17/2002



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Bruno-Jacoby-Weg/Tränkestraße
im Stadtbezirk Degerloch (De 100)
- Änderungen gemäß § 3 (3) BauGB i.V.m. § 13 LBO
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
04.06.2002
11.06.2002
20.06.2002



Beschlußantrag:

1. Der Bebauungsplan und die Begründung wird gemäß § 3 (3) BauGB i. V. m. § 13 BauGB geringfügig geändert. Maßgebend ist die orangefarbene Änderung vom 12. Dezember 2001. Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und werden in der Ausführlichen Begründung (Anlage 1, Ziffer 5) im Einzelnen erläutert.

2. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten Gustav Epple GmbH, Bauunternehmung und Holzbau, teilweise nicht berücksichtigt werden können.

3. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften ”Bruno-Jacoby-Weg/ Tränkestraße” im Stadtbezirk Degerloch (De 100) wird in der Fassung des Stadtplanungsamts vom 8. August 2001/12. Dezember 2001 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 8. August 2001/12. Dezember 2001. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 10 000 auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stellungnahmen einiger Träger öffentlicher Belange konnten nicht berücksichtigt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen keine Kosten für den Straßen- und Kanalbau.


Beteiligte Stellen

Referat T, Referat USO, Bezirksbeirat Degerloch

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung
Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan (Deckblatt siehe Dateianhang)
Anlage 1

Ausführliche Begründung:


1. Vorgang

2. Naturschutz/Ausgleichsmaßnahmen

3. Träger öffentlicher Belange

4. Beteiligung der Bürger

5. Änderung
6. Öffentliche Auslegung

Mischgebiet MI2 und Gewerbegebiet GE2
Anregungen Nr. 1



Anlage 2



1. Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans

2. Geltendes Recht, andere Planungen

3. Planerische Gestaltung

4. Baugebiete - Art der baulichen Nutzung

5. Verkehrserschließung

6. Sozialverträglichkeit

7. Umweltverträglichkeit

8. Sonstige Festsetzungen

9. Erforderliche Maßnahmen, Kosten Finanzierung
10. Statistische Daten

Gesamtfläche ca.
22 000 m²
PlanungMI Gebiet ca.
4 700 m²
GE Gebiet ca.
17 800 m²



Vereinfachte Änderung der Begründung (Seiten 3 und 4)

* Umweltbericht

Durch die zwischenzeitliche Neuregelung der UPVG Novelle wurde geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine entsprechende Vorprüfung erforderlich ist. Die in der Liste “UVP-pflichtige Vorhaben” (Nr. 18.7.2) dazu aufgeführten Schwellenwerte werden nicht erreicht. Deswegen muss keine UVP-Prüfung durchgeführt werden.






Stadtplanungsamt
12. Dezember 2001