1. Als Grundlage für die Umsetzung des Beschlussantrags Ziffer 2 erarbeitet die Verwaltung unter Einbeziehung der Arbeitsgruppe "Neuordnung der klinischen psychiatrischen/psychotherapeutischen Versorgung in Stuttgart" sowie der Gremien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV):
b) bis 31. März 2007: eine Konzeption, inwiefern - im Sinne einer qualitativ hochwertigen wohnortnahen Patientenversorgung - durch den Ausbau des tagesklinischen Angebotes in den Stadtbezirken, z. B. im Stuttgarter Filderbereich, sowie durch neue ambulante Behandlungsformen (z. B. APAH - Ambulante Psychiatrische Akutbehandlung zu Hause) stationäre Behandlungen ergänzt oder gar ersetzt werden können.
3. Die dem Zentrum für Seelische Gesundheit zugeordneten Tageskliniken - Allgemeinpsychiatrische Tagesklinik, Gerontopsychiatrische Tagesklinik und Tagesklinik für Suchtkrankheiten, TANDEM - verbleiben an ihrem bisherigen Standort in der Türlenstraße/Tunzhoferstraße.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raum- und Funktionsprogramm zu erarbeiten, mit dem Sozialministerium abzustimmen, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen und anschließend einen Förderantrag einzureichen.
5. Um das Bauprojekt möglichst rasch und in einer "schlanken" Bauorganisation zu verwirklichen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren im Sinne eines kombinierten Architekten-/Investorenwettbewerbs durchzuführen.
6. Im Zusammenhang mit den in der GRDrs 968/2006 aufgeführten Beschlussantragsnummern 1 bis 5 stimmt der Gemeinderat der beiliegenden Vereinbarung zwischen der Stadt, der Geschäftsführung und dem Personalrat des Klinikums Stuttgart zu.