Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 599/2002
Stuttgart,
06/24/2002



Regenüberlaufbecken Zazenhäuser Straße in Stuttgart-Zuffenhausen


- Abrechnungsbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuß Stadtentwässerung
Gemeinderat
Offenlegung
Offenlegung
nichtöffentlich
öffentlich
09.07.2002
18.07.2002



Beschlußantrag:

Die Abrechnung der Kosten für die Herstellung des Regenüberlaufbeckens in der Zazenhäuser Straße
in Stuttgart-Zuffenhausen
mit einem Aufwand von 6.701.991,07 DM (3.426.673,62 €)
wird anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 24.07.1997 (Niederschrift Nr. 171) der im Beschlussantrag
genannten Baumaßnahme
mit einem Aufwand von
zugestimmt.
6.400.000,00 DM
(3.272.268,04 €)
Das Bauvorhaben wurde am 07.12.1999
fertiggestellt.
Der tatsächliche Aufwand beträgt
6.701.991,07 DM
(3.426.673,62 €)
somit Überschreitung
+ 301.991,07 DM
+ (154.405,58 €)


Im Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 25.06.1997 waren die Kosten für aktivierte Eigenleistungen sowie für die Leistungen der Bauabteilung des Tiefbauamts für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung von ca. 600.000 DM nicht enthalten. Es wurde aus kaufmännischen Gründen neu geregelt, dass diese Aufwendungen bereits beim Baubeschluss direkt den Baukosten für das Projekt zugeordnet werden müssen. Deshalb werden die Gesamtkosten für das Vorhaben Regenüberlaufbecken Zazenhäuser Straße beim Abrechnungsbeschluss um diesen Betrag erhöht. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich eine Überschreitung der Gesamtkosten um
ca. 302.000 DM.

Beteiligte Stellen







Betriebsleitung Stadtentwässerung
Prof. BeicheEndrichi. V. Gekeler
Technischer Referent
Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Anlage 1 zur GRDrs

Ausführliche Begründung

Der Gemeinderat hat am 24.07.1997 (Niederschrift Nr. 171) der im Beschlussantrag
genannten Baumaßnahme
mit einem Aufwand von
zugestimmt.
6.400.000,00 DM
(3.272.268,04 €)
Das Bauvorhaben wurde am 07.12.1999
fertiggestellt.
Der tatsächliche Aufwand beträgt
6.701.991,07 DM
(3.426.673,62 €)
somit Überschreitung
+ 301.991,07 DM
+ (154.405,58 €)