Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 811/2009
Stuttgart,
10/13/2009



Weiterentwicklung der Hauptschule zur Werkrealschule
Einrichtung von Werkrealschulen in der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schuljahr 2010/2011




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.11.2009
04.11.2009
05.11.2009



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt bis zum 15. Dezember 2009 in einem ersten Schritt beim Land die Einrichtung von Werkrealschulen für folgende 19 Hauptschulen zum Schuljahr 2010/2011: 2. Zur Weiterentwicklung der verbleibenden Hauptschulen werden im Rahmen der anstehenden Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen auf der Grundlagen der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen Planungsvorschläge erarbeitet und zu gegebener Zeit ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Die Hauptschule an der Schönbuchschule wird aufgehoben. Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden dort keine Hauptschulklassen mehr geführt. Die Schule ist künftig reine Grundschule.


Begründung:


Der Landtag hat am 30. Juli 2009 die Weiterentwicklung der Hauptschule zur Werkrealschule durch entsprechende Änderungen im Schulgesetz beschlossen. Die Landesregierung betont, dass sie damit an das Maßnahmenpaket zur Stärkung der Hauptschulen vom Juni 2007 anknüpft und erneut die Bedeutung und das unverwechselbare Profil dieser Säule des gegliederten Schulsystems unterstreicht. Die Schulträger sind aufgefordert, Anträge auf Einrichtung einer Werkrealschule jeweils bis zum 15. Dezember eines Jahres, erstmals also 2009, zu stellen.

Wichtige Eckpunkte ( s. Anlage 1 „ Konzept der Werkrealschule) dabei sind:

· Mindestens Zweizügigkeit – orientiert am Klassenteiler
· Werkrealschule ist Wahlschule
· Mit der Gesetzesänderung sind die Schulbezirke entfallen und können für die Werkrealschulen und die Hauptschulen nur noch zeitlich befristet bis zum Schuljahr 2015/2016 eingerichtet werden
· Die Werkrealschulen können Ganztagesschule werden


Der vom Land vorgesehene Zeitrahmen ist wiederum für einen großen Schulträger wie die Landeshauptstadt Stuttgart mit insgesamt 35 Hauptschulen sehr eng bemessen. Die umfangreichen Vorgaben des Kultusministeriums für die Antragstellung können der Anlage 2 entnommen werden. Dennoch muss sich auch die Stadt kurzfristig dieser einschneidenden Änderung stellen und auch den Stuttgarter Schüler/innen den Einstieg in die Werkrealschulen zum Schuljahr 2010/2011 ermöglichen.

Zum ersten Antragszeitpunkt wird daher für jene Hauptschulen die Einrichtung der Werkrealschule beantragt, die
· bereits jetzt (auf früheren Antrag des Schulträgers) eine 10. Werkrealschulklasse führen können,
· deren Entwicklung trotz allgemein rückläufiger Übertrittsquoten mindestens zweizügig ist
· und die aus heutiger Sicht über den notwendigen Raumbestand verfügen.

Lediglich bei der Luginslandschule ist trotz gesicherter Zweizügigkeit ein Raumfehlbedarf für die 10. Klasse der Werkrealschule vorhanden, für den noch keine konkrete Planung vorliegt. Hier muss zeitnah eine Lösung gefunden werden.

Bei der Zahl der vorgeschlagenen Schulen und der hier unterzubringenden Züge wurde beachtet, dass diese neuen „Wahl“-Schulen auch ausreichend Platz für mögliche, jetzt im Umfang noch nicht absehbare Anmeldungen/Wechsel aus den bisherigen Bezirken der verbleibenden Hauptschulen haben. Die zur Einrichtung von Werkrealschulen vorgesehenen 19 Standorte bieten Aufnahmemöglichkeiten für 41 Klassen. Derzeit erhalten in Klassenstufe 4 der Grundschulen knapp 1.000 Schüler/innen eine Empfehlung für den Wechsel in Hauptschulen. Sollten sich zum Schuljahr 2010/2011 wider Erwarten alle Schüler/innen ausschließlich für Werkrealschulstandorte entscheiden, könnten verteilt auf diese Standorte theoretisch alle bei einer durchschnittlichen Klassenstärke von 24,4 Schüler aufgenommen werden.

Alle Schulen zusammen (Hauptschulen und künftige Werkrealschulen) bieten Aufnahmemöglichkeiten für 62-65 Klassen. Eine Übersicht über alle derzeitigen Hauptschulen, deren Zügigkeit und Angebote im Ganztageschulbereich ist dieser Vorlage als Anlage 3 angeschlossen.

Die Festlegung möglicher weiterer Werkrealschulstandorte ist mit umfänglicheren Vorarbeiten verbunden. Da an den verbleibenden Hauptschulen nicht von stabilen Zweizügigkeiten im Schüleraufkommen oder ausreichenden Raumverhältnissen ausgegangen werden kann, kämen hier Kooperationen oder Zusammenlegungen in Frage. Hier räumt das Land verschiedene Möglichkeiten ein.

Dazu muss jedoch vor allem zunächst die Schülerentwicklung im Rahmen der vorgesehenen Schulentwicklungsplanung (GRDrs. 417/2009) für die allgemein bildenden Schulen - herunter gebrochen auf die Stadtbezirke - berechnet werden. Erst auf dieser Grundlage können Planungsalternativen für die örtliche Schulversorgung erarbeitet, mit den betroffenen Schulen und Bezirksbeiräten abgestimmt und diese dem Gemeinderat dann zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung sind für den Hauptschulbereich folgende Kernfragen zu beantworten und nach Möglichkeit verschiedene Lösungsalternativen aufzuzeigen: · Wie wirkt sich die Senkung des Klassenteilers mittel- bis langfristig auf die Zahl der Klassen aus?
· Wo und wie können einzügige Hauptschulen in Kooperation mit anderen Hauptschulen beibehalten werden?
· Wo sollten Standorte aufgrund des Bedarfs zusammengelegt werden?
· Bleibt trotzdem eine wohnortnahe Versorgung verteilt auf das Stadtgebiet erhalten?
· Wie wirkt sich dies ggf. auf die Schulwege aus? Gibt es ggf. gute Anbindungen an den ÖPNV?
· Welche Auswirkungen haben neue Strukturen auf die jeweilige Raumsituation?
· Welche zusätzlichen Raumbedarfe entstehen an den einzelnen Standorten wenn die Werkrealschulen mit Ganztagesbetrieb ausgebaut werden?

Das Land hat mit der Änderung des Schulgesetzes die bestehenden Schulbezirksgrenzen aufgehoben. Es wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, vorübergehend, längstens bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016, neue Schulbezirke getrennt für die Werkrealschulen und für die Hauptschulen einzurichten. Davon wird jedoch abgesehen, da sich die Standorte der neuen Werkrealschulen und der verbleibenden Hauptschulen nicht homogen über das Stadtgebiet verteilen und damit eine vernünftige Schulbezirkseinteilung nicht möglich ist.

Auch eröffnet das Land jeder Werkrealschule die Möglichkeit, Ganztagesschule zu werden. Für bereits bestehende Ganztagesschulen ist kein neuer Antrag zu stellen. Bei einer Vielzahl der Schulen, die seit Mitte der 90er Jahre auf deutlich eingeschränkter Basis Ganztagesschule (Erweitertes Betreuungsangebot – EBA) geworden sind, sind jedoch die räumlichen Ausstattungen (nur Cafeteria, kein vollständiger Essensbereich) in vielen Fällen unzureichend. Hier hat – nicht zuletzt durch die Einführung des Ein-Euro-Essens für Bonuscard-Empfänger – inzwischen ein Wandel in der gesellschaftlichen Einstellung vor allem bezüglich des Mittagessens stattgefunden. Der Ganztagesbetrieb dieser Schulen muss daher ebenfalls im Rahmen der Schulentwicklungsplanung geprüft und die ggf. notwendigen Investitionen festgestellt werden. Erst wenn die Finanzierung dafür gesichert werden kann, wäre beim Land jeweils schulbezogen eine entsprechende Ausweitung des Ganztagesbetriebs zu beantragen.

Ähnlich verhält es sich mit der 10. Werkrealschulklasse, bei der 15 Wochenstunden des Unterrichts in einer beruflichen Schule absolviert werden sollen. Hierfür hat das Land die Umsetzung noch nicht soweit konkretisiert, dass die Folgen für die kommunalen Schulträger absehbar wären. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium/Staatlichen Schulamt muss ein Konzept zur Umsetzung entwickelt werden. Die Auswirkungen – räumlicher und sächlicher Art in den Beruflichen Schulen – bedürfen ggf. einer Ausweitung der Schulentwicklungsplanung auch auf diese Schulen.

Dieses schrittweise Vorgehen der Stadt als kommunaler Schulträgerin wurde im Vorfeld mit dem Staatlichen Schulamt und den Leitungen der Hauptschulen abgestimmt. Die hierfür notwendigen Konferenzbeschlüsse liegen vor bzw. werden bis zur Antragstellung vorgelegt.

Aufhebung der Hauptschule an der Schönbuchschule
Die Schönbuchschule wurde zum Schuljahr 1995/96 als Hauptschule eingerichtet. In den letzten Jahren waren die Übertrittsquoten im Hauptschulbereich der Schule stark rückläufig, so dass keine neuen 5. Klassen mehr eingerichtet werden konnten. Auch die höheren Klassenstufen mussten jahrgangsgemischt unterrichtet werden. Seit diesem Schuljahr gibt es an der Schönbuchschule keine Hauptschülerinnen und Hauptschüler mehr.

Angesichts des insgesamt stark rückläufigen Übertrittsverhaltens an Hauptschulen ist nicht mit einer Veränderung der Bedarfssituation zu rechnen. Alle Schülerinnen und Schüler können an der Pestalozzischule im Rahmen der dort bestehenden Zweizügigkeit beschult werden. Das Staatliche Schulamt hat daher die Landeshauptstadt Stuttgart gebeten, bei dieser klaren Sachlage einen Beschluss zur Aufhebung der Hauptschule an der Schönbuchschule nach § 30 Schulgesetz herbeizuführen.

Die Grundschule an der Schönbuchschule wird weiterhin langfristig zwei- bis dreizügig geführt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Mit der Antragstellung auf Einrichtung von Werkrealschulen sind zunächst keine Kosten für den Schulträger verbunden. Erst nach und nach werden in Folge die weitere Gesetze und Verordnungen angepasst. Inwieweit sich daraus finanzielle Auswirkungen auf bauliche Veränderungen und die Ausstattungen der Schulen ergeben, ist noch nicht erkennbar.


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1. Die Konzeption der neuen Werkrealschule
2. Hinweise des Kultusministeriums zur Bearbeitung der Anträge zur Werkrealschule für die Schulträger
3. Überblick: Einrichtung Werkrealschulen und Weiterentwicklung der Hauptschulen
4. Situation der Hauptschulen in Stuttgart - Schülerentwicklung
5. Übersicht über die derzeitigen Hauptschulstandorte - Übersichtskarte





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2009-10-05 GRDrs 811_2009 Anlage 3.pdf
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2009-10-05 GRDrs 811_2009 Anlage 4.pdf
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GRDrs 811_2009 Anlage 2.pdf
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GRDrs 811_2009 Anlage 1.pdf
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Vorlage8112009.pdf