Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK 5220-05
GRDrs 150/2002
Stuttgart,
02/18/2002



Klinikum Stuttgart
Jahresabschluß zum 31.12.1999




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
08.03.2002
21.03.2002



Beschlußantrag:


1.
      Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluß zum 31. Dezember 1999 in der vorgelegten Form fest.
1.1
    Bilanzsumme
952.772.670,77 DM
1.1.1
    davon entfallen auf der Aktivseite auf
    - das Anlagevermögen
643.849.998,96 DM
    - das Umlaufvermögen
264.758.681,65 DM
    - Ausgleichsposten nach dem KHG
43.866.349,22 DM
    - Rechnungsabgrenzungsposten
297.640,94 DM
1.1.2
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    - das Eigenkapital
257.802.231,83 DM
    - Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
427.216.862,76 DM
    - die Rückstellungen
85.016.499,39 DM
    (davon Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
7.567.269,00 DM)
    - die Verbindlichkeiten
163.565.224,66 DM
    - Ausgleichsposten
19.033.065,13 DM
    - Rechnungsabgrenzungsposten
138.787,00 DM
1.2
    Bilanzgewinn
602.373,29 DM
1.2.1
    Summe der Erträge
440.052.945,31 DM
1.2.2
    Summe der Aufwendungen
439.450.572,02 DM
2.
      Der Bilanzgewinn in Höhe von 602.373,29 DM ist auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
      Die Betriebsleitung wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 1999 bis 31. Dezember 1999 entlastet.



Begründung:


Bedingt durch den Gemeinderatsbeschluß vom 8. Oktober 1998 (GRDrs 259/1998 (Bildung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart zum 1. Juli 1999) wurde es notwendig, das Wirtschaftsjahr 1999 in zwei Rumpfgeschäftsjahre aufzuteilen. Der vorliegende Jahresabschluß zum 31.12.1999 wurde von Arthur Andersen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfaßte auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Der Bericht über die Prüfung ist in Form einer Anlage dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigefügt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 21. Dezember 2001 den Prüfbericht zum Jahresabschluß Herrn Oberbürgermeister zugeleitet. Gegen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1999 des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart (vgl. Anlage) und die Entlastung der Gesamtbetriebsleitung für den Zeitraum 1. Juli 1999 bis 31. Dezember 1999 werden keine Bedenken erhoben. Der vollständige Wortlaut des Prüfberichtes wurde den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses übersandt.

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen

Das Referat F hat der Vorlage zugestimmt.




Dr. Blessing
Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1: Bilanz zum 31.12.1999
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für das zweite Rumpfgeschäftsjahr 1999
Anlage 3: Anhang für das zweite Rumpfgeschäftsjahr 1999
Anlage 4: Lagebericht für das zweite Rumpfgeschäftsjahr 1999
Anlage 5: Bericht über die Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1999
Anlage 6: Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt (Deckblatt, Prüfungsergebnis, Schlußbemerkung)