Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
78
2
Verhandlung
Drucksache:
288/2002
GZ:
WK 5241-01.01
Sitzungstermin:
04/25/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BM Dr. Blessing
Protokollführung:
Frau Haasis
wu
Betreff:
Klinikum Stuttgart
Wahl und Bestellung des leitenden Arztes der PÄDIATRIE 1 der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin beim Olgahospital (Pädiatrisches Zentrum)
Vorgang: Gesundheitsausschuss vom 22.03.2002, nichtöffentlich, Nr. 45
Ergebnis: Bewerbervorstellung
Gemeinderat von 18.04.2002, öffentlich, Nr. 69
Ergebnis: Bewerbervorstellung
Beratungsunterlage ist die vertrauliche Vorlage des Referats Wirtschaft und Krankenhäuser vom 28.03.2002, GRDrs 288/2002.
Die Stimmzettel mit den Namen der Bewerber
Herrn Prof. Dr. Günther E. Dannecker
Herrn Prof. Dr. Karl Paul
werden einzeln an OB Dr. Schuster sowie die Stadträtinnen und Stadträte ausgegeben. Die stimmberechtigten Anwesenden nehmen die geheime Wahl in den im Sitzungssaal aufgestellten Wahlkabinen vor und werfen ihren Stimmzettel anschließend in die Wahlurne. OB
Dr. Schuster
stellt fest, dass der Wahlvorgang ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen wurde. Die Stimmen werden gezählt von
StRin Vetter (CDU)
StRin Marx (90/GRÜNE)
Frau Huber-Erdtmann (Angestellte)
Frau Haasis (Angestellte).
Nach dem Abschluss der Wahlhandlung gibt OB Dr. Schuster folgendes Wahlergebnis bekannt:
Von 59 stimmberechtigten Anwesenden wurden 59 gültige Stimmen abgegeben.
Es entfallen auf Herrn Prof. Dr. Dannecker 52 Stimmen. Er ist damit gewählt.
BM
Dr. Blessing
stellt folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:
Aufgrund der vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2002 erfolgten Wahl wird
Herr Prof. Dr. Günther E. Dannecker
mit Wirkung vom Tage der Arbeitsaufnahme an beim Klinikum Stuttgart zum leitenden Arzt der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin beim Klinikum Stuttgart - Olgahospital (Pädiatrisches Zentrum) bestellt. Er führt die Dienstbezeichnung "Ärztlicher Direktor".
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.