Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: 61-13.1 wie/rr
GRDrs 739/2002
Stuttgart,
08/12/2002



Bebauungsplan Spielplatz Altenburger Steige (Ca 270) in Stuttgart-Bad Cannstatt
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
24.09.2002
10.10.2002



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplanentwurf Spielplatz Altenburger Steige (Ca 270) im Stadtbezirk Bad Cannstatt vom 7. März 2002 und die Begründung mit gleichem Datum sind öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt zum Bebauungsplan (Anlage 2) dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Bebauungsplanverfahren Spielplatz Altenburger Steige soll zur Satzung beschlossen werden. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf dem Flurstück 465 an der Altenburger Steige einen Spielplatz zu errichten.

Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel für die Herstellung des Spielplatzes sind im Doppelhaushalt 2002/2003 enthalten.


Beteiligte Stellen

Ref. USO, Ref. F,


Erledigte Anträge/Anfragen

Schreiben der Arbeitsgruppe “Spielräume in Bad Cannstatt” vom 7. Januar 2001.


Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Bebauungsplan vom 7. März 2002 (Deckblatt siehe Dateianhang)
Anlage 1


Ausführliche Begründung:


Am 24. Juli 2001 beschloss der Ausschuss für Umwelt und Technik die Aufstellung des Bebauungsplans Spielplatz Altenburger Steige (Ca 270) im Stadtbezirk Bad Cannstatt mit der Vorgabe, auf dem Flurstück 465 an der Altenburger Steige einen Spielplatz zu planen.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung fand am 18. Oktober 2001 ein Erörterungstermin im Bezirksrathaus Bad Cannstatt statt.

Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die sich zustimmend geäußert hatten, fand in der Zeit vom 21. Mai 2002 bis 20. Juni 2002 die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Spielplatz Altenburger Steige (Ca 270) in der Fassung vom 7. März 2002 statt. Anregungen wurden nicht vorgetragen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Spielplatzes für größere Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, die Flächen mit Spiel- und Sportgeräten für größere Kinder und Jugendliche so auszustatten, dass Aufenthaltsqualität entsteht und der Spielplatz als Ort der Begegnung von den Jugendlichen angenommen wird. Dazu wird angestrebt, die weitere Planung mit den Jugenlichen gemeinsam durchzuführen und die Möglichkeit zu eröffnen, dass der Spielplatz auch mit dem Fahrrad erreichbar ist.

Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist in Folge der im Gebiet vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Freiraumqualität entbehrlich.




Anlage 2


1. Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes

2. Geltendes Recht und andere Planungen


3. Planerische Gestaltung
4. Umweltbelange


Stuttgart, 7. März 2002




Dr.-Ing. Kron
Stadtdirektor