Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9011-05
GRDrs 1285/2007
Stuttgart,
12/21/2007



Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2008/2009 am 21. Dezember 2007



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich21.12.2007



Beschlußantrag:

I. Zustimmung

Dem am 04. Oktober 2007 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2008/2009 und der Finanzplanung 2007 bis 2011 wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 12. November bis 21. Dezember 2007 ergeben haben.


II. Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Haushaltsjahre 2008/2009

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 21. Dezember 2007 folgende
§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
200.000.000
200.000.000

§ 3

1.Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung über die Erhebung von Realsteuern vom 12. Februar 1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Mai 2000, mit Wirkung vom 1. Januar 2001
wie folgt festgesetzt (2008):
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
420 vH
852 475 300 DM
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
420 vH
der Steuermessbeträge.
2.Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Jahr 2009 wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 vH
852 475 300 DM
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 vH
der Steuermessbeträge.
3.Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wurde in der Satzung über die Erhebung von Realsteuern vom 12. Februar 1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Mai 2000, mit Wirkung vom 1. Januar 2000 auf der Steuermessbeträge festgesetzt.
420 vH


III. Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art

Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als inneres Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.

IV. Ermächtigung

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen im Haushaltsplan aufgrund der Haushaltsplanberatungen zur Herstellung des Haushaltsausgleichs sowie bezüglich weiterer Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke vorzunehmen.

V. Anträge aus der Mitte des Gemeinderats

Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2008/2009 und zur Finanzplanung bis 2011 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






21. Dezember 2007
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

gez.

Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



Anlagen
3. Änderungsliste


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