Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
9011-05
GRDrs
1285/2007
Stuttgart,
12/21/2007
Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2008/2009 am 21. Dezember 2007
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
21.12.2007
Beschlußantrag:
I.
Zustimmung
Dem am 04. Oktober 2007 eingebrachten Entwurf des
Haushaltsplans 2008/2009
und der
Finanzplanung 2007 bis 2011
wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 12. November bis 21. Dezember 2007 ergeben haben.
II.
Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Haushaltsjahre 2008/2009
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 21. Dezember 2007 folgende
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2008/2009
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
2008
2009
EUR
EUR
1.
den Einnahmen und Ausgaben von je
2.525.040.200
2.844.654.900
davon im Verwaltungshaushalt
2.202.763.500
2.354.742.000
852 475 300 DM
Vermögenshaushalt
322.276.700
489.912.900
2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
0
0
3.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
147.350.000
158.965.000
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
200.000.000
200.000.000
§ 3
Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
1.
Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung über die Erhebung von Realsteuern vom 12. Februar 1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Mai 2000, mit Wirkung vom 1. Januar 2001
wie folgt festgesetzt (
2008
):
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
420 vH
852 475 300 DM
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
420 vH
der Steuermessbeträge.
2.
Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Jahr
2009
wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 vH
852 475 300 DM
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 vH
der Steuermessbeträge.
3.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wurde in der Satzung über die Erhebung von Realsteuern vom 12. Februar 1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Mai 2000, mit Wirkung vom 1. Januar 2000 auf der Steuermessbeträge festgesetzt.
420 vH
III.
Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art
Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als inneres Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.
IV.
Ermächtigung
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen im Haushaltsplan aufgrund der Haushaltsplanberatungen zur Herstellung des Haushaltsausgleichs sowie bezüglich weiterer Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke vorzunehmen.
V.
Anträge aus der Mitte des Gemeinderats
Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2008/2009 und zur Finanzplanung bis 2011 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
21. Dezember 2007
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
gez.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlagen
3. Änderungsliste
Vorlage12852007.pdf