Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
150
2, 3
VerhandlungDrucksache:
573/2002, 574/2002
GZ:
9318, 9011-05
Sitzungstermin: 07/18/2002
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:EBM Dr. Lang
Protokollführung: Frau Haasis
Betreff: - Abschluss der Jahresrechnung 2001
- Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für die
Haushaltsjahre 2002/2003
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2002,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Finanz- und Beteiligungsreferats vom 08.07.2002, GRDRs 573/2002, mit folgendem

Beschlussantrag:




Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Finanz- und Beteiligungsreferats vom 08.07.2002, GRDrs 574/2002 (s. Niederschrifts-Nr. 151/2002).

OB Dr. Schuster ruft die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zur gemeinsamen Beratung auf.

Der Bericht von EBM Dr. Lang wird nachstehend im gekürzten Wortlaut wiedergegeben:


StR Föll (CDU) dankt EBM Dr. Lang sowie seinen Mitarbeitern/-innen beim Finanz- und Beteiligungsreferat und bei der Stadtkämmerei für die geleistete Arbeit, die nicht einfach gewesen sei, zum einen wegen der zu tätigenden komplizierten Transaktionen, zum anderen, weil die Planungssicherheit nicht mehr gegeben sei. StR Kanzleiter spricht ebenfalls seinen herzlichen Dank für die hinter den GRDrsn 573/2002 und 574/2002 stehende Mühe aus. StR J. Zeeb (FW) hebt als positiv hervor, dass EBM Dr. Lang frühzeitig auf die Probleme hingewiesen hat. StR R. Zeeb (FDP/DVP) und StR Lieberwirth (REP) danken für den Jahresabschluss 2001. Eingehend auf die abschließende Anmerkung von EBM Dr. Lang bringt StR Wölfle (90/GRÜNE) seine Freude über dessen "Weitermachen" zum Ausdruck.

Es folgen die weiteren Stellungnahmen ebenfalls im gekürzten Wortlaut:

StR Föll:


StR Kanzleiter:

StR Wölfle:


StR J. Zeeb:


StR R. Zeeb:


StR Lieberwirth:


Die von EBM Dr. Lang in seinem Bericht gemachte Aussage zu Anlage 4 der GRDrs 574/2002 "Auswirkungen von Gesetzen und Einzelmaßnahmen des Bundes auf die Finanzen der Landeshauptstadt Stuttgart" aufgreifend dankt StR Föll der Stadtkämmerei ausdrücklich für diese Zusammenstellung. Von StR Kanzleiter wird diese Anlage als polemisch empfunden. StR Wölfle vermisst die Gegenrechnung. EMB Dr. Lang nimmt zu diesen Vorwürfen Stellung und erklärt, die in der Anlage 4 gemachten Angaben beruhten auf Berechnungen des Deutschen Städtetages und könnten in den Finanzberichten der betreffenden Jahre nachgelesen werden. Zur Steuerreform bestätigt EBM Dr. Lang, sie sei - unabhängig von der Ausgestaltung im Einzelnen - quer durch alle politischen Fraktionen im Bundestag gewünscht worden. Dass jedoch etwas fasch gelaufen sei, zeige sich bei der Körperschaftssteuer.

StR Kanzleiter geht auf die Haushaltsreste ein. Angesichts der allgemeinen Nachfrageschwäche gerade auf dem Bausektor halte er es für sehr bedenklich, dass es die Stadtverwaltung offensichtlich nicht schaffe, das in der Planung Vorgenommene in die Realität umzusetzen. Insoweit wirke der Gemeinderat mit seiner Politik, was die konjunkturelle Entwicklung anbelange, kontraproduktiv, und dies wirke sich sicher nicht positiv auf die Gewerbesteuereinnahmen aus. StR Lieberwirth bittet um Auskunft, ob die Haushaltsausgabereste auf mangelhafte Planung oder nicht absehbare Vorkommnisse zurückzuführen sind. EBM Dr. Lang erinnert an die wiederholten Hinweise der Finanzverwaltung bei den Haushaltsplanberatungen, dass es höchst problematisch sei, Objekte ohne Planungsreife in den Haushalt einzustellen. Verständnis habe er natürlich dafür, wenn - weil politische Signale nach außen gegeben werden sollten - in bestimmten Fällen anders verfahren worden sei.

An StR Lieberwirth gewandt führt EBM Dr. Lang weiter aus, Haushaltseinnahmereste gebe es keine.

Zu der von StR Kanzleiter angeführten Kredittilgung von 142,5 Mio. DM bittet EBM Dr. Lang zu beachten, dass dieser eine Kreditaufnahme von 60 Mio. DM gegenüberstehe, so dass sich der Schuldenstand nur um 82,5 Mio. DM verringert habe.

Eingehend auf die Ausführungen von StR J. Zeeb versichert EBM Dr. Lang, das im Herbst vorzulegende Sanierungsprogramm werde keine Steuererhöhungen umfassen, weder bei der Gewerbesteuer noch bei der Grundsteuer.

OB Dr. Schuster stellt abschließend fest:


(Beschlussfassung über die GRDrs 574/2002 s. Niederschrifts-Nr. 151/2002)