1. |
Die Gebühren im Kindergarten- und im Ganztagesbereich für Kinder wurden letztmals zum 01.08.1999 neu beschlossen und erstmals nach einer einheitlichen, transparenten und leicht nachvollziehbaren Systematik für alle Betreuungsformen erhoben. Diese Systematik wird auch künftig beibehalten.
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2. |
Nach dem Beschluß Nr. 6 der GRDrs.163/1999 ist die seinerzeit beschlossene Höhe der Gebühren Ausgangsbasis für künftig kontinuierliche Anpassungen, die alle 2 Jahre auf Grundlage der allgemeinen Preissteigerungsrate dem Gemeinderat vorgelegt werden.
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3. |
Der bisher gültige einheitliche Stundensatz pro Betreuungsstunde betrug 0,90 DM, pauschal für 20 Tage im Monat und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Entsprechend Nr. 12 des Gemeinderatsbeschlusses nach GRDrs. 383/2001 werden die Gebühren ab 01.01.2002 angehoben auf 0,50 € je Betreuungsstunde (Anlage 2). In DM-Währung entspricht diese Erhöhung o,o78 DM je Betreuungsstunde und entspricht etwa der seit 2 Jahren eingetretenen gesteigerten Lebenshaltungskosten.
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