Die Planungskosten werden von der Bauherrschaft übernommen. Finanzielle Aufwendungen entstehen der Landeshauptstadt Stuttgart nicht.
Beteiligte Stellen Referate T, TS, USO, WFB, OB/82, SJG Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Begründung gem. § 9 (8) BauGB vom 19.04.2004/15.07.2005 3. Namensliste der Beteiligten 4. Anregungen privater Beteiligter 5. Bebauungsplan (Planausschnitt) mit Textteil vom 19.04.2004/15.07.2005