Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
125
9
VerhandlungDrucksache:
133/2005
GZ:
-
Sitzungstermin: 23.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Sanierung Möhringen 3 - Fasanenhof -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf -
Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Fest-
legung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 295

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 305
Verwaltungsausschuss vom 22.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 229

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 06.05.2005, GRDrs 133/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet Möhringen 3 - Fasanenhof - wird wie folgt erweitert:
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflicht

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

OB Dr. Schuster stellt fest: