Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 8110-00
GRDrs 238/2002
Stuttgart,
03/14/2002



Neuordnung der Energiebeteiligungen der Landeshauptstadt Stuttgart
- Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am Stammkapital der TWS -
Anlage der zufließenden Mittel




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
20.03.2002
21.03.2002



Beschlußantrag:
  1. Die der Landeshauptstadt durch den Verkauf der TWS-GmbH zufließenden Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.626 Mio. EUR, davon im Jahr 2002 1.134 Mio. EUR und im Jahr 2003 492 Mio. EUR, werden wie folgt verwendet:

    a) rd. 537,0 Mio. EUR

    entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 für die Ablösung von zwei Schuldscheindarlehen der LBBW, die zur Refinanzierung der stillen Einlage der LBBW aufgenommen worden sind.

    Der Aufwand ist im Vermögenshaushalt bei der Ausgabe-Finanzposition 2.9110.9781.000 VKZ 0040 - Schuldenwirtschaft, außerordentliche Tilgung - zu decken.

    Dazu wird bei dieser Ausgabe-Finanzposition eine außerplanmäßige Ausgabe in dieser Höhe zugelassen, die durch Erlöse aus dem Verkauf der TWS-GmbH gedeckt ist.

    b) rd. 278,5 Mio. EUR

    entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 für die Ablösung der Zwischenfinanzierung eines Kaufpreisanteils für den Erwerb der Grundstücke für Stuttgart 21.

    c) rd. 42,2 Mio. EUR

    entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 zur Finanzierung des Kaufpreises für den Güterbahnhof Bad Cannstatt.

    d) die restlichen rd. 768,3 Mio. EUR

    werden entsprechend dem voraussichtlichen Zufluss (2002: 276,3 Mio. EUR, 2003: 492 Mio. EUR) in eine Sonderrücklage eingestellt.

  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge nach Kenntnis der definitiven Belastung aus der Kapitalertragsteuer und dem Vorliegen der genauen Zahlen für Schuldentilgung und Vorfinanzierung exakt festzulegen und anzupassen.
  3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass von den Mitteln der Sonderrücklage

    450 Mio. EUR langfristig und

    die restlichen 318,3 Mio. EUR kurzfristig mit einer Laufzeit von 9 bis 27 Monaten als Geschäft der laufenden Verwaltung

    angelegt werden.
  4. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die langfristige Anlage der Mittel der Sonderrücklage in Höhe von 450 Mio. EUR und der bei der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) verbleibenden 550 Mio. EUR, in der Form von 8 Spezialfonds von je 125 Mio. EUR bei verschiedenen Geldinstituten - wie in der ausführlichen Begründung dargestellt - vorgenommen wird.

    Bis zur Auskehrung der Mittel der Kapitalherabsetzung von der SVV an die Landeshauptstadt werden alle Spezialfonds bei der SVV geführt.
  5. Vom ordentlichen Tilgungsverlauf der bestehenden Kredite im Stadthaushalt in den Jahren 2002 bis 2005 sowie von den Möglichkeiten einer außerordentlichen Tilgung (vgl. ausführliche Begründung) wird Kenntnis genommen.
  6. Vom Personalbedarf in Höhe einer halben Stelle für die Abwicklung und Betreuung der kurz- und langfristigen Geldanlagen bei der Stadtkämmerei (Allgemeine Abteilung, Finanzmanagement) wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 7. Februar 2002 den Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am Stammkapital der TWS an die EnBW beschlossen (GRDrs 15/2002, Niederschrift Nr. 16/2002). Von den der Stadt zufließenden 1.626 Mio. EUR (1.134 Mio. EUR am 2. April 2002, 492 Mio. EUR Ende 2003) sind 537 Mio. EUR für die Ablösung der Kreditfinanzierung der stillen Einlage bei der LBBW und 278,5 Mio. EUR für die Beendigung der Zwischenfinanzierung eines Kaufpreisanteils für den Erwerb der Grundstücke Stuttgart 21 sowie 42,2 Mio. EUR zur Finanzierung des Kaufpreises für den Güterbahnhof Bad Cannstatt zu verwenden. Somit verbleiben 768,3 Mio. EUR, die langfristig als Geldvermögen erhalten und deshalb einer Sonderrücklage zugeführt werden sollen.

Von den Mitteln der Sonderrücklage sollen 318,3 Mio. EUR kurzfristig angelegt werden. Sie sollen zu den Zeitpunkten zur Verfügung stehen, zu denen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 ein Finanzierungsbedarf in den Vermögenshaushalten entsteht, der eine Kreditaufnahme notwendig machen würde. 450 Mio. EUR sollen langfristig in Spezialfonds angelegt werden. Diese Spezialfonds müssen vorerst durch die SVV gebildet werden. Sobald die entsprechenden Mittel an die Stadt ausgekehrt werden, gehen die Spezialfonds auf die Stadt über.

Die Verwaltung empfiehlt angesichts der hohen ordentlichen Tilgung von einer zusätzlichen außerordentlichen Kredittilgung, die bis zu einer Höhe von von 146,4 Mio. EUR in den Jahren 2002-2005 möglich wäre, abzusehen.

Die Finanzmärkte lassen aus heutiger Sicht für das laufende und das kommende Jahr keine gravierenden Zinssteigerungen am Kapitalmarkt erkennen. Auf dieser Basis wird bei den Zinsanpassungen in 2002 und 2003 eine Reduzierung der bestehenden Zinssätze auf rd. 5,0 % bis 5,5 % p.a. bei einer längerfristigen Zinsbindung erwartet. Bei einer langfristigen Anlage in Spezialfonds ist mit einer höheren Rendite zu rechnen.


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 238/2002


Ausführliche Begründung:

Allgemeines

Der Gemeinderat hat am 7. Februar 2002 (GRDrs 15/2002, Niederschrift Nr. 16/2002) den Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am Stammkapital der TWS an die EnBW beschlossen. In der GRDrs 15/2002 sind alle Einzelheiten dargelegt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die genannten Beträge unter dem Vorbehalt stehen, dass die vorgeschlagenen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Lösungen so vollzogen werden können und eine ggf. notwendige längerfristige Belassung der Mittel in der SVV nicht zu zusätzlichen Steuerbelastungen führt.


Kapitalherabsetzung bei der SVV

Bei der SVV war eine Herabsetzung des Stammkapitals von 572 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR beabsichtigt. Zwischenzeitlich haben Gespräche und Abstimmungen mit dem Finanzamt Stuttgart-Körperschaften stattgefunden. Dieses hält eine Herabsetzung im vorgesehenen Umfang für problematisch. Nach seiner Auffassung sind derzeit noch 80 Mio. EUR Stammkapital betrieblich notwendig.

Dieser Forderung muss Rechnung getragen werden. Da andererseits die SVV mit insgesamt 550 Mio. EUR Stammkapital und Rücklagen mit Kapital ausgestattet ist, kann die zu bildende Kapitalrücklage von 550 Mio. EUR auf 470 Mio. EUR reduziert werden. Insgesamt bleibt die SVV damit wie ursprünglich vorgeschlagen mit 550 Mio. EUR Eigenkapital ausgestattet.

Es wurde auch geprüft, ob die Kapitalherabsetzung ohne die Einhaltung eines Sperrjahres (vgl. § 58 GmbHG) möglich ist. Dies ist grundsätzlich der Fall. Im Hinblick auf eine im Juli 1998 beschlossene Kapitalerhöhung, die am 23. September 1998 ins Handelsregister eingetragen worden ist, besteht aber eine davon unabhängige Sperrfrist von 5 Jahren. Diese endet am 22. September 2003. Nach der bis kurz vor Jahresende geltenden Gesetzesfassung wäre diese Sperrfrist zum Ende des Jahres 2001 abgelaufen. Durch das am 20.12.2001 verabschiedete Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz ist der vorzeitige Ablauf der Sperrfrist jedoch entfallen.


Auswirkungen auf die der Stadt zufließenden Mittel

Aufgrund des höheren Stammkapitals ergibt sich bei der Ausschüttung von der SVV an die Landeshauptstadt eine um 4 Mio. EUR höhere Kapitalertragsteuer. Die der Stadt zufließenden Mittel werden somit anstelle der in der GRDrs 15/2002 genannten 1.630 Mio. EUR nur 1.626 Mio. EUR betragen.

Davon werden 1.134 Mio. EUR am 2. April 2002 und 492 Mio. EUR erst Ende 2003 (nach Ablauf der Sperrfrist) der Landeshauptstadt zufließen.


Verwendung des Veräußerungserlöses, Bildung einer Sonderrücklage

Von den der Stadt zufließenden 1.626 Mio. EUR sind nach den Beschlüssen des Gemeinderats 537 Mio. EUR für die Ablösung der Kreditfinanzierung der stillen Einlage bei der Landesbank Baden-Württemberg zu verwenden. 278,5 Mio. EUR sind für die Beendigung der Zwischenfinanzierung eines Kaufpreisanteils für den Erwerb der Grundstücke Stuttgart 21 und weitere 42,2 Mio. EUR zur Finanzierung des Kaufpreises für den Güterbahnhof Bad Cannstatt notwendig.

Somit verbleiben 768,3 Mio. EUR, die langfristig als Geldvermögen erhalten werden sollen. Die Verwaltung schlägt vor, sowohl die in 2002 noch vorhandenen 276,3 Mio. EUR als auch die Ende 2003 zufließenden 492 Mio. EUR einer Sonderrücklage zuzuführen. Eine Sonderrücklage ist möglich, wenn sie für außergewöhnliche besondere Zwecke, die erst in späteren Jahren heranstehen, gebildet wird. Solche Zwecke sind z. B. die Durchführung olympischer Spiele oder die Folgemaßnahmen nach Übergabe der Grundstücke für Stuttgart 21.

Mittel einer Sonderrücklage können, solange sie für ihren Zweck nicht benötigt werden, als innere Darlehen im Vermögenshaushalt in Anspruch genommen werden.


Anlagestrategie

Kurz- und mittelfristige Geldanlagen

Von den am 2. April 2002 zufließenden Mitteln sollen 276,3 Mio. EUR kürzerfristig angelegt werden. Sie sollen zu den Zeitpunkten zur Verfügung stehen, zu denen im Jahr 2002, 2003 und 2004 ein Finanzierungsbedarf in den Vermögenshaushalten der Landeshauptstadt entsteht, der zu einer Kreditaufnahme führen würde. Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat mit Schreiben vom 12. Februar 2002 verschiedene Banken und Kapitalanlagegesellschaften zur Abgabe von Angeboten für kurz- und mittelfristige Geldanlagen von insgesamt 300 Mio. Euro mit Anlagehorizonten von 9, 18 und 27 Monaten aufgefordert.

Die einzelnen Angebote liegen bei klassischen Anlagen indikativ bei Jahreszinssätzen von rund 3,5 % für 9 Monate Laufzeit, 3,9 % für 18 Monate Laufzeit und 4,2 % für 27 Monate Laufzeit. Die Angebote sind vielfältig. Sie umfassen herkömmliche Festgelder und Schuldscheine, Pfandbriefe, Schuldscheindarlehen, Geldmarktfonds usw.. In Gesprächen mit Banken wird eine Anlagestrategie entwickelt und umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Sofern diese Mittel infolge Verzögerungen bei Baumaßnahmen u.ä. erst später benötigt würden, ist eine Verlängerung der Geldanlagen problemlos möglich.

Ende 2003 erhält die Landeshauptstadt die Mittel aus der Kapitalherabsetzung der SVV in Höhe von insgesamt 492 Mio. EUR. Davon wären entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung 450 Mio. EUR als Spezialfonds angelegt. Die restlichen 42 Mio. EUR würden von der SVV bis zur Auskehrung an die Landeshauptstadt im Herbst 2003 kurzfristig angelegt. Nach ihrem Eingang bei der Landeshauptstadt werden sie so angelegt, dass sie im Finanzplanungszeitraum als innere Darlehen eingesetzt werden könnten. Zusammen mit den bereits 2002 zufließenden 276,3 Mio. EUR stünden für diesen Zweck dann 318,3 Mio. EUR zur Verfügung.

Spezialfonds

450 Mio. EUR der Sonderrücklage sollen langfristig in sogenannten Spezialfonds angelegt werden. Diese Spezialfonds müssen vorerst durch die SVV gebildet werden. Sobald die entsprechenden Mittel an die Stadt ausgeschüttet werden, gehen die Spezialfonds auf die Stadt über.

Im Hinblick auf die zu erwartenden Einnahmen aus den Veräußerungserlösen der Energiebeteiligungen hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche verbunden mit Präsentationen mit Banken und Kapitalanlagegesellschaften geführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Spezialfonds das geeignetste Instrument für eine langfristige Geldanlage darstellt. Aufgrund langjähriger Erfahrungen und Auswertungen kann davon ausgegangen werden, dass mit einem Spezialfonds mittel- und langfristig eine höhere Rendite als mit ausschließlich festverzinslichen Wertpapieren zu erzielen ist.

Das Instrument Spezialfonds wurde dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderats im Rahmen des Berichts über die Entwicklung der im Jahr 2000 aufgelegten Fonds am 31. Januar 2001 (GRDrs 18/2001) ausführlich vorgestellt. Der Verwaltungsausschuss hat der Weiterführung dieser Fonds zugestimmt. Am 6. März 2002 (GRDrs 79/2002) hat der Verwaltungsausschuss von der Entwicklung der Spezialfonds im Jahr 2001 Kenntnis genommen und den auf Grund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erforderlichen Anlagerichtlinien für die Landeshauptstadt Stuttgart zugestimmt.

Zur Anlage der Veräußerungserlöse aus den Verkäufen der Energieaktien hat das Finanz- und Beteiligungsreferat mit Schreiben vom 12. Februar 2002 zwanzig Banken/Kapitalanlagegesellschaften (KAG) zur Abgabe eines Angebots über die Auflegung eines Spezialfonds für die Stadt und die SVV aufgefordert. Dem Schreiben war ein ausführlicher Fragenkatalog (46 Fragen) zur Strukturierung des Auswahlprozesses beigefügt. Die Banken/Gesellschaften wurden darauf hingewiesen, dass die einschlägigen Vorschriften für Geldanlagen von Kommunen in Baden-Württemberg, insbesondere § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung und die Anlagerichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zu beachten sind. Ein weiteres Kriterium war, auf Dauer einen ausschüttbaren Ertrag von jährlich mindestens 5 % zu erzielen.

Die Angebote und Fragenkataloge sind alle fristgerecht bis 22. Februar 2002, vollständig und wie erwartet in hoher Qualität vorgelegt worden. Die Angebote wurden intensiv geprüft und bewertet. Aufgrund einer Vorauswahl am 27.Februar 2002, an dem auch ein Vertreter der SVV teilnahm, wurden 8 Kapitalanlagegesellschaften zu Gesprächen/Verhandlungen am 04. und 05. März 2002 eingeladen. In den Verhandlungen wurden hauptsächlich die Sicherheitsbedürfnisse der Stadt, die Renditeerwartungen und das Erfordernis von jährlichen Ausschüttungen, die Fondsstrategien (Startaufstellung der Fonds), die Frage einer Beimischung von Corporate-Bonds (Unternehmensanleihen, ggf. bei SVV denkbar unter Anrechnung auf den Aktienanteil) und die Gebührenseite angesprochen. Alle Kapitalanlagegesellschaften halten die Grundstruktur 70 : 30 (Renten/Aktien) für langfristig sinnvoll, weil nach deren Einschätzung der Aktienmarkt größere Chancen als der Rentenmarkt bietet. Die Einstiege in den Aktienanteil würden sukzessive erfolgen.

In einer weiteren telefonischen Gesprächsrunde wurden dann die Gebühren, die sich jeweils aus einer laufenden Verwaltungsgebühr der Kapitalanlagegesellschaft und den Transaktionskosten der Depotbank für Aktien- und Rentenkäufe zusammensetzen, intensiv nachverhandelt. Dabei konnten gute Konditionen, die für alle Anbieter gleich gelten, erzielt werden. In dieses Preissystem werden auch die bestehenden Fonds der Stadt bei der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft einbezogen. Bei den Verhandlungen hat sich die Landeshauptstadt auch des Sachverstands der NWS bedient, die seit längerer Zeit Geldanlagen in Spezialfonds besitzt.

Die Kapitalanlagegesellschaften haben durchweg überzeugende Angebote und Konzeptionen vorgestellt. Nachdem die Gebührensätze bei allen Gesellschaften vergleichbar ausgestaltet sind, wird vorgeschlagen, die anzulegenden Mittel von insgesamt 1.000.000.000 EUR auf acht Fonds von jeweils 125.000.000 EUR aufzuteilen.

Diese breite Aufteilung dient auch einer zusätzlichen Diversifizierung und Risikostreuung, da die Fondsmanager unter den Rahmenvorgaben von Stadt und SVV unterschiedliche Investmentstile pflegen werden. Sie ermöglicht außerdem, sich nach einem gewissen Zeitablauf von Unternehmen zu trennen, deren Ergebnisse nicht den Erwartungen und denen der Konkurrenzinstitute entsprechen.

Vermeidung von Kreditaufnahmen

Durch die künftig mit Eigenmitteln finanzierte stille Einlage bei der LBBW und die restlichen Geldanlagezinsen aus dem Veräußerungserlös ergeben sich Mehreinnahmen gegenüber der derzeitigen Finanzplanung, was zu einem geringeren Kreditbedarf führen müsste. Dies ist allerdings davon abhängig, dass keine anderweitigen Verschlechterungen eintreten. Die Verwaltung wird deshalb mit der Aufstellung des erforderlichen Nachtragshaushalts 2002 noch so lange zuwarten, bis die Daten der Mai-Steuerschätzung 2002 sowie zusätzliche eigene Erkenntnisse über die Entwicklung der Stuttgarter Steuereinnahmen vorliegen. Es ist beabsichtigt, den Nachtragshaushalt im Juni 2002 zu verabschieden.

Falls keine sonstigen Verschlechterungen eintreten, geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass durch den Einsatz der zusätzlichen Zinserträge und die vorübergehende Inanspruchnahme von rd. 318 Mio. EUR als innere Darlehen äußere Kreditaufnahmen im Finanzplanungszeitraum bis 2005 weitgehend vermieden werden können.

Tilgung des aktuellen Schuldenbestandes in den Jahren 2002 bis 2005 (äußere Kämmereischulden ohne Eigenbetriebe)

In der folgenden Tabelle sind die Tilgungsbeträge im Finanzplanungszeitraum, nach ordentlicher und außerordentlicher Tilgung getrennt, dargestellt.

Die ordentliche Tilgung beinhaltet den planmäßigen, vertraglich festgelegten Tilgungsverlauf. Zur Ermittlung einer außerordentlichen Tilgung wurden die Fälle ausgewählt, in denen durch Auslaufen der Zinsbindungszeiträume eine kostenfreie Ablösung der Darlehen möglich ist (siehe Anlage 2, Zinsanpassungen).








Der städtische Schuldenstand (ohne Darlehen für die stille Beteiligung an der LBBW) von 511,8 Mio. EUR zum 31. Dezember 2001 (= 875 EUR je Einwohner) verringert sich bis zum 31. Dezember 2005 durch die ordentliche Tilgung von 224,2 Mio. EUR auf 287,6 Mio. EUR (= 491 EUR je Einwohner), sofern in diesem Zeitraum keine neuen Kredite aufgenommen werden.

Die Verwaltung empfiehlt angesichts der hohen ordentlichen Tilgung von 224,2 Mio. EUR von zusätzlichen außerordentlichen Kredittilgungen, die bis zu einer Höhe von 146,4 Mio. EUR in den Jahren 2002-2005 möglich wären, abzusehen.

Die Finanzmärkte lassen aus heutiger Sicht für das laufende und das kommende Jahr keine gravierenden Zinssteigerungen am Kapitalmarkt erkennen. Auf dieser Basis ist bei den Zinsanpassungen in 2002 und 2003 eine Reduzierung der bestehenden Zinssätze (überwiegend Kreditaufnahmen 1992/1993 mit 10-jähriger Zinsbindung) auf rd. 5,0 % bis 5,5 % p.a. bei einer längerfristigen Zinsbindung zu erwarten. Bei einer langfristigen Anlage in den vorgeschlagenen Spezialfonds ist langfristig eine Rendite voraussichtlich von über 6 % erreichbar.

Sowohl bei der Landeshauptstadt, als auch bei der SVV, wird davon ausgegangen, dass zur Verwendung im Haushalt bzw. zur Deckung der SSB-Verluste jährlich 5 % ausgeschüttet werden.

Sofern nach einem gewissen Zeitraum höhere Ausschüttungen möglich wären, ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang diese Mittel zum Inflationsausgleich der Fonds herangezogen werden.

Der Vorschlag für die Errichtung von Spezialfonds mit einem Aktienanteil bis zu 30 % ist auch unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass die Beteiligungen an NWS und EnBW bisher in vollem Umfang aus Aktien und somit aus Produktivvermögen bestanden haben. Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass der Spezialfonds das wesentlich geeignetere Instrument ist, um das Vermögen auf Dauer zu erhalten.


Steuerliche Auswirkungen

Wie bereits ausgeführt, sind durch das höhere Stammkapital zusätzlich rd. 4 Mio. EUR Kapitalertragsteuer abzuführen.

Weiterhin werden die 492 Mio. EUR, die von der SVV erst Ende 2003 an die Stadt ausgekehrt werden können, bei der SVV zusätzliche Zinserträge generieren. Diese Zinserträge können an die Landeshauptstadt ausgeschüttet werden. Sie unterliegen dabei jedoch einer 10 %-igen Kapitalertragsteuer. Aufgrund der Verlustvorträge bei der SVV wird davon ausgegangen, dass die Zinserträge bei der SVV zu keiner Körperschaftsteuerbelastung führen.

Personal

Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Finanzmanagements wird dem Gemeinderat zum nächsten Stellenplanverfahren ein Antrag auf Vorgriff-Schaffung einer halben Stelle für einen Sachbearbeiter/eine Sachbearbeiterin im Beamtenverhältnis (Bes. Gr. A 13) oder eine vergleichbare Angestelltenstelle (Verg.Gr. II BAT) vorgelegt werden.

Die Mittel aus dem Verkauf der Energiebeteiligungen müssen professionell verwaltet werden. Dabei sind u.a. viele Gespräche und Verhandlungen mit verschiedenen Finanzdienstleistern (Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Wirtschaftsprüfern) zu führen, Reports der Kapitalanlagegesellschaften fortlaufend zu vergleichen und zu analysieren, Unterlagen zur Berichterstattung für die Verwaltungsspitze und den Gemeinderat zu erstellen. Außerdem besteht seit 01.01.2002 eine gesetzliche Meldepflicht für Spezialfondsanleger gemäß § 10 Abs. 1a KAGG in Verbindung mit §§ 21, 22 WpHG, die umfangreiche zusätzliche Erhebungen und Prüfungen erforderlich macht. Die bisherige Personalkapazität ist für diese neue Aufgabe nicht ausreichend.