Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 1515-01
GRDrs
539/2005
Stuttgart,
07/14/2005
Luftreinhalte-/Aktionsplan Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2005
21.07.2005
Beschlußantrag:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Luftreinhalte-/Aktionsplan folgende Stellungnahme abzugeben:
1. Vom Entwurf des Luftreinhalte-/Aktionsplan wird Kenntnis genommen.
2. Das Regierungspräsidium wird gebeten, den Maßnahmenplan zu jeder Einzelmaßnahme zu ergänzen:
- Um wieviel Prozent reduziert die Maßnahme die Feinstaub- und/oder Stickstoffdioxidbelastung?
- Welche Maßnahme wirkt kurzfristig im Sinne eines Aktionsplans?
- Welche Kosten sind mit der Maßnahme verbunden?
- Wer ist der jeweilige Kostenträger?
- Wer führt die Maßnahme durch?
- Wie sieht der verbindliche Zeitrahmen aus?
3. Den Maßnahmen wird zugestimmt nach Maßgabe der Änderungen und Ergänzungen in Anlage 2.
4. Das Regierungspräsidium wird gebeten, die Maßnahmen in Anlage 3 zusätzlich in den Luftreinhalte-/Aktionsplan aufzunehmen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenabschätzung für von der Landeshauptstadt Stuttgart zu finanzierende Maßnahmen zu den Haushaltsplanberatungen 2006/2007 vorzulegen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die EU weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind in Stuttgart nicht überall eingehalten. Deshalb ist ein Luftreinhalte-/Aktionsplan aufzustellen.
Das Land Baden-Württemberg hat den Entwurf dieses Planes am 17. Juni 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Entwurf ist vom 20. Juni 2005 bis 22. Juli 2005 öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen dieser Auslegung äußert sich auch die Landeshauptstadt Stuttgart zu dem Planentwurf. Der Gemeinderatsbeschluss auf der Basis dieser Gemeinderatsdrucksache ist Grundlage der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart.
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine sofortigen finanziellen Auswirkungen. Nach Beschluss des Luftreinhalte-/Aktionsplanes müssen von den Maßnahmenträgern die Maßnahmen konkretisiert und der finanzielle Bedarf ermittelt werden.
Eine Kostenschätzung für die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu finanzierende Maßnahmen wird zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2006/2007 vorgelegt. Die Finanzierung erfolgt vorrangig über die vorhandenen Budgets der Ämter und Eigenbetriebe aufgrund der Priorität von Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Über die Bereitstellung darüber hinausgehender Finanzmittel wird in den Haushaltsberatungen entschieden.
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Maßnahmenübersicht mit Erläuterungen und Änderungen
3. Kurzübersicht der zusätzlichen Maßnahmen mit Begründung der Verwaltung