Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1515-01
GRDrs 539/2005
Stuttgart,
07/14/2005



Luftreinhalte-/Aktionsplan Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2005
21.07.2005



Beschlußantrag:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Luftreinhalte-/Aktionsplan folgende Stellungnahme abzugeben:
II. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenabschätzung für von der Landeshauptstadt Stuttgart zu finanzierende Maßnahmen zu den Haushaltsplanberatungen 2006/2007 vorzulegen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die EU weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind in Stuttgart nicht überall eingehalten. Deshalb ist ein Luftreinhalte-/Aktionsplan aufzustellen.

Das Land Baden-Württemberg hat den Entwurf dieses Planes am 17. Juni 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Entwurf ist vom 20. Juni 2005 bis 22. Juli 2005 öffentlich ausgelegt.

Im Rahmen dieser Auslegung äußert sich auch die Landeshauptstadt Stuttgart zu dem Planentwurf. Der Gemeinderatsbeschluss auf der Basis dieser Gemeinderatsdrucksache ist Grundlage der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart.



Finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine sofortigen finanziellen Auswirkungen. Nach Beschluss des Luftreinhalte-/Aktionsplanes müssen von den Maßnahmenträgern die Maßnahmen konkretisiert und der finanzielle Bedarf ermittelt werden.

Eine Kostenschätzung für die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu finanzierende Maßnahmen wird zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2006/2007 vorgelegt. Die Finanzierung erfolgt vorrangig über die vorhandenen Budgets der Ämter und Eigenbetriebe aufgrund der Priorität von Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Über die Bereitstellung darüber hinausgehender Finanzmittel wird in den Haushaltsberatungen entschieden.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Maßnahmenübersicht mit Erläuterungen und Änderungen
3. Kurzübersicht der zusätzlichen Maßnahmen mit Begründung der Verwaltung