Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
111
6
Verhandlung
Drucksache:
334/2002
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
06/20/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
hr
Betreff:
Umsetzung des Gesetzes über eine
bedarfsorientierte Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)
bei der Landeshauptstadt Stuttgart
- Verweisung -
Vorgang: Sozialausschuss vom 13.05.2002,
öffentlich, Nr. 61
Ergebnis: Einbringung
Sozialausschuss vom 17.06.2002,
öffentlich, Nr. 68
Ergebnis: Ablehnung bei Stimmengleichheit
(8 Ja- und 8 Nein-Stimmen)
Verwaltungsausschuss vom 19.06.2002,
öffentlich, Nr. 261
Ergebnis: Verweisung ohne Votum an den Gemeinderat
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 08.05.2002, GRDrs 334/2002. Weitere Beratungsunterlage ist das dieser Niederschrift angeheftete Schreiben von OB Dr. Schuster vom 19.06.2002 an Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder.
StR
Wölfle
(90/GRÜNE) zitiert aus vorgenanntem Schreiben: "Mit dem GSiG in der vorliegenden Fassung wurde ein Weg eingeschlagen, der das angestrebte Ziel verfehlt und für die Antragsteller wie für die Kommunen mit unverhältnismäßigen Belastungen verbunden ist." Er hebt die im Verwaltungsausschuss deutlich gewordene Einigkeit unter den Gemeinderatsfraktionen hervor, die Umsetzung des Gesetzes fristgerecht zum 01.01.2003 vorzubereiten und auch das notwendige Personal einzustellen. Nachdem jedoch erhebliche Fragen über den Weg zur Erreichung dieses gemeinsamen Ziels aufgetreten seien, schlage die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor, im nächsten Reform- und Strukturausschuss in einem von Verwaltung und Politik zu entwickelnden Eckpunktepapier Verfahrensvorschläge festzuhalten und daraus die An- und Zuordnungen für die Umsetzung dieses Gesetzes in der Stadt Stuttgart abzuleiten.
StR Wölfle stellt den Geschäftsordnungsantrag, diesen Tagesordungspunkt in den nächsten Reform- und Strukturausschuss sowie in den Personalbeirat und den Verwaltungsausschuss zu verweisen. Die Beschlussfassung im Gemeinderat habe noch vor der Sommerpause zu erfolgen.
StR
Kanzleiter
(SPD) stimmt der Verweisung in die genannten Gremien und damit einer Vertagung der Beschlussfassung zu. Dem Wunsch von StR Kanzleiter, nachdem von StR Wölfle Ausführungen zur Umsetzung des Gesetzes gemacht worden seien, auch seiner Fraktion Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme zu geben, wird von StR
Föll
(CDU) unter Hinweis auf die Geschäftsordnung widersprochen.
OB
Dr. Schuster
stellt den Antrag auf direkte Verweisung zur Abstimmung. Er hält fest:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die GRDrs 334/2002 in den Reform- und Strukturausschuss, den Personalbeirat und den Verwaltungsausschuss zu
verweisen
.
Die Entscheidung im Gemeinderat soll vor der Sommerpause erfolgen.