Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
86
1a
VerhandlungDrucksache:
436/2001
GZ:
OB
Sitzungstermin: 05/10/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Haasis kr
Betreff: Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
Vorgang: Verwaltungsaussschuss vom 09.05.2001,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 27.04.2001, GRDrs 436/2001, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für Projekte im Senioren- und Sozialbereich werden den osteuropäischen Partnerstädten Stuttgarts Lodz, Brünn und Samara je 250.000 DM zur Verfügung gestellt.

2. Mit den städtischen Töchtern und Beteiligungsgesellschaften, die in der Zeit des Dritten Reiches auch Zwangsarbeiter beschäftigt hatten, werden Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, dass insgesamt nochmals die gleiche Summe für diese Projekte zusammenkommt.

3. Die Abteilung Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften wird in Abstimmung mit den Stadtverwaltungen in Lodz, Brünn und Samara dem Gemeinderat entsprechende Projekte vorlegen.



Weitere Beratungsunterlagen sind die Anträge
- Nr. 700/2000 der Gemeinderatsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2000,
- Nr. 701/2000 der Gemeinderatsfraktionen Freie Wähler und F.D.P./DVP vom 23.11.2000,
- Nrn. 702/2000, 94/2001 und 173/2001 von StR Deuschle (PDS) vom 23.11.2000, 01.03.2001 und 05.04.2001 sowie
- Nr. 176/2001 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 06.04.2001.


StR Barg (CDU), StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD), StR Dr. Kienzle (90/GRÜNE), StR J. Zeeb (FW) und StR R. Zeeb (F.D.P./DVP) begrüßen den mit der GRDrs 436/2001 beschrittenen "Stuttgarter Weg". Sie teilen ihre Zustimmung zum Beschlussantrag mit.

Nach Ansicht von StR Lieberwirth (REP) wird die GRDrs 436/2001 diesem vielschichtigen Thema nicht gerecht. Er beantragt eine wissenschaftliche Untersuchung der "Zwangsarbeit und Verschleppung in Stuttgart" unter Einbeziehung des Besatzungs-Archivs in Colmar.

StR Deuschle (PDS) stimmt dem Beschlussantrag zu. Er unterstreicht darüber hinaus die im Antrag Nr. 702/2000 gemachten Ausführungen und bittet um diesbezügliche Abstimmung.

OB Dr. Schuster hält abschließend fest: