Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 512/2007
Stuttgart,
10/05/2007



Gesamtsituation der Stuttgarter Musikschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.11.2007
07.11.2007
08.11.2007



Beschlußantrag:

1) Die Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird entsprechend Anlage 2 ab 1. August 2008 geändert.

2) Der Bedarf von 3 Stellen für Musikschullehrkräfte in EG 9 TVöD und einer 0,25 Stelle für die Schülerverwaltung in EG 8 TVöD wird anerkannt. Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 entschieden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die letzte Erhöhung der Schulgelder der Musikschule wurde zum 1. August 2006 vorgenommen (GRDrs. 781/2005). Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppel-Haushalts 2008/2009 hat sich das Kulturamt mit der Finanzverwaltung auf eine erneute Anhebung der Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule nach 2 Jahren geeinigt.

Die (monatlichen) Instrumentengebühren sind seit 1999, die (einmaligen) Anmeldegebühren seit 2002 unverändert geblieben. Diese Beträge werden deshalb ebenfalls zum 1. August 2008 moderat angehoben.

Zum Abbau der seit Jahren bestehenden Warteliste sollen dringend benötigte zusätzliche Stellen für 3 Musikschullehrkräfte und eine 0,25 Stelle für die Schülerverwaltung geschaffen werden.


Finanzielle Auswirkungen

1. Ausgaben

Die Schaffung der Musikschullehrerstellen bringt einen jährlichen finanziellen Aufwand in Höhe von 154.950 Euro (reine Personalkosten) mit sich. Die Personalkosten einschließlich Sachkosten für die viertel Stelle in der Schülerverwaltung betragen 13.560 Euro pro Jahr. Insgesamt entstehen jährliche Personalkosten von 168.510 Euro zusätzlich.


2. Einnahmen

Dem stehen zusätzliche Einnahmen aus Schulgeldern und dem höheren Landeszuschuss gegenüber. Dadurch werden rund 50 % des entstehenden Personalaufwandes für die Musikschullehrerstellen gedeckt. Der „Nettoaufwand“ aus den Personalkosten (abzüglich der Mehreinnahmen) beträgt somit für die Stadt voraussichtlich 91.035 Euro/Jahr.

Durch die Gebührenerhöhung bei den Schulgeldern ab 1. August 2008 sind im HH-Jahr 2009 zudem Mehreinnahmen von rund 78.300 Euro (ermittelt auf Basis der bisherigen Schüler- bzw. Lehrerzahl) zu erwarten. Im HH-Jahr 2008 betragen die Mehreinnahmen rund 33.300 Euro, weil sich die Gebührenerhöhung aufgrund des vom HH-Jahr abweichenden Schuljahres nur anteilig auswirkt.

Aus der Erhöhung der Anmelde- und Bearbeitungsgebühr ergeben sich Mehreinnahmen von voraussichtlich ca. 2.500 Euro pro Jahr (Rechnungsergebnis für 2006: 15.396 Euro).

Die zusätzlichen Einnahmen aus der Anhebung der Instrumentengebühren betragen voraussichtlich rund 1.500 Euro (netto) pro Jahr. Bei der Vermietung von Instrumenten handelt es sich um steuerpflichtige Umsätze der Stuttgarter Musikschule, die mit dem
ermäßigten Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 % versteuert werden müssen. Im Jahr 2006 wurden daraus Einnahmen in Höhe von 25.461 Euro (netto) erzielt. Durch die nun vorgenommene Erhöhung liegt die Stuttgarter Musikschule preislich im Mittelfeld der privaten Anbieter in Stuttgart, die ebenfalls Instrumente vermieten.


Beteiligte Stellen

Ref. WFB und Ref. AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen


48/2007 der CDU: Zusätzliche Lehrkräfte an der Stuttgarter Musikschule
52/2007 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Förderung der musikalischen Bildung
102/2007 der SPD: Stuttgarter Musikschule - eine Erfolgsstory, die auch weiterhin gestärkt werden muss




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 2 - Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule (gültig ab 1. August 2008)

Anlage 1 zur GRDrs 512/2007

Ausführliche Begründung


1. Gebührenerhöhung

Ab dem Schuljahr 2008/2009 ist geplant, die Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule anzuheben. Die regelmäßige Anpassung der Gebührenhöhe in 2-jährigem Rhythmus ist aus Sicht des Kulturamts vertretbar und wird von den Nutzern auch überwiegend akzeptiert. In der Vergangenheit wurden die Gebühren jeweils im Abstand von 2 Jahren erhöht, teilweise in Verbindung mit einer Änderung der Klassengrößen. Die Anpassungen werden nicht linear vorgenommen, sondern abhängig von den Verhältnissen in den unterschiedlichen Klassen und Gruppen bzw. dem Einzelunterricht.

Konkret bewegen sich die ab 1. August 2008 geplanten Erhöhungen bei Minigruppe 2, Minigruppe 1 und Einzelunterricht in einem Bereich zwischen 3,6 % und maximal 5,6 %. Die Gebührensätze werden um 50 Cent bzw. 1 Euro je 15 Minuten Unterricht erhöht (bezogen auf die jeweils monatlich zu zahlenden Gebühren). Dabei bleiben die Gebührensätze für den Klassenunterricht ab 8 Personen und für die Maxigruppe (5-7 Schüler) diesmal unverändert, weil sich bei diesen Unterrichtsgruppen die Erhöhung von 2006 prozentual am stärksten ausgewirkt hat.

Wie bisher erhalten Inhaber der Familiencard eine Ermäßigung von 20 % und Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90 % auf die Unterrichtsgebühren. Damit ist auch künftig gewährleistet, dass trotz der Anpassung einzelner Gebühren zum Schuljahr 2008/2009 der Besuch der Stuttgarter Musikschule für alle interessierten Bevölkerungsgruppen finanzierbar bleibt.

Auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen plant das Kulturamt für die Jahre 2008 und 2009 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2007 mit folgenden Einnahmen aus Schulgeldern (Mehreinnahmung durch Schaffung von 3 Musiklehrerstellen sind noch nicht enthalten):

· HHJ 2007 (Ansatz gemäß HH-Plan 2006/2007):1.971.700 Euro
· HHJ 2008 (Ansatz geplant für DHH 2008/2009):2.005.000 Euro (+ 33.300 Euro)
· HHJ 2009 (Ansatz geplant für DHH 2008/2009):2.050.000 Euro (+ 45.000 Euro)

Neben den Schulgeldern wird auch die Anmelde- und Bearbeitungsgebühr zum ersten Mal seit 2002 von bisher 12 Euro auf künftig 14 Euro angehoben. Diese Gebühr ist ein-malig zu entrichten. Die Jahreseinnahmen aus der Anmelde- und Bearbeitungsgebühr belaufen sich bislang auf rund 15.500 Euro. Durch die Erhöhung dieser Gebühren ist künftig mit Einnahmen von rund 18.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Die Gebührenerhöhung bei den Schulgeldern und der Anmelde- und Bearbeitungsgebühr wirkt sich im Jahr 2008 nur anteilig aus, da bis zu Beginn des neuen Schuljahres noch die bisherigen Gebührensätze gelten. Dasselbe gilt auch für die Mehreinnahmen, die sich aus der Erhöhung der Instrumentengebühren ergeben. Diese Gebühren sind seit 1999 unverändert geblieben und werden zum Schuljahr 2008/2009 ebenfalls um 1 bzw. 2 Euro angehoben.

Die ab 1. August 2008 geltende Gebührenordnung für die Stuttgarter Musikschule liegt in Anlage 2 bei.


2. Stellenschaffung

Zurzeit arbeiten 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt auf 93 Planstellen an der Stuttgarter Musikschule. Im Jahr 2006 wurden 5.168 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Obwohl vom Wintersemester zum Sommersemester 2007 wieder 250 neue Schülerinnen und Schüler eingeteilt werden konnten, stehen derzeit (Stand 09/2007) immer noch 1.501 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste. Die Warteliste wird jedes Semester abgefragt und aktualisiert. Erfahrungsgemäß reduziert sich die Warteliste nach einer Abfrage um ca. 15 %.

Länger als ein Jahr warten derzeit 341 Kinder und Jugendliche (Stand 09/2007) auf den Instrumentalunterricht an der Stuttgarter Musikschule. Die lange Warteliste führt zu Chancenungleichheiten unter den Stuttgarter Kindern. Um alle Kinder und Jugendliche, die länger als ein Jahr auf den Unterrichtsbeginn warten, früher unterrichten zu können, benötigt die Stuttgarter Musikschule insgesamt 5,7 Stellen für Musiklehrer. Damit wenigstens die Hälfte dieser Kinder mit Musikunterricht versorgt werden kann, sind 3 Stellen notwendig. Die Kulturverwaltung hat zum Stellenplan 2008/2009 diese 3 Stellen beantragt.

Eine weitere Erhöhung der Schülerbelegungszahl ist zwingend mit zusätzlicher Personalkapazität für die Schülerverwaltung zu verknüpfen: Die Schülerbelegungszahl der Stuttgarter Musikschule ist innerhalb von 10 Jahren von 4.410 um 758 auf 5.168 im Jahr 2006 gestiegen, ohne dass sich der Personalbestand der Schülerverwaltung geändert hat. Bei Schaffung von drei weiteren Stellen für Musikschullehrer/innen würde sich die Schülerbelegungszahl um weitere 180 Kinder erhöhen. Die Erhöhung der Schülerbelegungszahlen erfordert Personalkapazität von 0,25 Stellen. Die 25 %-Stelle wäre im Blick auf das Bewertungs­gefüge der Stuttgarter Musikschule in EG 8 TVöD zu schaffen.

Die Personalkosten (ohne Sachkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Technikunter­stützung) betragen pro Lehrerstelle in EG 9 TVöD 51.650 Euro/Jahr. Bei 3 Lehrerstellen entstehen 154.950 Euro reine Personalkosten pro Jahr (Deckung von durchschnittlich 50 % durch Unterrichtsgebühren und den Landeszuschuss). Dazu kommen die Kosten für die Schaffung einer viertel Stelle der EG 8 TVöD für die Schülerverwaltung in Höhe von 13.560 Euro (Personalkosten incl. Sachkosten).


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