1. Auslegungsbeschlüsse 1. Öffentliche Auslegung Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 5. Februar 2002 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 23. Oktober 2001 beschlossen (GRDrs. 1419/2001). Die Planung einschließlich Begründung lag vom 22. Februar bis 21. März 2002 öffentlich aus. Hierzu gingen keine Anregungen von Bürgern ein. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen über die Finanzierung des geplanten Fachpflegeheims und Förder- und Betreuungsbereich für das Therapeuticum Raphaelhaus wurde die Objektplanung entsprechend den Fördervorgaben geändert. Dies bedingte, dass auch der Bebauungsplanentwurf geändert und angepasst werden muss. Es war zweckmäßig, eine erneute Auslegung vorzunehmen. 2. Öffentliche Auslegung Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 21. September 2004 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 17. Mai 2004 beschlossen (GRDrs 581/2004). Die Planung einschließlich Begründung lag vom 8. Oktober bis 21. Oktober 2004 öffentlich aus (auf zwei Wochen verkürzte Auslegung nach § 3 (3) BauGB i. d. F. 1997/2001). Hierzu gingen ebenfalls keine Anregungen von Bürgern ein. 2. Begründung zum Bebauungsplan Die Grundzüge und wesentlichen Auswirkungen der Planung sind in der Begrün-dung gemäß § 9 (8) BauGB vom 17. Mai 2004 dargelegt. Auf sie wird Bezug genommen (Anlage 2). 3. Träger öffentlicher Belange (TöB) Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Verfahrensbeteiligung nach § 4 BauGB (Anhörung vor der 1. Auslegung) gehört. Soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, denen nicht oder nicht vollständig gefolgt wurde, wird auf die Anlage 1 zur Beschlussvorlage der GRDrs 1419/2001 (siehe Anlage 4) verwiesen. Von der 1. öffentlichen Auslegung vom 22. Februar bis 21. März 2002 (Planfassung vom 23. Oktober 2001) und vom Ergebnis der Prüfung ihrer Äußerungen durch die Gemeinde wurden die TöB benachrichtigt. Ebenso wurden die von der Planung berührten TöB über die erneute öffentliche Auslegung vom 8. Oktober bis 21. Oktober 2004 (Planfassung vom 17. Mai 2004) benachrichtigt und es wurde Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen waren zustimmend bzw. das Amt für Umweltschutz hält eine Prüfung im Sinne von § 42 BNatSchG noch für erforderlich, da durch die geplante Bebauung bisher unbebaute Grünflächen mit einem beträchtlichen Baumanteil überbaut und als innerstädtischer Lebensraum der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten verloren gehen. Stellungnahme: Aufgrund des Prüfauftrags des Amtes für Umweltschutz hinsichtlich der Beachtung der gesetzlichen Artenschutzbestimmungen wurde eine avifaunistische Überprüfung in Auftrag gegeben. Das vorliegende Gutachten vom Dezember 2004 kommt in der Zusammenfassung zu folgendem Ergebnis: “Der Eingriff in den Gehölzbestand auf dem Grundstück des Raphaelhauses für die Erweiterung des Therapeuticums hat einen vergleichsweisen geringen Einfluss auf die Vogelwelt. Durch die Umgebung eines durchgegrünten Stuttgarter Wohngebiets und vorgesehene Ersatzpflanzungen können sich die Eingriffe ausgleichen. Die drei älteren Laubbäume an der Grundstücksgrenze zu Heubergstraße und Albuchweg sollten erhalten werden.” Dies kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt werden. In den Bauzeichnungen zum Bauantrag sind die Außenanlagen in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen. 4. Kosten Die Kosten der neu herzustellenden Geh- und Radwegeverbindung belaufen sich nach den Ermittlungen des Tiefbauamtes auf ca. 41.000 €. Die noch zu erwerbenden Teilflächen sind im Zusammenhang mit den künftigen Grundstücksneuordnungen (Stadt/Verein Therapeuticum Raphaelhaus e. V.) vertraglich zu regeln. Eine grundstücksbezogene Ermittlung der Grunderwerbs-kosten für die Verkehrsfläche kann erst bei den Grundstückstauschverhandlungen erfolgen. Der planungsveranlassende Grundstückseigentümer (Therapeuticum Raphaelhaus e. V.) hat sich vertraglich verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen.
4. Kosten, Planungsvorteil Die Kosten der neu herzustellenden Geh- und Radwegverbindung belaufen sich nach den Ermittlungen des Tiefbauamtes auf ca. 80.000 DM. Die Verrechnung dieser Kosten und die noch zu erwerbenden Teilflächen sind im Zusammenhang mit den künftigen Grundstücksneuordnungen (Stadt/Verein Therapeuticum Raphaelhaus e. V.) vertraglich zu regeln. Eine grundstücksbezogene Ermittlung der Grunderwerbskosten für die Verkehrsfläche kann erst bei den Grundstücks-tauschverhandlungen erfolgen. Nach den Ermittlungen des Stadtmessungsamtes beträgt der Planungsvorteil ca. 250.000 DM.