Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7512-06.00
GRDrs 997/2005
Stuttgart,
11/18/2005



Bürgerhaus Möhringen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
23.11.2005
25.11.2005
28.11.2005
29.11.2005
16.12.2005



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem 1. Preisträger des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs, der N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) bzw. deren Tochterunternehmen, der N. N. mbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), einen Kaufvertrag zur Veräußerung des Flurstücks 3216/2 zum Kaufpreis von 2.653.500 Euro in Stuttgart-Möhringen sowie über den Rückerwerb des mit dem Bürgerhaus bebauten Teilgrundstückes in Höhe von 1.225.900 Euro zu schließen.

2. Den sich ergebenden Gesamtkosten für die Stadt von brutto 6.349.500 Euro bzw. netto 3.257.500 Euro nach Abzug eines Grundstückserlöses von 2.653.500 Euro, der Entnahme aus den Mitteln für Stellplatzablösebeträge in Höhe von 343.000 Euro, sowie der Deckung der Wettbewerbskosten aus dem Budget des Stadtplanungsamts von 95.500 Euro wird zugestimmt.

3. Die Haushaltsansätze im UA 7690 werden im Doppelhaushalt 2006/2007 um die Mehrkosten gegenüber dem Grundsatzbeschluss GRDrs 501/2003 von insgesamt netto 531.600 Euro aufgestockt.

4. Für den Betrieb des Bürgerhauses wird dem Trägerverein Bürgerhaus Möhringen ein jährlicher Personalkostenzuschuss in Höhe von 33.000 Euro gewährt, entsprechend einer TVöD Entgeltgruppe 5 (bisher: BAT VII, DZ 5, OZ 3) Stelle, und zzgl. einem Sachkostenzuschuss von jährlich 2.000 Euro analog zum Bürgerzentrum West.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung wurde lt. Beschluss des Gemeinderats zur Drucksache 501/2003 beauftragt, ein Bürgerhaus in Stuttgart-Möhringen auf dem Standort des derzeitigen Postparkplatzes auf der Grundlage eines städtischen Raumprogramms (Anlage 2) zu schaffen.

Bei dem gemischten Investoren- und Architektenwettbewerb bekam die Firma N. N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) bzw. deren Tochterunternehmen, die N. N. mbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), den 1. Preis und legte der Stadtverwaltung ein Angebot für das Bürgerhaus in Möhringen in Höhe von 4,445 Mio. Euro vor.

Damit wurde die von der Stadt festgelegte Preisgrenze von max. 4 Mio. Euro um 445.000 Euro überschritten (weitere Mehrkosten vgl. detaillierte Darstellung unten).
Die vorliegenden Angebotspreise liegen im Rahmen vergleichbarer Gebäude mit mittlerem bis höherem Standard.

Aufgrund des prämierten Wettbewerbsergebnisses wird rund die Hälfte des Grundstückes mit dem Bürgerhaus bebaut und nicht, wie ursprünglich im Grundsatzbeschluss GRDrs 501/2003 angenommen, nur 1/3 der Fläche.

Finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten errechnen sich wie folgt:

Angebot der Firma N.N.:
4.445.000 Euro
zuzüglich Alternativuntersuchungen
Tiefgarage/ Saalgröße:
31.300 Euro
abzüglich vereinbarter Minderstandard Bau:
172.000 Euro
(Anlage 3)
zuzüglich notwendiger Mehrausstattung:
158.500 Euro
(Anlage 3)
Wettbewerbskosten der Stadt:
95.500 Euro
Baukosten ohne Grundstücksanteil:
4.558.300 Euro
Hinzu kommen:
Grundstücksanteil Rückerwerb:
1.225.900 Euro
Unvorhergesehenes:
150.000 Euro
Stellplatzablösung für 31 Stellplätze:
285.300 Euro
Kosten für Entfernung Bushaltestelle,Masten,
Ausstattung, Mobilar:
130.000 Euro
Bruttogesamtkosten incl. 16% USt
6.349.500 Euro
Davon sind folgende Einnahmen abzuziehen:
Grundstückskaufpreis:
2.653.500 Euro
Entnahme aus der Stellplatzrücklage für 26 TG-Stellplätze:
343.000 Euro
Wettbewerbskosten: Deckung aus Budgetmitteln des
Stadtplanungsamt
95.500 Euro
Nettogesamtkosten inkl. 16% USt
3.257.500 Euro
Im HH 2006/2007 sind bisher veranschlagt netto:
2.725.900 Euro
(Baukosten von 4 Mio. Euro zuzüglich Grunderwerb für Realeigentum 1.225.900 Euro abzüglich Grundstückserlös von 2.500.000 Euro)

Somit entstehen unter Einbeziehung der veränderten Grundstückserlöse und Entnahme für die Stellplatzablöse Mehrkosten in Höhe von netto 531.600 Euro

Um diesen Nettobetrag sind die Haushaltsansätze im UA 7690 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2006/2007 aufzustocken.
Gespräche wegen Namensgebung laufen mit dem Ziel, zumindest die Mehrkosten zu finanzieren.

Der Rückerwerb des Realeigentums wird aus dem Grunderwerbsetat finanziert.

Zu den oben aufgeführten Kosten ist anzumerken, dass folgende Ausgaben hinzukommen können, welche zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind:

- Erschließungskosten
- mögliche Umsatzsteuererhöhung
- Grunderwerbsteuer, sofern keine Befreiung möglich ist
- Straßenplatzumgestaltung: Filderbahnplatz / Holdermannstraße (Grünflächen,
Beleuchtung, Straße, Gehweg)


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat St, Referat T, Referat TS
Behandlung im Bezirksbeirat Möhringen am 23.11.2005





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenreduzierung und notwendige Ausstattung