Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 75/2001
Stuttgart,



Übergangsregelung für die Bonuscard 2001



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuß
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.01.2001
22.01.2001
31.01.2001
01.02.2001



Beschlußantrag:

Im Rahmen einer Regelung zur Besitzstandswahrung für 2001 erhalten alle Personen, die im Dezember 2000 im Besitz des Familienpass A oder Sozialpass A der Landeshauptstadt Stuttgart waren, auf der Grundlage einer Übergangsregelung vom 01.04. bis 31.12.2001 eine Bonuscard.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe Vorschläge zur Weiterentwicklung der Bonuscard zu erarbeiten und diese zu den Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2002/2003 den gemeinderätlichen Gremien vorzulegen.

Zur Finanzierung der unter Ziffer 1 genannten Übergangsregelung werden im Verwaltungshaushalt 2001 überplanmäßige Ausgaben zugelassen:
      bei AHHSt. 1.4988.7874.000 (Fahrtkostenkostenzuschüsse)
1.050.000 DM
      bei AHHSt. 1.4000.6200.000 (Sonstige Betriebsausgaben)
50.000 DM
      insgesamt
1.100.000 DM

Die Mehrausgaben von 1.100.000 DM werden im Verwaltungshaushalt 2001 durch zu erwartende Wenigerausgaben bei AHHSt. 1.4100.7300.000 (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zum Jahresanfang 2001 wurden 21.300 Bonuscards ausgegeben, mit denen einkommensschwache Stuttgarter Einwohner flexibel und mit individueller Gestaltungsmöglichkeit Vergünstigungen erschließen können.

Erste Rückmeldungen haben ergeben, dass es verhältnismäßig erscheint, im Rahmen einer Besitzstandswahrung für 2001 allen Personen, die im Dezember 2000 im Besitz des Familienpasses A oder Sozialpasses A waren, auf der Grundlage einer Übergangsregelung vom 01.04. bis 31.12.2001 eine Bonuscard zu gewähren.

Außerdem soll an der Weiterentwicklung des freiwilligen Vergünstigungssystems gearbeitet werden.

Finanzielle Auswirkungen
      Aufwand für die Gutscheine Pass Orange/Pass Orange Junior/Verbundpass für Senioren anteilig für 9 Monate (= 9/12 von 1,4 Mio. DM)
1,05 Mio. DM
      Kosten für Herstellung und Versand der zusätzlichen Bonuscards/Infoblätter
0,05 Mio. DM
      Über den Sozialhaushalt zu finanzieren
1,10 Mio. DM
      Ermäßigte Eintritte und Gebühren, die mit der Bonuscard bei städtischen Institutionen erschlossen werden können und nicht mit dem Sozialhaushalt abgerechnet werden
0,45 Mio. DM



Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin

1. Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 75/2001

Ausführliche Begründung:


Grundsätzliches:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2000/2001 beschlossen, eine finanzielle Freiwilligkeitsleistung in Höhe von 3,1 Mio. DM an Haushalte und Einzelpersonen im Sozialhilfebezug bis 110 % des Regelsatzes zu gewähren (Bonuscard). Zum Jahresanfang 2001 wurden 21.300 Bonuscards ausgegeben; weitere ca. 7.800 Bonuscards werden im Laufe des Jahres für neue Berechtigte dazukommen, so dass zum Jahresende 2001 ca. 29.000 Personen die Bonuscard nutzen können.

Diese Haushaltsmittel von jährlich 3,1 Mio. DM werden zum größten Teil auf Ermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr entfallen, weil die Förderung der Mobilität im Stadtgebiet ein wichtiges sozialpolitisches Ziel darstellt. Außerdem werden die bisher schon im Rahmen des Familien- und Sozialpasses eingeräumten Vergünstigungen (z. B. Musikschule, VHS, Waldheimaufenthalte usw.), die nicht mit dem Sozialamt abgerechnet wurden, für die Inhaber der Bonuscard beibehalten.

Besonders kritisch wurde von Seiten der Bürgerschaft die Herausnahme der von 11 % bis 30 % über dem Regelsatz der Sozialhilfe liegenden Haushalte vermerkt.

Daher schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat im Rahmen der Besitzstandswahrung die Übergangsregelung vom 01.04. bis 31.12.2001 vor, den bisherigen Familienpass A- und Sozialpass A-Inhabern die Bonuscard zukommen zu lassen, somit die Haushalte wieder zu berücksichtigen, deren Einkommen lediglich 11 % bis 30 % über dem Regelsatz liegt.

Insgesamt haben in Stuttgart im Jahr 1999 wie auch in den Jahren zuvor ca. 14.250 Personen, deren Einkommen in der Spanne zwischen 101 % und 130 % des Regelsatzes der Sozialhilfe liegt, den Familienpass- und Sozialpass A erhalten. Davon erhält ca. ein Drittel (= 4.700) die Bonuscard bereits aufgrund der ab 01.01.2001 geltenden 110 %-Regelung, so dass durch die Übergangsregelung ca. weitere 10.000 Personen in den Genuss einer Bonuscard kommen.

Grundsätzlich ist mit der neuen Systematik von Bonuscard/Familiencard als freiwillige Leistungen der Stadt an die "Schwellenhaushalte" ein wichtiges familien- und sozialpolitisches Instrument geschaffen worden, das die Teilhabe am sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.


Im einzelnen:

Zu Beschlussantrag Ziffer 1:

Wie oben dargestellt sollen diejenigen Personen, die im Dezember 2000 im Besitz eines Familien- oder Sozialpasses A waren, im Rahmen einer Übergangsregelung die Bonuscard für das Jahr 2001 erhalten. Dies bedeutet einerseits, dass Personen, deren Einkommenssituation sich zwischenzeitlich verbessert hat und die aus dem begünstigten Personenkreis herausgewachsen sind, dennoch die Bonuscard erhalten, andererseits werden aber auch keine Neufälle in die Übergangsregelung einbezogen. Diese Regelung wird als verhältnismäßig betrachtet. Eine andere Regelung würde zu einem erheblichen, unvertretbaren Verwaltungsaufwand führen.

Aus technischen Gründen (Herstellung der Karten usw.) kann diese Maßnahme erst ab 01.04.2001 realisiert werden, so daß erst ab diesem Datum die Zuschüsse zu den Wertmarken Pass Orange/Pass Orange Junior/Verbundpass für Senioren genutzt werden können.

Zu Beschlußantrag Ziffer 2:

Mit der Bonuscard soll einkommensschwachen Familien zusätzlich zur Familiencard flexibel und mit individueller Gestaltungsmöglichkeit Vergünstigungen in Stuttgart erschlossen werden. Die Bonuscard soll in den kommenden Jahren weiterentwickelt und ausdifferenziert werden. Im Rahmen der - unter Einbeziehung der Gemeinderatsfraktionen - zu bildenden Arbeitsgruppe sollen unter Berücksichtigung dieses Zieles insbesondere folgende Fragestellungen bearbeitet und geklärt werden:

Fazit:

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich sowohl bei der freiwilligen finanziellen Leistung in Form der Bonuscard und der Familiencard um ein völlig neues Vergünstigungssystem handelt, das in Deutschland ohne Beispiel ist. Es ist daher weiterhin notwendig, sorgfältig zu analysieren, wie sich dieses System bewährt und an welchen Stellen sich Korrekturbedarf zeigt. Die Sozialverwaltung wird daher regelmäßig der dafür vorgesehenen Arbeitsgruppe und den gemeinderätlichen Gremien Bericht erstatten.