Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 693/2001
Stuttgart,
07/10/2001



Neufestsetzung der Parkgebühren und der Parkentgelte anlässlich der Umstellung auf die Euro-Währung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
17.07.2001
18.07.2001
25.07.2001



Beschlußantrag:


1. Von der Absicht der Neufestsetzung
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat die Änderung der Rechtsverordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und in Zonen mit Parkscheinautomaten und der Regelung der Parkentgelte gemäß Ziffer 1 rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zum 01.01.2002 wird die Euro-Währung eingeführt. Deshalb müssen die Parkgebühren und –entgelte auf die neue Währung umgestellt werden.

Wegen der Bedienung der Parkuhren und Parkscheinautomaten und aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit muss eine Glättung auf künftige gängige Münzen erfolgen, so dass die Gebühren in Zone1 (außerhalb der Stadtmitte) neu strukturiert werden müssen.

Zeitgleich haben die CDU und die “Freie Wähler” beantragt, das Parken in der Parkgebührenzone 1 für die erste halbe Stunde kostenlos zu ermöglichen (Antrag CDU-Fraktion Nr. 123/2001, Freie Wähler-Fraktion Nr. 188 und 215/2001).

Die Parkentgelte für städtische Parkhäuser und Parkplätze sowie P+R-Anlagen müssen ebenfalls auf den Euro umgestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

    Euro-bedingte Umrüstungskosten
      0,63 Mio DM (0,32 Mio Euro) im HHPlan 2000/2001 veranschlagt
    tarifbedingte Umrüstungskosten
      0,12 Mio DM (0,06 Mio Euro) noch zu veranschlagen
    jährliche Mindereinnahmen
      0,31 Mio DM (0,16 Mio Euro)


Beteiligte Stellen

Referate F und USO

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag CDU-Fraktion Nr. 123/2001
Antrag Freie-Wähler-Fraktion Nr. 188 und 215/2001





Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen


Anlage 1
Ausführliche Begründung

1. Allgemeines

Zum 01.01.2002 wird die Euro-Währung eingeführt. Deshalb müssen die Parkgebühren und Parkentgelte auf die neue Währung umgestellt werden.

Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
2. Parkuhren und Parkscheinautomaten

a) Derzeitige Gebührengestaltung

Die Parkgebühren betragen für die
    Zone 1 (übrige Stadtgebiete)
0,50 DM
    Zone 2 (Stadtmitte/City-Bereich)
2,00 DM

je angefangene halbe Stunde.

b) Vorschlag für die neue Parkgebühr in Zone 1 (außerhalb der Stadtmitte)
    bis Minuten
    30
60120
    Gebührenstaffelung linear
    Euro
    ---
0,501,00
    DM
1,002,00
    Zahlungsmöglichkeiten:
    Euro
    0.50 1.00


Der Übergang zum 60 Minuten-Zeittakt wird vorgeschlagen, weil bei einem Zwischenzeittakt, z. B. 90 Minuten Münzstückelungen (0,05 bzw. 0,10 Euro) notwendig wären, die sich bei mechanischen Parkuhren technisch nicht realisieren lassen, weil bei einer kostenfreien ersten halben Stunde nur noch 2 Münzkanäle zur Verfügung stehen. Zudem würden bei kleinen Münzwerten betriebliche Probleme entstehen, weil die Parkuhren wesentlich häufiger geleert werden müssten.

Die Parkgebühreneinnahmen (Zone 1) betragen jährlich ca. 2,62 Mio DM (1,34 Mio Euro). Durch die neue Tarifstruktur verringern sich die Einnahmen voraussichtlich um ca. 0,25 Mio DM (0,13 Mio Euro) auf ca. 2,37 Mio DM (1,21 Mio Euro). Durch den veränderten Zeittakt - es lässt sich wegen der sich ergebenden Münzstückelung nur noch der Zeittakt 60 und 120 Minuten, nicht aber 90 Minuten wählen - entstehen in diesem Parkdauerbereich gewisse Mehreinnahmen, die die Einnahmeausfälle in der kostenfreien ersten halben Stunde etwas mildern. Die berechtigte Forderung des Einzelhandels zur nachhaltigen Stärkung der Kaufkraft in den Außenbezirken durch das kostenfreie Parken in der ersten halben Stunde ließe sich somit ohne gravierende finanzielle Auswirkungen realisieren.

Die Mindereinnahmen lassen sich derzeit nur theoretisch abschätzen. Auch bestehen keine Erfahrungen, inwieweit sich die kostenfreie erste halbe Stunde auf eine missbräuchliche Anwendung (Wiederholen des kostenlosen Parkens) auswirken. Auch bei Nutzung des Parkplatzes lediglich in der kostenfreien ersten halben Stunde müssen die Parkuhren und Parkscheinautomaten bedient werden.

Die Entwicklung aufgrund der kostenfreien ersten halben Stunde wird verfolgt, um Erkenntnis hierüber zu sammeln.

Verwendung der Parkscheibe

Die "Freie Wähler" haben vorgeschlagen, in der ersten halben Stunde die Parkscheibe als Kontrolle einzuführen. Eine Kombination Parkscheiben und Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten ist nicht ausgeschlossen, jedoch in diesem Fall nicht geeignet, da durch Verwaltungsvorschrift des BVM zu § 13 II StVO bundesweit eine Mindestparkdauer bei Parkscheiben von 1 Stunde vorgeschrieben ist.

Alternative Möglichkeit

Die Verwaltung hat eine Vielzahl von alternativen Tarifstrukturen auf deren technische Machbarkeit und finanziellen Auswirkung geprüft. Wegen der Problematik der begrenzten Zahl der zugelassenen Münzen und zur Vermeidung zu großer Einnahmeausfälle mussten die meisten Lösungsansätze verworfen werden. Bei dem nachfolgenden alternativen Vorschlag wäre die Beibehaltung der bisherigen linearen Tarifstruktur, jedoch im 12 Minuten-Takt möglich, wobei die Kurzparkzeit zwar nicht kostenlos, aber verbilligt wäre (Vorbeugung gegen Missbrauch).
bis Minuten
12
24
36
48
60
72
84
96
108
120
Zeittakt:Euro
0,10
0,20
0,30
0,40
0,50
0,60
0,70
0,80
0,90
1,00
12 Min.DM
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
1,60
1,80
2,00

Zahlungsmöglichkeiten: Euro 0,10; 0,50; 1

Bei dieser Tarifstruktur würden sich die Einnahmen voraussichtlich um ca. 0,23 Mio DM (0,12 Mio Euro) verringern.

c) Vorschlag für die neue Parkgebühr Zone 2 (Stadtmitte)

Beibehaltung der heutigen Regelung

bis Minuten
30
60
Euro
1,00
2,00
DM
2,00
4,00


Zahlungsmöglichkeiten: Euro 0,50; 1; 2

Mindereinnahmen aufgrund der Glättung ca. 0,06 Mio DM (0,03 Mio Euro).

d) Kosten und Dauer

Die Umstellung von Parkuhren und Parkscheinautomaten durch die Herstellerfirmen auf die neue Tarifstruktur und den Euro wird ca. 5 - 6 Monate in Anspruch nehmen.
    Mindereinnahmen
Euro-bedingte
Umrüstungskosten
Tarifbedingte
Umrüstungskosten
    Gesamtkosten
Zone 1
    ca. 0,25 Mio DM (0,13 Mio Euro)
ca. 0,48 Mio DM ca. 0,12 Mio DM
    ca. 0,60 Mio DM (0,30 Mio Euro)
Zone 2
    ca. 0,06 Mio DM (0,03 Mio Euro)
ca. 0,15 Mio DM
    ca. 0,21 Mio DM (0,11 Mio Euro)
Summe
    ca. 0,31 Mio DM (0,16 Mio Euro)
ca. 0,63 Mio DM ca. 0,12 Mio DM
    ca. 0,81 Mio DM (0,41 Mio Euro)



Bei der o. g. Alternative für die Parkgebührenzone 1 wären die tarifbedingten Umstellungskosten etwas niedriger (ca. 0,05 Mio DM).

3. Benutzungsentgelte für das Parken in den Parkhäusern und auf den Parkplätzen der Stadt sowie auf den bewirtschafteten P+R-Anlagen

Das Ziel ist, ebenfalls eine möglichst genaue Umrechnung der derzeitigen Benutzungsentgelte ohne Strukturveränderung zu erreichen. Die derzeitigen und die neuen Entgelte sind in der Anlage 2 dargestellt.

Zu den einzelnen Tarifen ist Folgendes zu sagen:

a) Kurzparker

Durch die spitze Umrechnung ergeben die derzeitigen Tarife ungerade Beträge nach dem Komma, die von den Kassenautomaten nicht verarbeitet werden können. Die neue Tarifstruktur muss deshalb sowohl automatengerecht als auch für die Handkassierung gestaltet werden, außerdem sollte sie bürgerfreundlich sein.

b) Dauerparker

Da das Entgelt über Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung bezahlt wird, kann hier grundsätzlich spitz umgerechnet werden.

Bei den Monats- und Halbjahreskarten für die P+R-Anlagen muss jedoch eine Glättung auf einen runden Betrag erfolgen, weil die Entgelte über Automaten zu bezahlen sind.

c) Kosten und Dauer

Bei den Parkentgelten kann die Umstellung grundsätzlich kostenneutral durchgeführt werden, wobei die geringfügigen Verluste insbesondere bei den Entgelten für P+R-Anlagen durch die geringfügigen Erhöhungen bei den Parkhäusern ausgeglichen werden. Die Kosten der Umrüstung bei den verpachteten Objekten tragen die Pächter. Die Parkabfertigungsanlage für die Rathausgarage mit ca. 140.000 DM (ca. 71.500 Euro) ist im Haushaltsplan 2001/2002 veranschlagt. Die Vorbereitungen zur Umstellung sind mit den Firmen abgestimmt und erfolgen pünktlich zum Jahreswechsel.


4. Formale Neuregelung

Sowohl die Rechtsverordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und in Zonen mit Parkscheinautomaten vom 07.07.1981 (Stadtrecht 1/18), zuletzt geändert am 28.07.1999 als auch die Festsetzung der Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze vom 01.04.1993 (Stadtrecht 7/13) müssen entsprechend neu gefasst werden. Hierüber wird dem Gemeinderat nach der Sommerpause eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.