Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-11.1 Ja/Ph
GRDrs 1084/2001
Stuttgart,
10/29/2001



Bebauungsplan Rümelinstraße 38 (Stgt 133) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
20.11.2001
29.11.2001



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan Rümelinstraße 38 wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 16. Mai 2001 gem. § 10 (1) BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.
Es gilt die Begründung vom 16. Mai 2001.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das bisher als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzte Flurstück 9318/6 (Rümelinstraße 38) und von der NWS Stuttgart AG als Rohrstützpunkt genutzt, ist für diesen Zweck nunmehr entbehrlich. Für die beabsichtigte gewerbliche Nutzung ist die Änderung des Planungsrechts erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen
keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Ausführliche Begründung
Übersichtsplan (siehe Dateianhang)
Begründung gem. § 9 (8) BauGB (Deckblatt siehe Dateianhang)

Anlage 1


Ausführliche Begründung:

1. Auslegungsbeschluss

2. Begründung zum Bebauungsplan
3. Träger öffentlicher Belange
4. Auslegung, Anregungen
5. Sonstiges

Anlage 3


Begründung zum Bebauungsplan Rümelinstraße 38 (Stgt. 133):


1. Grund für die Änderung des Bebauungsplans

2. Bisher geltendes Planungsrecht, Entwicklungsplanung

3. Planerische Konzeption

4. Baugebiete

4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung

5. Verkehr
6. Sozialverträglichkeit

7. Ver- und Entsorgung

8. Umweltbelange

8.1 Eingriffe in Natur und Landschaft

8.2 Klima


8.3 Lärm, Luftschadstoffe

9. Sonstige Festsetzungen

10. Erforderliche Maßnahmen, Kosten und Finanzierung