Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: OB 5242-00
GRDrs 918/2002
Stuttgart,
10/15/2002



Klinikum Stuttgart
Interimistische Unterbringung der Frauenklinik im Krankenhaus Bad Cannstatt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
25.10.2002
14.11.2002



Beschlußantrag:

1. Die Frauenklinik wird ab 2004 vorübergehend - bis zum endgültigen Standortwechsel an das Katharinenhospital - auf dem Areal des Krankenhauses Bad Cannstatt betrieben.

2. Das beigefügte Raum- und Funktionsprogramm (Anlage 1) ist Grundlage für die interimistische Unterbringung der Frauenklinik in Bad Cannstatt.

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die im Krankenhaus Bad Cannstatt notwendigen baulichen Maßnahmen, wie

4. Der Gesamtaufwand für die baulichen Maßnahmen ist aus Mitteln des Wirtschaftsplanes 2002/2003 des Klinikums Stuttgart zu decken.


Begründung:


1. Notwendigkeit einer Verlagerung

2. Vorteile einer interimistischen Verlagerung nach Bad Cannstatt
3. Raum- und Funktionsprogramm

4. Weiterer Handlungsbedarf


5. Auswirkungen der Verlegung der Frauenklinik auf die Anwohner

Finanzielle Auswirkungen
1. Investitionen (einmalige Kosten)
    - Einzelförderung nach § 12 LKHG – mindestens -
1,5 Mio €
    - Fördermittel des Landes, die für Interimslösungen im Bereich des Olgahospitals/Frauenklinik vorgesehen waren und bereits fest zugesagt sind
2,0 Mio €
    - Zuweisung des Trägers Sopo (Umschichtung aus dem Vermögensplan 2002/2003 des Bürgerhospitals)
1,0 Mio €
    - Haushaltssondermittel aus dem Vermögensplan 2002/2003 des Olgahospitals
1,5 Mio €
    Gesamtsumme
6,0 Mio €
2. Laufende Einsparungen (jährlich)


Beteiligte Stellen

Referate F, St und T,
Bezirksbeiräte Ost (Beratung am 13. November 2002) und Bad Cannstatt (Beratung am 6. November 2002)





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

3