Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz:
OB 5242-00
GRDrs
918/2002
Stuttgart,
10/15/2002
Klinikum Stuttgart
Interimistische Unterbringung der Frauenklinik im Krankenhaus Bad Cannstatt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
25.10.2002
14.11.2002
Beschlußantrag:
1. Die Frauenklinik wird ab 2004 vorübergehend - bis zum endgültigen Standortwechsel an das Katharinenhospital - auf dem Areal des Krankenhauses Bad Cannstatt betrieben.
2. Das beigefügte Raum- und Funktionsprogramm (Anlage 1) ist Grundlage für die interimistische Unterbringung der Frauenklinik in Bad Cannstatt.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die im Krankenhaus Bad Cannstatt notwendigen baulichen Maßnahmen, wie
- Aufstockung des Gebäudes der Chirurgischen Klinik,
- Sanierung der Ebene 6 (Bunkeraufbau),
- diverse Umstrukturierungen in der Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie und internistische Onkologie
bis zu einem Gesamtaufwand von 6 Mio Euro durchzuführen.
4. Der Gesamtaufwand für die baulichen Maßnahmen ist aus Mitteln des Wirtschaftsplanes 2002/2003 des Klinikums Stuttgart zu decken.
Begründung:
1.
Notwendigkeit einer Verlagerung
Aufgrund der dynamischen Gesetzesentwicklung und der immer schwieriger werdenden Finanzsituation sind die Krankenhausträger gezwungen, die Strukturen ihrer Krankenhäuser in den kommenden Jahren möglichst optimal zu gestalten und dadurch auch die Organisationsabläufe zu optimieren. Nur so kann den enormen Herausforderungen der nächsten Zeit begegnet werden. Vor allem durch strukturelle Veränderungen wird es möglich sein, das medizinische und pflegerische Hochleistungsniveau zu halten.
Die dargestellte Entwicklung bringt es mit sich, dass vor allem kleine Kliniken, die nicht in ein größeres Krankenhaus integriert sind, aufgrund der hohen Vorhaltekosten kaum mehr kostendeckend arbeiten werden können. Dies ist auch bei der Frauenklinik abzusehen. Sie kann an dem jetzigen Standort auf Dauer nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Das Gebäude ist insgesamt zu groß dimensioniert. Der isolierte Standort bringt außerdem große Vorhaltekosten mit sich. Trotz eines relativ hohen Pflegesatzes schreibt die Klinik rote Zahlen - mit steigender Tendenz. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren ein hoher Investitionsbedarf - vor allem im Bereich der Technik - erforderlich wäre. Die Frauenklinik muss daher so rasch wie möglich räumlich in ein größeres städtisches Krankenhaus integriert werden.
2.
Vorteile einer interimistischen Verlagerung nach Bad Cannstatt
- Die räumliche und medizinische Qualität der Geburtshilfe und der Gynäkologie wird erhöht, weil im Krankenhaus Bad Cannstatt ein besseres Umfeld im Vergleich zur jetzigen Situation in der Frauenklinik vorhanden ist. Darüber hinaus kann die Frauenklinik für ihre Patientinnen modernste Stationen und die komplette Infrastruktur des neu errichteten OP- und Funktionszentrums einschließlich der interdisziplinären Intensivstation nutzen. Die Patientinnen, aber auch der/die neue leitende Arzt/Ärztin der Frauenklinik erhalten somit bis zur Verlagerung des gesamten Pädiatrischen Zentrums an das Katharinenhospital eine attraktive Perspektive in Bad Cannstatt.
- Durch die interimistische Umsetzung in das Krankenhaus Bad Cannstatt darf eine stabilere Ergebnisentwicklung der Frauenklinik erwartet werden.
- Die mit der angestrebten Verlagerung anstehenden Investitionen sind langfristig gut angelegt. Insbesondere verbessert sich der Komfort der Zimmer weiter, was später auch den Patientinnen/Patienten des Krankenhauses Bad Cannstatt zugute kommt. Der angestrebte Zimmerkomfort soll die Berechnung des Preises für die Wahlleistung Unterkunft sowie von Komfortzuschlägen ermöglichen.
- Das Klinikgelände der Frauenklinik kann bereits im Jahr 2004 geräumt und somit dann rasch mit der geplanten Wohnbebauung begonnen werden.
- Den Kaufpreis erhält die Stadt bereits bei der Übergabe im Jahr 2004 und nicht erst im Jahr 2008.
3.
Raum- und Funktionsprogramm
Das für die Frauenklinik in Bad Cannstatt vorgesehene Raum- und Funktionsprogramm entspricht in etwa dem von der Planungsgesellschaft HWP für den Standort Katharinenhospital erarbeiteten Programm, allerdings reduziert auf die absolut unverzichtbaren Bestandteile.
Für die flächenmäßige Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms ist im Krankenhaus Bad Cannstatt ein weiteres, noch zu errichtendes Stockwerk auf dem Bettenhaus der neuen Chirurgie vorgesehen. Außerdem sollen mehrere Ebenen im Bereich des Gebäudes der Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie und internistische Onkologie nach der erforderlichen Sanierung und Umstrukturierung entsprechend eingerichtet werden.
Auf die beigefügten Pläne (
Anlagen 2a und 2b
) wird hingewiesen. (Die statischen Voraussetzungen für eine Aufstockung des Gebäudes der Chirurgie liegen vor.)
4.
Weiterer Handlungsbedarf
Nach erfolgtem Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat ist vor der Umsetzung der Maßnahme insbesondere noch zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten sind bzw. welche Beschlüsse für deren Umsetzung noch herbeigeführt werden müssen. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Punkte:
- Art und Ausmaß der künftigen Verflechtungen der Krankenhäuser Bad Cannstatt mit der Frauenklinik während der Interimszeit, insbesondere um die erforderlichen Synergieeffekte zu erreichen;
- die Einbeziehung einer neonatologischen Dependance mit 6 bis 8 Plätzen und einem zusätzlichen Aufwand von ca. 600 000 € (Eine grundsätzliche Abstimmung mit dem zuständigen Chefarzt ist bereits erfolgt. Sie ist in Detailpunkten jedoch noch vorzunehmen. Die Finanzierung kann aus dem Wirtschaftsplan 2002/2003 des Klinikums erfolgen.);
- die Beteiligungsrechte der Personalvertretung (sobald die Verknüpfungen Krankenhaus Bad Cannstatt/Frauenklinik und die endgültige Organisation feststehen);
- die Auswirkungen der Verlagerung auf
- die in den Personalunterkünften wohnenden Beschäftigten,
- die Radiologische Praxis von Herrn Dr. Hellwig,
- die Klinik Stapf,
- das in der Frauenklinik untergebrachte Frauenberatungs- und Therapiezentrum
Stuttgart e.V. ("FETZ").
5.
Auswirkungen der Verlegung der Frauenklinik auf die Anwohner
Da die Verlagerung der Frauenklinik mit einer Reduzierung der Betten der Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie und internistische Onkologie verbunden ist, wird der Autoverkehr durch Besucher und Mitarbeiter/-innen nur in relativ geringem Umfang zunehmen. Die Zahl der täglich belegten Betten wird von derzeit ca. 310 auf maximal 340 Betten steigen. Der hierdurch entstehende Parkplatzbedarf kann auf den vorhandenen Parkplätzen (Besucherparkplatz und Mitarbeiterparkplatz) gedeckt werden, da diese bisher nicht in vollem Umfang ausgelastet sind.
Finanzielle Auswirkungen
1.
Investitionen (einmalige Kosten)
Nach der Voruntersuchung und Kostenermittlung des Hochbauamtes und der Planungsgesellschaft HWP (
Anlage 3
) betragen die Gesamtkosten 6 Mio Euro.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
- Einzelförderung nach § 12 LKHG – mindestens -
1,5 Mio €
- Fördermittel des Landes, die für Interimslösungen im Bereich des Olgahospitals/Frauenklinik vorgesehen waren und bereits fest zugesagt sind
2,0 Mio €
- Zuweisung des Trägers Sopo (Umschichtung aus dem Vermögensplan 2002/2003 des Bürgerhospitals)
1,0 Mio €
- Haushaltssondermittel aus dem Vermögensplan 2002/2003 des Olgahospitals
1,5 Mio €
Gesamtsumme
6,0 Mio €
Der Förderantrag für diese Maßnahme wird sobald wie möglich beim Land gestellt.
2.
Laufende Einsparungen (jährlich)
Es entstehen keine betrieblichen Folgekosten, sondern nach Einschätzung der Geschäftsführung des Klinikums ab 2004 bis 2008 (Umzug auf das Areal des Katharinenhospitals) Einsparungen von ca. 4 Mio €. Außerdem wird mit einer deutlichen Leistungszunahme gerechnet, die mit Mehrerträgen von ebenfalls ca. 4 Mio € taxiert werden.
Hinzu kommen weitere Instandhaltungseinsparungen von ca. 2 Mio € sowie ein rechnerischer Zinsgewinn für die Stadt aufgrund der vorzeitigen Standortaufgabe.
Ausgehend von einem Einsparvolumen von ca. 8 Mio € in fünf Jahren, ist also mit einer jährlichen Einsparung von ca. 1,6 Mio € zu rechnen.
Beteiligte Stellen
Referate F, St und T,
Bezirksbeiräte Ost (Beratung am 13. November 2002) und Bad Cannstatt (Beratung am 6. November 2002)
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
3