Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 870/2007
Stuttgart,
10/25/2007



Konzept Stuttgarter Bildungspartnerschaft
- Fördermaßnahmen bei 3 bis 6 Jährigen
- Pädagogischer Verbund Kita und Grundschule
- Kompetenzzentrum Stuttgarter Bildungspartnerschaft




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Internationaler Ausschuss
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.11.2007
21.11.2007
03.12.2007
05.12.2007
06.12.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Konzept „Stuttgarter Bildungspartnerschaft – Auf dem Weg zu einem abgestimmten System von Bildung, Betreuung und Erziehung für junge Menschen im Alter 1 bis 16 Jahre“ mit 5 Anlagen wird Kenntnis genommen. 2. Der Einrichtung eines referatsübergreifenden Kompetenzzentrums „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ wird grundsätzlich zugestimmt (Anlage 1).
3. Von der Umsetzung des Qualitätsentwicklungsprozesses zur Bildungsförderung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen seit 2006/2007 und der geplanten Weiterentwicklung 2008/2009 wird Kenntnis genommen. Die Erhöhung der Fördermittel für alle Gruppen auf 60 % bilingualer Kinder wird zugestimmt.

4. Alle Träger sind, soweit sie städtisch gefördert werden, verpflichtet, die vom Land vorgesehen Sprachstandserhebungen, ergänzt durch ein gezieltes Diagnose- und Dokumentationsverfahren, zum Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes durchzuführen.

5. Um den Übergang von Kitas in die Grundschule zu erleichtern, werden pädagogische Verbünde durch verbindliche Vereinbarungen zwischen Kitas und der Grundschule geschaffen. Ziel ist es, bereits ab dem Schuljahr 2008/2009 möglichst flächendeckend pädagogische Verbünde zu erreichen, die sich am Orientierungsplan, „Schulreifes Kind“ und am „Bildungshaus 3 bis 10 Jahre“ orientieren. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ergänzung des Maßnahmenpaktes des Landes zur Stärkung der Hauptschule und auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie des „Deutschen Jugendinstituts München“ Stuttgarter Haupt- und Förderschulen auf dem Weg von der Schule in die Berufsausbildung Vorschläge für eine bessere Verzahnung der Schulen im Stadtteil sowie mit den Unternehmen zu entwickeln, unter anderem durch den zügigen Ausbau des Projekts „STARTklar“. Um die vielfältigen Fördermaßnahmen besser zu koordinieren wird eine Stelle beim „Kompetenzzentrum Bildungspartnerschaft“ eingerichtet. 7. Zur Überwindung der strukturellen Unterschiede der Systeme Jugendhilfe und Schule wird ein Bildungsrat „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ eingerichtet. Er soll die neuen Bildungswege begleiten und steuern. 8. Über die Bereitstellung des notwenigen Personals und der erforderlichen Sachmittel und die Umsetzung der „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 entschieden (siehe finanzielle Auswirkungen Seite 7).


Begründung:


Der besonderen Situation einer Großstadt wie Stuttgart mit zudem einem sehr hohen Anteil an Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund soll mit einer auf diese Konstellationen konkret abgestimmten „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“, die inhaltlich und konzeptionell die Angebote in Betreuungseinrichtungen und Schulen verzahnt, begegnet werden. Die unübersichtliche Vielzahl von Projekte soll inhaltlich auf die speziellen Anforderungen hin gezielt gebündelt und schneller in der Breite wirksam werden.


Konzept Stuttgarter Bildungspartnerschaft (mit Anlagen 1 bis 5)

In zwei Gesprächen am 19. Juni und 9. Juli 2007 mit den Gemeinderatsfraktionen habe ich über die Situation, die Ziele und die möglichen Grundlagen für einen Grundsatzbeschluss zur „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ informiert. Das Konzeptpapier „Stuttgarter Bildungspartnerschaft – Auf dem Weg zu einem abgestimmten System von Bildung Betreuung und Erziehung für junge Menschen von 1 bis 16 Jahren“ wurde daraufhin weiterentwickelt und ist dieser Vorlage beigefügt.


Kompetenzzentrum Stuttgarter Bildungspartnerschaft

Bei diesen Gesprächen wurde Einigkeit darüber erzielt, dass für die Fortentwicklung der Zielsetzung einer „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ ein referatsübergreifendes Kompetenzzentrum eingerichtet werden soll. Dieses Kompetenzzentrum hat als Aufgabe:

- den Aufbau einer kommunalen Bildungslandschaft in Stuttgart konzeptionell, pädagogisch und organisatorisch voranzutreiben
- die Partner Land, Jugendamt, freie Träger, städtische Schulverwaltung und weitere Partner zu koordinieren
- die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kitas zu qualifizieren, vor allem durch die Organisation von Fortbildung in pädagogischen Fragen und in der Spracherziehung
- die Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle vorzunehmen
- die pädagogischen Verbünde gemeinsam mit den Kitas und den Grundschulen entwickeln helfen
- Fördermaßnahmen im Übergang von Schule in die Berufsausbildung zu koordinieren und beim bedarfsgerechten Ausbau mitzuwirken
- sich bei der Entwicklung der neuen Bildungspartnerschaften unter dem Gesichtspunkt der interkulturellen Bildung mit einzubringen.

Die Stuttgarter Bildungspartnerschaft stellt die verschiedenen Zuständigkeiten von Land und Kommune nicht in Frage. Sie bezieht jedoch das für die pädagogischen Inhalte der Schulen zuständige Land als Partner zwingend mit ein. Gleiches gilt für die Einbindung der verschiedenen Partner, z. B. die freien Träger der Jugendhilfe, die Arbeitsagentur, die Jugendhäuser, die Vereine, die Freiwilligenagentur und weitere lokale Akteure im Stadtbezirk und ganz wesentlich die Elternschaft (vergleiche dazu im Einzelnen Anlage 1). Die Personalausstattung für das Kompetenzzentrum soll auf ein Minimum beschränkt werden. Neben der Leitung/Geschäftsführung und einer Stellvertretung sind einige Fachkräfte, z. B. für Spracherziehung und für interkulturelle Schulentwicklung vorgesehen. Darüber hinaus sollen Themenbezogen externe Fachkräfte engagiert werden, vor allem für die notwendige kontinuierliche Fort- und Weiterbildung z. B. zu Spracherzieherinnen, Erzieher. Aufwendungen dafür sollen im Rahmen der Budgets finanziert werden.

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung versuchen, private Stiftungen zu gewinnen, die als inhaltliche und finanzielle Partner mitwirken können.

Nach dem Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat werden Fragen der räumlichen Unterbringung, der sächlichen Kosten für die Ausstattung etc. festgelegt. Die Gesamtkosten von jährlich einer Millionen Euro sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung im Frühjahr 2008 eine Beschlussvorlage mit detailliertem Finanzplan vorlegt. Die Personalstellen sind im Rahmen von Ausschreibungen zu besetzen.


Stand der Qualitätsentwicklung in Stuttgarter Tageseinrichtungen für Kinder –
Bildungs- und Sprachstandsförderung - (Anlage 2)

Der bereits vor einigen Jahren im Dialog mit den verschiedenen Trägern begonnene Qualitätsentwicklungsprozess in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen hat mit dem 2006 veröffentlichten Orientierungsplan für Bildung und Erziehung durch die Betonung frühkindlicher Bildungsprozesse eine neue Fokussierung erhalten. Über das kommunale Förderprogramm und das Fortbildungsprogramm des Landes Baden-Württemberg wird die Basisqualifizierung aller pädagogischen Fachkräfte in Stuttgarter Kindertageeinrichtungen bis 2012 vorgesehen. Für die Umsetzung der trägerübergreifenden Standards dieser Bildungsförderung hat der Gemeinderat beschlossen in den Jahren 2006 bis 2011 jeweils 3172 Plätze mit jeweils 355 Euro zu fördern. 2006/2007 standen damit insgesamt 2,4 Mio. Euro zur Verfügung, wovon 150.000 Euro für trägerübergreifende Maßnahmen vorgesehen waren. Bei einem flächendeckenden Ausbau auch auf alle kleinen Einrichtungen / sonstige Träger wäre für 2008 und 2009 die im Haushalt jährlich mit 1,2 Mio. Euro zur Verfügung stehende Fördersumme auf insgesamt 2.633.330 Euro zu erhöhen, was im Entwurf des Doppelhaushalts 2008/2009 bereits vorgesehen ist.

Ebenfalls im Februar 2006 hat der Gemeinderat beschlossen, Gruppen ab einem Anteil von 60 % bilingualer Kinder in die Sprachförderung aufzunehmen. Diese Gruppen wurden mit 2.800 Euro jährlich gefördert, die durch Komplementärmittel aus der Landesförderung und Landesstiftung in ungefähr gleicher Höhe aufgestockt wurden. Mit den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 650.000 Euro jährlich konnten in 2006 und 2007 jeweils ca. 65 % der förderfähigen Gruppen (mit Anteil bilingualer Kinder ab 60%) tatsächlich eine Unterstützung im Bereich der Sprachförderung erhalten. Um künftig alle Gruppen mit einem bilingualen Anteil von 60 % Kindern in der Sprachförderung zu unterstützen, wäre eine Aufstockung der Mittel um 350.000 Euro pro Jahr auf 1 Mio. Euro notwendig.

Angesichts der wachsenden Sprachdefizite wäre eine weitere Aufstockung der Sprachförderung wünschenswert. Über sie sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.


Neue Ansätze für das Schuljahr 2008/2009 (Konzept Anlagen 3 und 4)

Die Zahl der Kinder, die bei ihrem Eintritt in die Grundschule nicht in der Lage sind, auch nur ansatzweise fehlerfrei deutsch zu sprechen, nimmt seit Jahren deutlich zu. Hier ist deshalb darüber hinaus weiterer dringender Handlungsbedarf gegeben. Daher schlage ich vor, kurzfristig zwei wichtige Schritte zusammen mit dem Land umzusetzen:

· Ganzheitliche Diagnosen, mit dem Schwerpunkt Sprachförderung ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 – gezielte Förderung durch Spracherzieher / innen
Weitere Ansätze, die durch das Kompetenzzentrum „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ zusammen mit jeweiligen Partnern konkret ausgearbeitet werden sollen:

Für die Stuttgarter Bildungspartnerschaft und damit für das Kompetenzzentrum werden in den angeschlossenen Unterlagen darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Handlungsfelder aufgezeigt.

Für alle Jahrgänge im Verlauf von 1 bis 16 Jahre ist es jedoch vorrangiges Ziel, dass für die jeweiligen Altersgruppen aufeinander abgestimmte und aufeinander aufbauende Konzepte für bruchfreie Übergänge fort- bzw. neu entwickelt und in der Praxis, das heißt in den verschiedenen Einrichtungen von Jugendamt und Schulverwaltungsamt, auch umgesetzt werden.

Bezogen auf die Grundschulen wird darauf zu achten sein, dass die hier jeweils erarbeiteten Konzepte altersgerecht fortgeführt in die verschiedenen Betreuungsangebote einfließen. Dies gilt für

· den weiteren Ausbau von Ganztagesschulen (vgl. GRDrs 57/2007 und 606/2007). Mit der Betreuung werden i.d.R. freie Träger über einen Vertrag beauftragt, der diese Vorgaben vorsehen muss.
· die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und Horte im Blick auf die notwendige Fortbildung der Erzieher/innen bzw. Betreuungskräfte bzw. für die entsprechenden Förderrichtlinien für freie Träger.
· die inhaltliche Abstimmung der Konzeptschwerpunkte „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ auf die Lern- bzw. Bildungsinhalte in der Grundschule zusammen mit den Staatlichen Unterrichtsbehörden, um für alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft für die Übergänge auf die weiterführenden Schulen Chancengerechtigkeit zu schaffen.


Gestaltung des Übergangs von der Hauptschule in die berufliche Ausbildung

Nicht erst aus den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen Längsschnittsuntersuchung durch das Deutsche Jugendinstitut (Zusammenfassung GRDrs 807/2007) wissen wir, dass der Übergang von den Hauptschulen in die berufliche Ausbildung häufig nicht erfolgreich ist. Dabei gibt es eine fast unübersichtliche Vielzahl von Angeboten von den verschiedensten Trägern. Dazu gekommen ist das Maßnahmenpaket zur Stärkung der Hauptschulen durch das Land Baden-Württemberg, das zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 40 Millionen Euro sowie 300 weitere Lehrerstellen enthält.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, mit Hilfe einer neuen Stelle beim Kompetenzzentrum die Vielzahl der Angebote zu erfassen, ihre Qualität und ihre Wirkungen auszuwerten und im Sinne von „best practice“ konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Dabei sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Maßnahmenpakets des Landes mit einzubeziehen.

Für die begleitenden Maßnahmen können die Ergebnisse der Längsschnittuntersuchung mit herangezogen werden. Dazu gehört der Vorschlag, das Projekt „STARTklar“ möglichst flächendeckend auszubauen. Eine Entscheidung darüber soll nach sorgfältiger Analyse aller Angebote fallen. Die Verwaltung wird in einer weiteren Vorlage dazu Beschlussvorschläge vorlegen.

Es erscheint sinnvoll, die Längsschnittstudie fortzusetzen, um die Schulabgänger noch bis zu ihrem 19. Lebensjahr weiter begleiten zu können. Wir erwarten daraus weitere Erkenntnisse und Ansätze für mögliche Handlungsfelder, die dann vom Kompetenzzentrum aufgegriffen und mit konkrete Vorschläge umgesetzt werden können.


Einrichtung eines Bildungsrates „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“

Die Vielzahl der verschiedenen Handlungsfelder, denen sich das Kompetenzzentrum „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ widmen soll, macht deutlich, dass es hierfür vieler Schritte bedarf, die in ihrer Priorität gewichtet abzuarbeiten sind. Dies muss gemeinsam mit den verantwortlichen Partnern in der Stadt erarbeitet und gezielt gesteuert werden.

Hierzu und zur Sicherstellung einer verbindlichen und dauerhaft angelegten Kooperation auf der Ebene der kommunalpolitischen Entscheidungsträger sowie zur Überwindung der strukturellen Unterschiede der Systeme Jugendhilfe und Schule soll ein Bildungsbeirat Stuttgarter Bildungspartnerschaft eingerichtet werden, der die einzelnen Aufgabenfelder festlegt und in dem die jeweiligen Ergebnisse ausführlich vorberaten werden. Dieser sollte bestehen aus Mitgliedern des Gemeinderats, Vertretern der Schulverwaltung und des Jugendamts, Elternvertretern der unterschiedlichen Bereichen, freien Trägern, Vertreter des Landes Baden-Württemberg und externen Fachberatern. Abschließende Beschlussfassungen werden in den gemeinderätlichen Gremien zu fassen sein.

Finanzielle Auswirkungen

Mit dieser Vorlage sollen die notwendigen Grundsatzbeschlüsse für das weitere Vorgehen gefasst werden. Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen für den Doppelhaushalt 2008/2009:

1. Für die Einrichtung des Kompetenzzentrums „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ wird ein Budget von 1 Mio. Euro jährlich benötigt. In diesem Budget sind auch die notwendigen Personalstellen enthalten. Personalbedarf und speziell der Bildungsbedarf für die notwendigen Spracherzieher-/innen soll ebenfalls aus diesem Budget finanziert werden. 2. Zur Fortsetzung des Qualitätsentwicklungsprozesses sind jährlich 1,316 Millionen Euro notwendig (vergleiche Anlage 2). 3. Für eine Sprachförderung für alle Gruppen mit einem Anteil ab 60 % bilingualer Kinder ist eine Aufstockung der Mittel von bislang 650 000 Euro auf 1 Million Euro jährlich notwendig. Eine weitere Aufstockung der Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund ist wünschenswert und sollte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden werden.

4. Für die flächendeckende Einführung „Pädagogischer Verbund“ ist vorübergehend bis zur Übernahme der Kosten durch das Land für ein Grundschuljahr ein Budget von 1 Million Euro beim staatlichen Schulamt notwendig. Voraussetzung für die Förderung eines pädagogischen Verbundes ist ein gemeinsam von Kitas und Grundschulen erarbeitetes pädagogisches Konzept und deren verbindliche Umsetzung.
5. Zur Finanzierung des weiteren Abschnitts der Längsschnittstudie für den Weg der Schulabgänger ist ein Zuschuss von insgesamt 150 000 Euro für die Jahre 2008/2009 notwendig.


Beteiligte Stellen

Referate KBS und SJG

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 251/2007 der CDU-Gemeinderatsfraktion; Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 183/2007 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 211/2007 der CDU-Gemeindratsfraktion; Bündnis90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 232/2007 der SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Konzept Stuttgarter Bildungspartnerschaft
Auf dem Weg zu einem abgestimmten System von Bildung, Beteuung und Erziehung für junge Menschen im Alter 1 bis 16 Jahre





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