Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 716/2002
Stuttgart,
09/25/2002



Sanierung Feuerbach 2 - Ost -
Modernisierung der denkmalgeschützten Rheinstahlhalle durch die Stiftung Pragsattel - Theaterhaus Stuttgart
Übernahme der nutzungsabhängigen Kosten durch die Stadt

GRDrs 290/1998, 971/2001 und 436/2002




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
08.10.2002
09.10.2002
10.10.2002



Beschlußantrag:
  1. Die vom Generalbevollmächtigten Herrn Dipl.- Ing. Veyhle festgestellten Mehrkosten in Höhe von 2,1 Mio. € (4,1 Mio. DM), welche erforderlich sind um ein spielfertiges Haus zu erstellen, werden von der Stadt übernommen.
  2. Der verbleibende Eigenanteil der Stiftung an den Finanzierungskosten in Höhe von max. 1,74 Mio. € (3,4 Mio. DM) wird im Fall der Auflösung der Stiftung von der Stadt übernommen.
  3. Diese Mehrkosten in Höhe von insgesamt 3,84 Mio. € (7,5 Mio. DM) werden im Vermögenshaushalt 2002 bei der AHSt. 2.6150.9875.000-0530 - Sanierung Feuerbach 2 - Ost -, Zuschusss Theaterhaus - gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Mai 2001 hat die Stiftung die Stadt über angefallene Mehrkosten in Höhe von 7,4 Mio. DM (3,78 Mio. €) bei der Modernisierung der Rheinstahlhalle informiert.
Der auf Veranlassung der Stadt von der Stiftung beauftragte Generalbevollmächtigte, Herrn Dipl.- Ing. Veyhle, hat bei einer Überprüfung des Gesamtkostenvolumens festgestellt, dass darüberhinaus weitere 4,1 Mio. DM (2,1 Mio. €) erforderlich sind, um ein spielfertiges Haus zu erstellen.

Diese 4,1 Mio. DM (2,1 Mio. €) sind über den städtischen Haushalt zu finanzieren. Aus diesem Grund wurden im Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel bereit gestellt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. Mai 2002 (GRDrs. 436/2002) wurde entschieden, die Stiftung spätestens im März 2003 aufzulösen. Das Grundstück inklusive Gebäude soll an die Stadt zurückgehen. In sofern ist der bisher von der Stiftung zu erbringende Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung in Höhe von 4,4 Mio. DM (2,25 Mio. €), wovon bisher lediglich ca. 1 Mio. DM (0,51 Mio. €) erbracht worden sind, auch von der Stadt zu übernehmen.


Finanzielle Auswirkungen
(vgl. Beschlussantrag)
Die Mittel wurden im Nachtragshaushalt unter der AHSt. 2.6150.9875.000-0530 bereitgestellt.


Beteiligte Stellen

Referat F




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen
  1. Ausführliche Begründung
  2. Übersicht über die Finanzierung der Rheinstahlhalle
Anlage 1 zur GRDrs. 716/2002

Ausführliche Begründung:



Es wird Bezug genommen auf die GRDrs. 290/1998, 971/2001 und 436/2002. Am 8. Oktober 1998 (GRDrs. 290/1998) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart dem Konzept zum Umbau des Thyssen-Areals auf dem Pragsattel mit einem Kostenvolumen von 31,5 Mio. DM (16,1 Mio. €) zugestimmt.

Im Mai 2001 hat die Stiftung die Stadt über angefallene Mehrkosten in Höhe von 7,4 Mio. DM (3,78 Mio. €) informiert. Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 280 vom 15. November 2001 (GRDrs. 971/2001) wurde eine Erhöhung des Kostenerstattungsbetrages aus Sanierungsfördermitteln von bisher 9,5 Mio. DM (4,86 Mio. €) um 2,2 Mio. DM (1,126 Mio. €) auf nunmehr 11,7 Mio. DM (5,98 Mio. €) beschlossen. Die Mittelaufstockung im Rahmen des Landessanierungsprogramms ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Erhöhung des Kostenerstattungsbetrags diente zur Deckung der aus Sanierungsmitteln finanzierten nutzungsunabhängigen Kosten.

Die restlichen 4,65 Mio. DM (2,38 Mio. €) sind nutzungsabhängige Mehrkosten. Per Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 8. März 2002 und der darauf basierenden Vorvereinbarung Nr. 64/2002 wurden 2/3 dieser Mehrkosten (3,1 Mio. DM = 1,585 Mio. €) aus allgemeinen städtischen Mitteln finanziert, in der Erwartung, dass das verbleibende Drittel (1,55 Mio. DM = 0,795 Mio. €) vom Land getragen wird. Der städtische Anteil wurde am 19. März 2002 dem Konto der Stiftung gutgeschrieben, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden.
Das Land hat der Übernahme des verbleibenden Drittels zugestimmt.

Der auf Veranlassung der Stadt von der Stiftung Pragsattel als Generalbevollmächtigte beauftragte Dipl.- Ing. Walter Veyhle hat bei einer Überprüfung des Gesamtkostenvolumens festgestellt, dass weitere 4,1 Mio. DM (2,1 Mio. €) erforderlich sind, um ein spielfertiges Haus zu erstellen. Diese 4,1 Mio. DM resultieren aus erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz, an die Bestuhlung und sonstige technische Einrichtungen, die für die Bespielbarkeit des Hauses erforderlich sind. In diesen 4,1 Mio. DM (2,1 Mio. €) ist auch das Honorar des Generalbevollmächtigten enthalten. Diese Mittel wurden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Sie sind von der Stadt allein zu tragen, das Land Baden-Württemberg wird sich daran nicht beteiligen.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 16. Mai 2002 (GRDrs. 436/2002) einstimmig die Erwartung ausgesprochen, dass die Stiftungsorgane unverzüglich die Schritte zur Auflösung der Stiftung in die Wege leiten. Eine Stiftungsauflösung ist für März 2003 vorgesehen. Danach sollen Grundstück und Gebäude sowie die gesamten Forderungen auf die Stadt übergehen. Das bedeutet, dass der bisher von der Stiftung zu erbringende Eigenanteil dann auch von der Stadt zu finanzieren ist.

Durch die aktuelle Entwicklung bei der Modernisierung der Rheinstahlhalle ist lt. Dipl.-Ing. Veyhle mit einer Baufertigstellung, sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, bis Ende März 2003 zu rechnen (vorgesehene Eröffnung am 29. März 2003, 18. Theaterhaus Geburtstag). Bisher konnten durch kurzfristige Zahlungen der Stadt (zuletzt die Mittel, welche vom Land im Rahmen der Kulturförderung bewilligt worden sind) Liquiditätsengpässe und somit ein Baustop verhindert werden. Nach Aussage der Bauleitung ist dadurch gewährleistet, dass der Bauzeitenplan auch entsprechend eingehalten werden kann. Die Gesamtkosten belaufen sich zur Zeit auf 44 Mio. DM (22,5 Mio. €) inklusive Grundstückswert von 10,5 Mio. DM (5,37 Mio. €) und noch nicht abschließend untersuchten Mehrkosten für das Verwaltungsgebäude (s. Anlage 2 - Übersicht über die Finanzierung der Rheinstahlhalle). Die Mehrkosten die nunmehr entstanden sind, sind nicht im Rahmen der Sanierung förderfähig, da es sich hier um reine nutzungsabhängige Mehrkosten handelt, die unmittelbar mit dem Betrieb des Theaterhauses zusammenhängen.


Die Modernisierungsmaßnahme Verwaltungsgebäude Siemensstraße 11 ist mittlerweile abgeschlossen. Die vorläufige Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Büro ORplan hat ergeben, dass die ursprünglichen Kosten von 2,797 Mio. DM nicht auskömmlich sind. Die ausgewiesenen Mehrkosten in Höhe von 0,668 Mio. DM sind im Rahmen der Sanierung nicht förderfähig. Der Verwendungsnachweis wird zur Zeit durch 68 geprüft. Ein Abrechnungsbeschluss kann bis Jahresende dem UTA vorgelegt werden.