Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK 5220-05
GRDrs 132/2002
Stuttgart,
02/18/2002



Klinikum Stuttgart
Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1999




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
08.03.2002
21.03.2002



Beschlußantrag:


1.
    Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in der vorgelegten Form fest.
1.1
    Bilanzsumme
892.563.041,15 DM
1.1.1
    davon entfallen auf der Aktivseite auf
    - das Anlagevermögen
631.028.490,76 DM
    - das Umlaufvermögen
215.193.050,86 DM
    - Ausgleichsposten nach dem KHG
43.438.815,62 DM
    - Rechnungsabgrenzungsposten
2.902.683,91 DM
1.1.2
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    - das Eigenkapital
251.975.856,54 DM
    - Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
410.796.246,44 DM
    - die Rückstellungen (davon Pensionen
    und ähnliche Verpflichtungen
    7.062.912,00 DM)
102.276.470,32 DM
    - die Verbindlichkeiten
107.850.110,92 DM
    - Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
19.515.211,16 DM
    - Rechnungsabgrenzungsposten
149.145,77 DM



Begründung:


1. Allgemein

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 1998 beschlossen, die bisherigen vier Eigenbetriebe Bürgerhospital, Katharinenhospital, Krankenhaus Bad Cannstatt und Olgahospital zu einem Eigenbetrieb zusammen zu fassen. Der Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart setzt sich demnach aus den vier städtischen Krankenhäusern im Sinne des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) zusammen.

Die Bildung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart erfolgte zum 1. Juli 1999.

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz des Klinikums Stuttgart zum 1. Juli 1999 erfolgte in der Verantwortung der Geschäftsführung des Klinikums Stuttgart. Die dazu erforderlichen Unterlagen und Angaben wurden von Arthur Andersen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart im Rahmen der pflichtgemäßen Prüfung beurteilt und mit dem beigefügten Bestätigungsvermerk versehen.

Die vorliegende Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1999 wurde nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) Baden-Württemberg und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) Baden-Württemberg sowie des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.


2. Ordnungsmäßigkeit der Eröffnungsbilanz

Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen ergab, daß die Bilanz nach den Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und der KHBV aufgestellt und ordnungsmäß aus den Abschlüssen der vier ehemaligen Eigenbetriebe Bürgerhospital, Katharinenhospital, Krankenhaus Bad Cannstatt und Olgahospital zum 30. Juni 1999 entwickelt worden ist.

Der ausführliche Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz liegt den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses vor.

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen

Das Referat F hat der Vorlage zugestimmt.




Dr. Blessing
Bürgermeister


Anlagen



Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1999
Bestätigungsvermerk des Witschaftsprüfers