Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
45
8
Verhandlung
Drucksache:
8/2007
GZ:
StU
Sitzungstermin:
08.03.2007
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 7 - Heslach II -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.02.2007, nicht öffentlich, Nr. 72
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.03.2007, nicht öffentlich, Nr. 92
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 06.02.2007, GRDrs 8/2007, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 08.03.2007 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 7 - Heslach II - beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stuttgart 7 - Heslach II - vom 21.04.1994 wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 15.01.2007. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
Protokoll82007.pdf