Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
8/2007
GZ:
StU
Sitzungstermin: 08.03.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Sanierung Stuttgart 7 - Heslach II -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.02.2007, nicht öffentlich, Nr. 72

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.03.2007, nicht öffentlich, Nr. 92

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 06.02.2007, GRDrs 8/2007, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 08.03.2007 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 7 - Heslach II - beschlossen:

§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stuttgart 7 - Heslach II - vom 21.04.1994 wird aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 15.01.2007. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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Protokoll82007.pdf